### Die Stadtverwaltung Luckau bietet einen Ausbildungsplatz zum/r Verwaltungsfachangestellten - Fachrichtung Kommunalverwaltung. **Verwaltungsfachangestellte/r - ein Dienstleisterberuf mit Herz und Verstand** Als Verwaltungsfachangestellte/r hast Du viele verschiedene und auch abwechslungsreiche Aufgaben, wie z.B. Bürger kundenfreundlich zu beraten und ihre Anträge zu bearbeiten oder selbst Anträge zu stellen. Auch Urkunden wie Reisepässe oder Personalausweise werden ausgestellt. Du kennst dich mit Gesetzen genau aus und handelst auf deren Grundlage. Damit kannst du zum Beispiel Sachanlagen unterrichten und alle möglichen administrativen Tätigkeiten übernehmen. Bei den Sitzungen verschiedener Gremien triffst du die nötigen Vorbereitungen und wirkst bei der Umsetzung von Beschlüssen mit. Im Personalwesen bist du beispielsweise für die Personaleinsatzplanung/-beschaffung zuständig und das Rechnungswesen beinhaltet die Führung von Haushaltsplänen. Ebenfalls zu den Hauptaufgaben gehören Organisation, Datenerhebung und -auswertung. **Ausbildungsablauf** Für die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten benötigst Du 3 Jahre. Theorieunterricht findet am Oberstufenzentrum in Cottbus statt und wechselt sich mit der Praxis, in der Verwaltung ab. Bei der Ausbildung lernst Du alles was nötig ist, um in einer öffentlichen Verwaltung zu arbeiten. Aufbauend auf den Unterricht in der Berufsschule, lernst Du im dienstbegleitenden Unterricht am Niederlausitzer Studieninstitut in Lübben (Spreewald), die Theorie anhand realer Fälle anzuwenden. Gleichzeitig dient der Unterricht am Studieninstitut, der Festigung theoretischer Kenntnisse. Das Gelernte aus der Berufsschule, wie auch aus dem Studieninstitut wendest Du in verschiedenen Bereichen der Stadt Luckau praktisch an. So wirst Du zum Beispiel die Möglichkeit haben, in den Fachbereichen Ordnung und Sicherheit, Soziales, Bürgerservice, Finanzmanagement oder Verwaltungsmanagement zu arbeiten. **Ausbildungsinhalte, die Dir vermittelt werden:** - Kommunikation und Interaktion - Allgemeines Verwaltungsrecht - Bürger- und kundenorientiertes Arbeiten sowie Beschaffung von Material nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten - Personalwesen - Planung und Organisation von Arbeitsprozessen - Kommunalrecht - Verwaltungsbetriebswirtschaft und Rechnungswesen - Sozial- und Ordnungsrecht **Voraussetzung für die Ausbildung** - mindestens Fachoberschulreife - gute Leistungen in Deutsch und Mathe - Interesse an städtischen und öffentlichen Aufgaben - ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit - die Anwendung von Gesetzen zu erlernen - Identifikation mit der Stadt Luckau **Vorteile Deiner Ausbildung** attraktive monatliche Ausbildungsvergütung nach § 8 Abs. 1 TVAöD (Stand ab 01.03.2024) 1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 Euro 2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 Euro 3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 Euro - finanzielle und soziale Sicherheit - 30 Tage Jahresurlaub - Erhalt einer Jahressonderzahlung - variable Arbeitszeiten (im Rahmen der Gleitzeitregelung) - vermögenswirksame Leistung und - betriebliche Altersvorsorge - bei gutem Ausbildungsabschluss Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis möglich **Wenn Du also:** - Kommunikationsfreudig - zuverlässig - höflich - teamfähig - selbstständig - rücksichtsvoll - gewissenhaft - belastbar - verantwortungs-bewusst - kreativ bist, dann bist Du für diesen Beruf bestens geeignet! **Die dafür erforderlichen Bewerbungsunterlagen:** Bitte sende mindestens folgende Unterlagen bis spätestens **31.01.2025** (Bewerbungsschluss) an die Stadt Luckau: - Bewerbungsanschreiben mit vollständiger Adresse, Telefonnummer und E‑Mail-Adresse - lückenloser tabellarischer Lebenslauf - die letzten beiden Schulzeugnisse mit der Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens (sofern Teil der Zeugnisse) - ggf. weitere Zeugnisse und Unterlagen, z. B. über deine Praktika. - **Bewerbungen per Mail bitte an [email protected].** - Zu beachten ist, dass Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. einem eventuellen Vorstellungsgespräch anfallen, nicht erstattet werden.
