Die Samtgemeinde Bothel bietet zum 01.08.2026 einen Ausbildungsplatz als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) an. Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel 3 Jahre, wobei der praktische Teil in verschiedenen Ämtern der Samtgemeinde erfolgt. Die theoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten werden in der Berufsschule und im Rahmen von Lehrgängen vermittelt. Als Einstellungsvoraussetzung ist der Sekundarabschluss I oder gleichwertiger Bildungsabschluss mit guten Kenntnissen in Deutsch und Mathematik erforderlich. Außerdem sollten Sie eine fundierte Allgemeinbildung und Interesse am kommunalpolitischen Geschehen sowie an gesellschaftlichen und rechtlichen Themen haben. Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Aufgaben und Freundlichkeit im Umgang mit Menschen wird genauso vorausgesetzt wie Teamfähigkeit, Motivation und Verantwortungsbewusstsein. Als Teil einer bürgerorientierten Dienstleistungsverwaltung sind auch Sie während Ihrer Ausbildung Ansprechpartner in direktem Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) und dem jeweils geltenden Tarifvertrag für Ausbildungsvergütungen. Die Arbeitszeit beträgt in einer 5-Tage-Woche 39 Stunden. Der bestehende Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Kalenderjahr muss in der praktischen Ausbildungszeit genommen werden. Sie möchten eine qualifizierte Ausbildung in einer modernen Verwaltung absolvieren? Dann freuen wir uns über die Zusendung Ihrer aussagekräftigen Bewerbung bis zum 02.08.2025 ausschließlich per E-Mail an [email protected]. Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne Frau Harth-Kotteck, Tel.-Nr. (0 42 66) 983-1512 zur Verfügung. Informationen über die Samtgemeinde Bothel finden Sie unter www.bothel.de Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert. Die Unterlagen werden bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung des § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vernichtet.
Fecha de inicio
2026-07-31
Anke Harth-Kotteck
Horstweg, 27386, Bothel, Kreis Rotenburg, Wümme, Niedersachsen, Deutschland
Aplicar a través de
Bothel, Kreis Rotenburg, Wümme
Die Samtgemeinde Bothel bietet zum 01.08.2026 einen Ausbildungsplatz als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) an.
Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel 3 Jahre, wobei der praktische Teil in verschiedenen Ämtern der Samtgemeinde erfolgt. Die theoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten werden in der Berufsschule und im Rahmen von Lehrgängen vermittelt.
Als Einstellungsvoraussetzung ist der Sekundarabschluss I oder gleichwertiger Bildungsabschluss mit guten Kenntnissen in Deutsch und Mathematik erforderlich. Außerdem sollten Sie eine fundierte Allgemeinbildung und Interesse am kommunalpolitischen Geschehen sowie an gesellschaftlichen und rechtlichen Themen haben. Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Aufgaben und Freundlichkeit im Umgang mit Menschen wird genauso vorausgesetzt wie Teamfähigkeit, Motivation und Verantwortungsbewusstsein.
Als Teil einer bürgerorientierten Dienstleistungsverwaltung sind auch Sie während Ihrer Ausbildung Ansprechpartner in direktem Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) und dem jeweils geltenden Tarifvertrag für Ausbildungsvergütungen. Die Arbeitszeit beträgt in einer 5-Tage-Woche 39 Stunden. Der bestehende Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Kalenderjahr muss in der praktischen Ausbildungszeit genommen werden.
Sie möchten eine qualifizierte Ausbildung in einer modernen Verwaltung absolvieren?
Dann freuen wir uns über die Zusendung Ihrer aussagekräftigen Bewerbung bis zum 02.08.2025 ausschließlich per E-Mail an [email protected].
Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne Frau Harth-Kotteck, Tel.-Nr. (0 42 66) 983-1512 zur Verfügung. Informationen über die Samtgemeinde Bothel finden Sie unter www.bothel.de
Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert. Die Unterlagen werden bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung des § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vernichtet.