Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d). Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2024 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2024 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt. Aufgabenbereiche Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen. Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet Wir bieten Ihnen unter anderem eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre, ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung, einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern, familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 16.06.2023). Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte: Praxis I - 4 Monate Lehrgang I - 4 Monate Praxis II - 10 Monate Lehrgang II - 4 Monate Praxis III - 8 Monate Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier. Zulassungsvoraussetzungen Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG zu besitzen und das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben. Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid. Bewerbungsunterlagen Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten: ein Bewerbungsanschreiben einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife) ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System) Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle. Bewerbungsform Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar: Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden: Oberlandesgericht Oldenburg - Die Präsidentin - Postfach 9221 26140 Oldenburg In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein: Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden. Mehrfachbewerbungen Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch. Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden. Auswahlverfahren Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet. Das Auswahlverfahren besteht aus - einem Einzelinterview (Dauer: ca. 60 Minuten) sowie - einem Rollenspiel (Dauer: ca. 15 Minuten). Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit. Ansprechpartner für Ihre Fragen Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102) Herr Specker (Telefon 0441 220-1213) Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www. oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).
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2024-09-01
Schiffgraben 12
30159
Norddeicher Str. 1, 26506, Norden (Ostfriesland), Deutschland
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Norden, Ostfriesland
Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn
Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet
Wir bieten Ihnen unter anderem
eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich
einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)
Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).
*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
Norden, Ostfriesland
Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn
Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet
Wir bieten Ihnen unter anderem
eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich
einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)
Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).
*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
Norden, Ostfriesland
Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d). Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2024 nehmen wir gern bis zum 31. Dezember 2023 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt. AufgabenbereicheJustizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen. Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn
Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet
Wir bieten Ihnen unter anderem
eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 16.06.2023). Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte: Praxis I - 4 MonateLehrgang I - 4 MonatePraxis II - 10 MonateLehrgang II - 4 MonatePraxis III - 8 Monate Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier: oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de. ZulassungsvoraussetzungenUm zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich
einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__7.html) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben. Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid. BewerbungsunterlagenIhre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)
Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle. BewerbungsformIhre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar: Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (: obm2.pmv.niedersachsen.de) Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden: Oberlandesgericht Oldenburg- Die Präsidentin -Postfach 922126140 Oldenburg In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/download/155993)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/download/159764)
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden. MehrfachbewerbungenDie Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/download/155993) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden. AuswahlverfahrenGeeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet. Das Auswahlverfahren besteht aus
einem Einzelinterview (Dauer: ca. 60 Minuten) sowie
einem Rollenspiel (Dauer: ca. 15 Minuten).
Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit. Ansprechpartner für Ihre FragenFrau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)Herr Specker (Telefon 0441 220-1213) Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www. oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).
Norden, Ostfriesland
Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2024 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2024 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn
Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet
Wir bieten Ihnen unter anderem
eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 16.06.2023).
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier.
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich
einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)
Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet. Das Auswahlverfahren besteht aus
- einem Einzelinterview (Dauer: ca. 60 Minuten) sowie
- einem Rollenspiel (Dauer: ca. 15 Minuten).
Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www. oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).