Als Unterstützung bei der täglichen Arbeit und für die Weiterentwicklung einer wachsenden Region sucht die Amtsverwaltung Brück für die Stadt Brück zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet die Stelle eines / einer Bauhofmitarbeiters/in (m/w/d) Entgeltgruppe: EG 5 TVöD-VKA Arbeitszeit: Vollzeit (39 Wochenstunden) Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene handwerklich-technische Berufsausbildung? Dann bewerben Sie sich bei der Stadt Brück. Die Arbeit auf dem Bauhof ist vielfältig. Zu den Arbeitsaufgaben gehören u.a. die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen, Grünanlagen, Friedhöfe, gemeindeeigenen Liegenschaften, die Durchführung des Winterdienstes und eine Reihe weiterer Tätigkeiten im kommunalen Bereich. Wir erwarten Aufgeschlossenheit für die vielfältigen Aufgabenbereiche und die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitsweise. Vorausgesetzt wird Verantwortungsbewusstsein, Organisationsvermögen, Teamgeist, technisches Verständnis, gärtnerisches und handwerkliches Geschick, freundliches Auftreten, körperliche Belastbarkeit (Arbeiten unter ungünstigen Witterungsbedingungen und heben von schweren Lasten), sowie die Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (z.B. an Wochenenden und Feiertagen) sowie zur Ableistung von Rufbereitschaft im Winterdienst. Erforderlich ist der Führerschein der Klassen BE, C1E und T, wünschenswert CE. Die Befähigung zum Führen von Motorsägen und Freischneidern sowie die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr wären wünschenswert. Wir bieten eine ganzjährige Beschäftigung mit 39 Stunden bei einer 5-Tage-Woche und 30 Tagen Urlaub im Jahr. Die Vergütung erfolgt, insofern alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, mit der Entgeltgruppe 5 TVöD. Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe erfolgt unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Voraussetzungen Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet. Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf mit lückenloser Darstellung der bisherigen Tätigkeiten, Lichtbild und ihrem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis) richten Sie bitte bis zum02.03.2025 an das: Amt Brück Der Amtsdirektor Kennwort: Bauhof Brück Ernst-Thälmann-Straße 59 14822 Brück Bewerbungen (zusammengefasst in einem PDF-Dokument) sind auch per E-Mail möglich unter:<a href="[email protected]" target="_blank" rel="nofollow">[email protected]</a> Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, welche nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, nicht berücksichtigt werden. Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden vom Amt Brück nicht erstattet. Rücksendungen von Bewerbungsunterlagen erfolgen nur bei Vorlage eines ausreichend frankierten Rückumschlag nach Abschluss des Verfahrens. Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen Rückumschlag beifügen, wird davon ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem Fall werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet. Mit der Abgabe der Bewerbung erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin mit der Erfassung und Speicherung seiner/ihrer Daten gemäß Art. 5 und 6 Abs. 1 Buchstabe b der DSGVO, § 26 Abs. 1 und Abs. 8 Satz 2 BDSG einverstanden. Nach Abschluss des Verfahrens werden seine/ihre Daten gelöscht beziehungsweise vernichtet. gez. Ryll Amtsdirektor
Jeannine Rauhut
Ernst-Thälmann-Straße 59
14822
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Brück
Als Unterstützung bei der täglichen Arbeit und für die Weiterentwicklung einer
wachsenden Region sucht die Amtsverwaltung Brück für die Stadt Brück zum
nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet die Stelle eines / einer
Bauhofmitarbeiters/in (m/w/d)
Entgeltgruppe: EG 5 TVöD-VKA
Arbeitszeit: Vollzeit (39 Wochenstunden)
Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene handwerklich-technische
Berufsausbildung? Dann bewerben Sie sich bei der Stadt Brück.
Die Arbeit auf dem Bauhof ist vielfältig. Zu den Arbeitsaufgaben gehören u.a.
die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen, Grünanlagen,
Friedhöfe, gemeindeeigenen Liegenschaften, die Durchführung des Winterdienstes
und eine Reihe weiterer Tätigkeiten im kommunalen Bereich. Wir erwarten
Aufgeschlossenheit für die vielfältigen Aufgabenbereiche und die Bereitschaft
zur flexiblen Arbeitsweise.
Vorausgesetzt wird Verantwortungsbewusstsein, Organisationsvermögen,
Teamgeist, technisches Verständnis, gärtnerisches und handwerkliches Geschick,
freundliches Auftreten, körperliche Belastbarkeit (Arbeiten unter ungünstigen
Witterungsbedingungen und heben von schweren Lasten), sowie die Bereitschaft
zur Übernahme von Tätigkeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (z.B. an
Wochenenden und Feiertagen) sowie zur Ableistung von Rufbereitschaft im
Winterdienst.
Erforderlich ist der Führerschein der Klassen BE, C1E und T, wünschenswert CE.
Die Befähigung zum Führen von Motorsägen und Freischneidern sowie die
Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr wären wünschenswert.
Wir bieten eine ganzjährige Beschäftigung mit 39 Stunden bei einer
5-Tage-Woche und 30 Tagen Urlaub im Jahr.
Die Vergütung erfolgt, insofern alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt
sind, mit der Entgeltgruppe 5 TVöD. Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe
innerhalb der Entgeltgruppe erfolgt unter Berücksichtigung ihrer persönlichen
Voraussetzungen
Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet.
Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf mit
lückenloser Darstellung der bisherigen Tätigkeiten, Lichtbild und ihrem
erweiterten polizeilichen Führungszeugnis) richten Sie bitte bis zum02.03.2025
an das:
Amt Brück
Der Amtsdirektor
Kennwort: Bauhof Brück
Ernst-Thälmann-Straße 59
14822 Brück
Bewerbungen (zusammengefasst in einem PDF-Dokument) sind auch per E-Mail
möglich unter:[email protected]
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, welche nach Ablauf
der Bewerbungsfrist eingehen, nicht berücksichtigt werden.
Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden vom Amt Brück nicht
erstattet. Rücksendungen von Bewerbungsunterlagen erfolgen nur bei Vorlage
eines ausreichend frankierten Rückumschlag nach Abschluss des Verfahrens.
Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen Rückumschlag beifügen, wird davon
ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem
Fall werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß
vernichtet.
Mit der Abgabe der Bewerbung erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin mit der
Erfassung und Speicherung seiner/ihrer Daten gemäß Art. 5 und 6 Abs. 1
Buchstabe b der DSGVO, § 26 Abs. 1 und Abs. 8 Satz 2 BDSG einverstanden. Nach
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vernichtet.
gez.
Ryll
Amtsdirektor