Aushilfe (gn*) Labor Befristet auf 1 1/2 Jahre | In Teilzeit mit 9 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L | Institut für Experimentelle Pathologie | Auf Minijob-Basis | Kennziffer 10365 Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine fachliche Kompetenz – am besten mit DIR! VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN: - Autoklavieren von S1-Flüssigmüll und Müll in Säcken - Autoklavieren von Tubes, Spitzenkästen etc. - Autoklavieren von Medien bei Bedarf - Backen von Glaswaren - Einsammeln von Spülgut, leeren Pipettenspitzenboxen zum Wiederauffüllen und leeren Pipettenspitzenmaterial und Plastikflaschen zum Recyceln - Spülen - Wegräumen von Spülgut und von autoklavierten bzw. gebackenen Dingen - Verpacken von Recyclingmaterial sowie Anmeldung von Recyclingmaterial zur Abholung - Auffüllen von Pipettenspitzenboxen - Material für die Spülküche bestellen - Autoklaventests durchführen ANFORDERUNGEN: - Interesse an der Mitarbeit in einem Forschungsteam - Organisationsgeschick, Flexibilität im Arbeitseinsatz - Gerne auch Studierender ohne Bachelorabschluss Rückfragen an: Dr. Sabine Hansen, T 0251 83-53130. Jetzt bis zum 18.03.2025. BESTE BEDINGUNGEN: Sicherheit Familienfreundlich Moderne Ausstattung Geregelte Arbeitszeitmodelle Vieles mehr ... - Sicherheit - Familienfreundlich - Moderne Ausstattung - Geregelte Arbeitszeitmodelle - Weitere Vorteile (*gn=geschlechtsneutral) Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich. Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5 48149 Münster <a href="http://www.ukm.de" target="_blank" rel="nofollow">www.ukm.de</a>
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Aushilfe (gn*) Labor Befristet auf 1 1/2 Jahre | In Teilzeit mit 9 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L | Institut für Experimentelle Pathologie | Auf Minijob-Basis | Kennziffer 10365
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung.
Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine fachliche Kompetenz – am besten mit DIR!
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
- Autoklavieren von S1-Flüssigmüll und Müll in Säcken
- Autoklavieren von Tubes, Spitzenkästen etc.
- Autoklavieren von Medien bei Bedarf
- Backen von Glaswaren
- Einsammeln von Spülgut, leeren Pipettenspitzenboxen zum Wiederauffüllen und leeren Pipettenspitzenmaterial und Plastikflaschen zum Recyceln
- Spülen
- Wegräumen von Spülgut und von autoklavierten bzw. gebackenen Dingen
- Verpacken von Recyclingmaterial sowie Anmeldung von Recyclingmaterial zur Abholung
- Auffüllen von Pipettenspitzenboxen
- Material für die Spülküche bestellen
- Autoklaventests durchführen
ANFORDERUNGEN:
- Interesse an der Mitarbeit in einem Forschungsteam
- Organisationsgeschick, Flexibilität im Arbeitseinsatz
- Gerne auch Studierender ohne Bachelorabschluss
Rückfragen an: Dr. Sabine Hansen, T 0251 83-53130.
Jetzt bis zum 18.03.2025.
BESTE BEDINGUNGEN:
Sicherheit
Familienfreundlich
Moderne Ausstattung
Geregelte Arbeitszeitmodelle
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- Sicherheit
- Familienfreundlich
- Moderne Ausstattung
- Geregelte Arbeitszeitmodelle
- Weitere Vorteile
(*gn=geschlechtsneutral)
Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
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