Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Sozialamt, Abteilung 50/3 „Elterngeld, Ausbildungsförderung, Bildung und Teilhabe“ im Aufgabenbereich „Ausbildungsförderung“, eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) Arbeitsbeginn: Nächstmöglicher Zeitpunkt Beschäftigungsdauer: Zunächst befristet bis zum 31.12.2025 im Rahmen einer Krankheitsvertretung Arbeitszeit: Teilzeit (50% / 19,5 Std. wöchentlich) Laufbahn: Mittlerer Dienst Entgeltgruppe: EG 9a TVöD VKA Dienstort: Bergheim Bewerbungsfrist: 09.03.2025 Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis mit 10 Kommunen im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region eine Vielzahl an unterschiedlichen Berufsfeldern und Einstiegsmöglichkeiten in den öffentlichen Dienst. Weitere Informationen zur Stellenausschreibung. Ihre Aufgaben Der Aufgabenbereich umfasst die Prüfung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Sicherstellung des Lebensunterhalts und der Kosten der Ausbildung. Ihre Aufgaben: · Rechtliche Beratung der Antragsteller und deren Eltern und Ehegatten · Beratung zu Förderungsmöglichkeiten nach anderen Rechtsvorschriften · Informationsweitergabe an andere Behörden (Jobcenter, Jugendamt, Landschaftsverband) · Prüfung der Anspruchsberechtigung sowie die Anforderung entscheidungsrelevanter Unterlagen einschließlich Androhung, Festsetzung und Durchsetzung von Zwangsmitteln · Prüfung/Berücksichtigung/Bearbeitung von Erstattungsansprüchen · Bescheiderstellung und abschließende Bearbeitung · Gegenprüfung der Eingaben anderer Sachbearbeiter/-innen, Fallfreigabe und Zahlbarmachung mit Hilfe des ADV-Verfahrens „BAföG-NRW“ · Fertigung von Ablehnungsbescheiden · Prüfung von Anträgen auf Vorausleistung mit Prüfung der Unterhaltsverpflichtung einschließlich der Beratung sowie der Anhörung der Unterhaltsverpflichteten nach BGB und BAföG · Mitarbeit bei Klageverfahren · Festsetzung und Anwendung von Zwangsmitteln · Verfolgung und Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen einschließlich der kassentechnischen Abwicklung · Entscheidung über Anträge auf Stundung sowie die Prüfung von Niederschlagung und Erlass von Rückforderungsansprüchen · Vereinnahmungen, Zahlungsweiterleitung an die Landeskasse NRW · Prüfung von Vermögen im Rahmen des Datenabgleichs mit dem Bundesamt für Finanzen einschließlich der Festsetzung von Bußgeldern bei verschwiegenem Vermögen oder Einkommen sowie Abgaben an die Staatsanwaltschaft · Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Festsetzung von Bußgeldern Das bringen Sie mit · Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, · Abschluss des Angestelltenlehrgangs I, · oder eine vergleichbar abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich Was ist außerdem wünschenswert? · Selbständiges Arbeiten, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit · Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen im Umgang mit und bei der Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, beteiligten Dienststellen und Rechtsanwälten · Teamfähigkeit und ein hohes Maß an Sorgfalt, Verantwortungsbereitschaft und Zuverlässigkeit · Gute Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, den Vorschriften des SGB, Haushalts- und Kassenrecht · Sicherer Umgang mit den Büroanwendungen des Office-Paketes · Die Bereitschaft, im Rahmen von zum Teil mehrtägigen Fort- und Weiter-Bildungsmaßnahmen notwendige Kenntnisse zu erwerben · Die Bereitschaft, auch nachmittags Dienst zu versehen und die Arbeitszeit den dienstlichen Belangen anzupassen, wobei die die Öffnungszeiten des Amtes für Ausbildungsförderung Mo. - Fr. von 08:00 - 12:30 Uhr, Do. auch von 14:00 18:00 Uhr sind Das bieten wir Ihnen Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit. Es wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen: · Gleitende Arbeitszeit · Möglichkeit der Heimarbeit · Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberanteil und Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen · Betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B. vergünstigte Firmenfitness-Angebote – Urban Sports Club) · Eigener Betriebskindergarten · Vielfältige Fortbildungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen · Kostenfreie Parkplätze und eine Kantine · Vereinbarkeit von Familie und Beruf · Krisensichere Arbeitsplätze Allgemeine Grundsätze Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter <a href="https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz" target="_blank" rel="nofollow">https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz</a>. Haben Sie noch Fragen? Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Frau Schamböck (Abteilungsleitung) unter der Telefonnummer 02271/83-15013 oder per Mail unter <a href="[email protected]" target="_blank" rel="nofollow">[email protected]</a> zur Verfügung. Sollten Sie allgemeine Fragen zum Stellenbesetzungsverfahren oder tarifrechtliche Fragen haben, können Sie gerne Kontakt zum Amt für Personalmanagement und Organisation, (Frau Schnäpp) unter 02271/83-11145 oder per Mail unter <a href="[email protected]" target="_blank" rel="nofollow">[email protected]</a> aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung, die Sie bis zum 09.03.2025 ausschließlich über unser Online-Bewerberportal einreichen können.