Date de début
2025-09-01
Frau Schumann
Am Markt, 15926, Luckau, Niederlausitz, Brandenburg, Deutschland
Postuler via
Luckau, Niederlausitz
### Die Stadtverwaltung Luckau bietet einen Ausbildungsplatz zum/r Verwaltungsfachangestellten -
Fachrichtung Kommunalverwaltung.
**Verwaltungsfachangestellte/r - ein Dienstleisterberuf mit Herz und Verstand**
Als Verwaltungsfachangestellte/r hast Du viele verschiedene und auch abwechslungsreiche Aufgaben, wie z.B. Bürger kundenfreundlich zu beraten und ihre Anträge zu bearbeiten oder selbst Anträge zu stellen. Auch Urkunden wie Reisepässe oder Personalausweise werden ausgestellt.
Du kennst dich mit Gesetzen genau aus und handelst auf deren Grundlage. Damit kannst du zum Beispiel Sachanlagen unterrichten und alle möglichen administrativen Tätigkeiten übernehmen.
Bei den Sitzungen verschiedener Gremien triffst du die nötigen Vorbereitungen und wirkst bei der Umsetzung von Beschlüssen mit.
Im Personalwesen bist du beispielsweise für die Personaleinsatzplanung/-beschaffung zuständig und das Rechnungswesen beinhaltet die Führung von Haushaltsplänen.
Ebenfalls zu den Hauptaufgaben gehören Organisation, Datenerhebung und -auswertung.
**Ausbildungsablauf**
Für die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten benötigst Du 3 Jahre. Theorieunterricht findet am Oberstufenzentrum in Cottbus statt und wechselt sich mit der Praxis, in der Verwaltung ab. Bei der Ausbildung lernst Du alles was nötig ist, um in einer öffentlichen Verwaltung zu arbeiten.
Aufbauend auf den Unterricht in der Berufsschule, lernst Du im dienstbegleitenden Unterricht am Niederlausitzer Studieninstitut in Lübben (Spreewald), die Theorie anhand realer Fälle anzuwenden. Gleichzeitig dient der Unterricht am Studieninstitut, der Festigung theoretischer Kenntnisse. Das Gelernte aus der Berufsschule, wie auch aus dem Studieninstitut wendest Du in verschiedenen Bereichen der Stadt Luckau praktisch an. So wirst Du zum Beispiel die Möglichkeit haben, in den Fachbereichen Ordnung und Sicherheit, Soziales, Bürgerservice, Finanzmanagement oder Verwaltungsmanagement zu arbeiten.
**Ausbildungsinhalte, die Dir vermittelt werden:**
- Kommunikation und Interaktion
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Bürger- und kundenorientiertes Arbeiten sowie Beschaffung von Material nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten
- Personalwesen
- Planung und Organisation von Arbeitsprozessen
- Kommunalrecht
- Verwaltungsbetriebswirtschaft und Rechnungswesen
- Sozial- und Ordnungsrecht
**Voraussetzung für die Ausbildung**
- mindestens Fachoberschulreife
- gute Leistungen in Deutsch und Mathe
- Interesse an städtischen und öffentlichen Aufgaben
- ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
- die Anwendung von Gesetzen zu erlernen
- Identifikation mit der Stadt Luckau
**Vorteile Deiner Ausbildung**
attraktive monatliche Ausbildungsvergütung nach § 8 Abs. 1 TVAöD (Stand ab 01.03.2024)
1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 Euro
- finanzielle und soziale Sicherheit
- 30 Tage Jahresurlaub
- Erhalt einer Jahressonderzahlung
- variable Arbeitszeiten (im Rahmen der Gleitzeitregelung)
- vermögenswirksame Leistung und
- betriebliche Altersvorsorge
- bei gutem Ausbildungsabschluss Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis möglich
**Wenn Du also:**
- Kommunikationsfreudig
- zuverlässig
- höflich
- teamfähig
- selbstständig
- rücksichtsvoll
- gewissenhaft
- belastbar
- verantwortungs-bewusst
- kreativ bist, dann bist Du für diesen Beruf bestens geeignet!
**Die dafür erforderlichen Bewerbungsunterlagen:**
Bitte sende mindestens folgende Unterlagen bis spätestens **31.01.2025** (Bewerbungsschluss) an die Stadt Luckau:
- Bewerbungsanschreiben mit vollständiger Adresse, Telefonnummer und E‑Mail-Adresse
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- die letzten beiden Schulzeugnisse mit der Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens (sofern Teil der Zeugnisse)
- ggf. weitere Zeugnisse und Unterlagen, z. B. über deine Praktika.
- **Bewerbungen per Mail bitte an [email protected].**
- Zu beachten ist, dass Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. einem eventuellen Vorstellungsgespräch anfallen, nicht erstattet werden.