Stellenausschreibung der Stadt Penzlin Die Stadt Penzlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Bauhofmitarbeiter (m/w/d). Der Einsatzort umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Penzlin mit ihren Ortsteilen. Aufgabenbereich: Die Stelle beinhaltet die Erledigung aller in der Gemeinde anfallenden Aufgaben, wie z.B.: - Kleinere Malerarbeiten (Ausbesserungen); - Pflasterarbeiten; - Leichte Maurerarbeiten; - Winterdienst; - Waldarbeiten; - Pflege von Grünflächen; - Reinigungsarbeiten; - Hausmeistertätigkeiten in den gemeindeeigenen Gebäuden. Es wird erwartet, dass Sie selbständig arbeiten und umsichtig handeln können. Voraussetzungen: - Abgeschlossene Berufsausbildung im Bau-, Technik- oder Handwerksbereich oder in der Forst- und Landwirtschaft; - Erfahrung in der Grünanlagenpflege; - Zügige, umsichtige und zuverlässige Arbeitsweise; - Bereitschaft zur Arbeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, einschließlich Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit im Rahmen des Winterdienstes oder aus besonderen Anlässen; - Körperliche Belastbarkeit und die Fähigkeit, uneingeschränkt im Freien zu arbeiten; - Bereitschaft zur Ausführung sämtlicher anfallender Arbeiten und Tätigkeiten in der Gemeinde; - Technisches Verständnis und Erfahrung im Umgang mit Maschinen; - Eine Bescheinigung zur Führung einer Motorkettensäge wäre wünschenswert; - Führerschein Klasse B ist erforderlich. Arbeitszeit und Vergütung: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden, nach Bedarf auch abends, an Wochenenden und Feiertagen. Die Vergütung richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen gemäß dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvöD) Entgeltgruppe 4. Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für zwei Jahre, es ist jedoch eine anschließende unbefristete Übernahme beabsichtigt. Wir bieten: eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit allen Vorteilen eines öffentlichen Arbeitgebers: - 30 Tage Urlaub/Jahr; - eine Jahressonderzahlung; - monatliche Zahlung von 50 € auf eine Gutscheinkarte gem. § 18a TVöD; - Führen eines Arbeitszeitkontos; - eine betriebliche Altersvorsorge; - Fortbildungsangebote und Qualifizierung. Bewerbung: Interessierte Bewerberinnen und Bewerber richten bitte ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Darstellung des beruflichen Werdegangs, Zeugnisse etc.) bis zum07.03.2025 an die Stadt Penzlin Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin oder per E-Mail an <a href="mailto:[email protected]" rel="nofollow">[email protected]</a>. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Hinweis: Auf unserer Website <a href="www.amt-penzliner-land.de/Bürgerinfos/Datenschutzinformationeninformieren" target="_blank" rel="nofollow">www.amt-penzliner-land.de/Bürgerinfos/Datenschutzinformationeninformieren</a> wir Sie über die durch das Amt Penzliner Land durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018). Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf von 4 Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist vernichtet.
Anfangsdatum
2025-02-25
Frau Anna-Lena Heldt
Warener Chaussee 55a
17217
Bewerben über
Penzlin bei Waren
Stellenausschreibung der Stadt Penzlin
Die Stadt Penzlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
ein Bauhofmitarbeiter (m/w/d).
Der Einsatzort umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Penzlin mit ihren
Ortsteilen.
Aufgabenbereich:
Die Stelle beinhaltet die Erledigung aller in der Gemeinde anfallenden
Aufgaben, wie z.B.:
- Kleinere Malerarbeiten (Ausbesserungen);
- Pflasterarbeiten;
- Leichte Maurerarbeiten;
- Winterdienst;
- Waldarbeiten;
- Pflege von Grünflächen;
- Reinigungsarbeiten;
- Hausmeistertätigkeiten in den gemeindeeigenen Gebäuden.
Es wird erwartet, dass Sie selbständig arbeiten und umsichtig handeln können.
Voraussetzungen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung im Bau-, Technik- oder Handwerksbereich
oder in der Forst- und Landwirtschaft;
- Erfahrung in der Grünanlagenpflege;
- Zügige, umsichtige und zuverlässige Arbeitsweise;
- Bereitschaft zur Arbeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten,
einschließlich Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit im Rahmen des
Winterdienstes oder aus besonderen Anlässen;
- Körperliche Belastbarkeit und die Fähigkeit, uneingeschränkt im Freien zu
arbeiten;
- Bereitschaft zur Ausführung sämtlicher anfallender Arbeiten und Tätigkeiten
in der Gemeinde;
- Technisches Verständnis und Erfahrung im Umgang mit Maschinen;
- Eine Bescheinigung zur Führung einer Motorkettensäge wäre wünschenswert;
- Führerschein Klasse B ist erforderlich.
Arbeitszeit und Vergütung:
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden, nach Bedarf auch
abends, an Wochenenden und Feiertagen. Die Vergütung richtet sich nach den
persönlichen Voraussetzungen gemäß dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes
(TvöD) Entgeltgruppe 4. Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für zwei
Jahre, es ist jedoch eine anschließende unbefristete Übernahme beabsichtigt.
Wir bieten:
eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit allen Vorteilen eines
öffentlichen Arbeitgebers:
- 30 Tage Urlaub/Jahr;
- eine Jahressonderzahlung;
- monatliche Zahlung von 50 € auf eine Gutscheinkarte gem. § 18a TVöD;
- Führen eines Arbeitszeitkontos;
- eine betriebliche Altersvorsorge;
- Fortbildungsangebote und Qualifizierung.
Bewerbung:
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber richten bitte ihre aussagekräftigen
Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Darstellung des beruflichen Werdegangs,
Zeugnisse etc.) bis zum07.03.2025 an die
Stadt Penzlin
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17217 Penzlin
oder per E-Mail an
[email protected].
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Hinweis:
Auf unserer Website
www.amt-penzliner-land.de/Bürgerinfos/Datenschutzinformationeninformieren wir
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erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der
Bewerbung ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle
nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf von 4
Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist vernichtet.