Date de début
2025-02-20
Alina Müller
Willy-Brandt-Platz 1
50126
Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, Personalmanagement, 50126 Bergheim, Erft, Bergheim, Deutschland, Nordrhein-Westfalen
Postuler via
Bergheim
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Sozialamt, Abteilung 50/3 „Elterngeld, Ausbildungsförderung, Bildung und Teilhabe“ im Aufgabenbereich „Ausbildungsförderung“, eine/n
Sachbearbeiter/in (m/w/d)
Arbeitsbeginn: Nächstmöglicher Zeitpunkt
Beschäftigungsdauer: Zunächst befristet bis zum 31.12.2025 im Rahmen einer Krankheitsvertretung
Arbeitszeit: Teilzeit (50% / 19,5 Std. wöchentlich)
Laufbahn: Mittlerer Dienst
Entgeltgruppe: EG 9a TVöD VKA
Dienstort: Bergheim
Bewerbungsfrist: 09.03.2025
Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis mit 10 Kommunen im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region eine Vielzahl an unterschiedlichen Berufsfeldern und Einstiegsmöglichkeiten in den öffentlichen Dienst.
Weitere Informationen zur Stellenausschreibung.
Ihre Aufgaben
Der Aufgabenbereich umfasst die Prüfung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Sicherstellung des Lebensunterhalts und der Kosten der Ausbildung.
Ihre Aufgaben:
· Rechtliche Beratung der Antragsteller und deren Eltern und Ehegatten
· Beratung zu Förderungsmöglichkeiten nach anderen Rechtsvorschriften
· Informationsweitergabe an andere Behörden (Jobcenter, Jugendamt, Landschaftsverband)
· Prüfung der Anspruchsberechtigung sowie die Anforderung entscheidungsrelevanter Unterlagen einschließlich Androhung, Festsetzung und Durchsetzung von Zwangsmitteln
· Prüfung/Berücksichtigung/Bearbeitung von Erstattungsansprüchen
· Bescheiderstellung und abschließende Bearbeitung
· Gegenprüfung der Eingaben anderer Sachbearbeiter/-innen, Fallfreigabe und Zahlbarmachung mit Hilfe des ADV-Verfahrens „BAföG-NRW“
· Fertigung von Ablehnungsbescheiden
· Prüfung von Anträgen auf Vorausleistung mit Prüfung der Unterhaltsverpflichtung einschließlich der Beratung sowie der Anhörung der Unterhaltsverpflichteten nach BGB und BAföG
· Mitarbeit bei Klageverfahren
· Festsetzung und Anwendung von Zwangsmitteln
· Verfolgung und Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen einschließlich der kassentechnischen Abwicklung
· Entscheidung über Anträge auf Stundung sowie die Prüfung von Niederschlagung und Erlass von Rückforderungsansprüchen
· Vereinnahmungen, Zahlungsweiterleitung an die Landeskasse NRW
· Prüfung von Vermögen im Rahmen des Datenabgleichs mit dem Bundesamt für Finanzen einschließlich der Festsetzung von Bußgeldern bei verschwiegenem Vermögen oder Einkommen sowie Abgaben an die Staatsanwaltschaft
· Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Festsetzung von Bußgeldern
Das bringen Sie mit
· Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten,
· Abschluss des Angestelltenlehrgangs I,
· oder eine vergleichbar abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich
Was ist außerdem wünschenswert?
· Selbständiges Arbeiten, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
· Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen im Umgang mit und bei der Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, beteiligten Dienststellen und Rechtsanwälten
· Teamfähigkeit und ein hohes Maß an Sorgfalt, Verantwortungsbereitschaft und Zuverlässigkeit
· Gute Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, den Vorschriften des SGB, Haushalts- und Kassenrecht
· Sicherer Umgang mit den Büroanwendungen des Office-Paketes
· Die Bereitschaft, im Rahmen von zum Teil mehrtägigen Fort- und Weiter-Bildungsmaßnahmen notwendige Kenntnisse zu erwerben
· Die Bereitschaft, auch nachmittags Dienst zu versehen und die Arbeitszeit den dienstlichen Belangen anzupassen, wobei die die Öffnungszeiten des Amtes für Ausbildungsförderung Mo. - Fr. von 08:00 - 12:30 Uhr, Do. auch von 14:00 18:00 Uhr sind
Das bieten wir Ihnen
Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit.
Es wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:
· Gleitende Arbeitszeit
· Möglichkeit der Heimarbeit
· Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberanteil und Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen
· Betriebliches Gesundheitsmanagement
(z.B. vergünstigte Firmenfitness-Angebote – Urban Sports Club)
· Eigener Betriebskindergarten
· Vielfältige Fortbildungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen
· Kostenfreie Parkplätze und eine Kantine
· Vereinbarkeit von Familie und Beruf
· Krisensichere Arbeitsplätze
Allgemeine Grundsätze
Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.
Haben Sie noch Fragen?
Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Frau Schamböck (Abteilungsleitung) unter der Telefonnummer 02271/83-15013 oder per Mail unter [email protected] zur Verfügung.
Sollten Sie allgemeine Fragen zum Stellenbesetzungsverfahren oder tarifrechtliche Fragen haben, können Sie gerne Kontakt zum Amt für Personalmanagement und Organisation, (Frau Schnäpp) unter 02271/83-11145 oder per Mail unter [email protected] aufnehmen.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung, die Sie bis zum 09.03.2025 ausschließlich über unser Online-Bewerberportal einreichen können.