Ordnungspolizeibeamtin/Ordnungspolizeibeamter (w/m/d) f. d. Überw. d. Stadt- u. Gemarkungsgebietes (Verkehrsüberwacher/in / Hilfspolizist/in)

ARBEIT
Ordnungspolizeibeamtin/Ordnungspolizeibeamter (w/m/d) f. d. Überw. d. Stadt- u. Gemarkungsgebietes (Verkehrsüberwacher/in / Hilfspolizist/in) in Langen (Hessen)

Ordnungspolizeibeamtin/Ordnungspolizeibeamter (w/m/d) f. d. Überw. d. Stadt- u. Gemarkungsgebietes (Verkehrsüberwacher/in / Hilfspolizist/in) in Langen (Hessen), Deutschland

Stellenangebot als Verkehrsüberwacher/in / Hilfspolizist/in in Langen (Hessen) , Hessen, Deutschland

Stellenbeschreibung

 
Langen ist eine mittelständische Stadt mit über 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und liegt südlich von Frankfurt verkehrsgünstig im Rhein-Main-Gebiet. Wir bieten eine ausgewogene Infrastruktur mit guter Nah- und medizinischer Versorgung, vielfältige Schul- und Bildungsangebote, umfangreiche Sport-, Kultur- und Freizeitmöglichkeiten sowie ein lebendiges Vereinsleben.

Im Fachdienst 14, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Referat Ordnung und Verkehr, ist zur Unterstützung der Ordnungspolizei die Stelle

einer Ordnungspolizeibeamtin / eines Ordnungspolizeibeamten (w/m/d)
             für die Überwachung des Stadt- und Gemarkungsgebietes

in Vollzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Ihre Aufgaben:

- Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Streifendienst vor Ort durch Eingabe in die mobilen Datenerfassungsgeräte sowie Durchführung von Geschwindigkeits- kontrollen mittels stationären und mobilen Messeinrichtungen
- Verkehrs- und Fahrzeugkontrollen, Überprüfung der Fahrzeugpapiere, Personalien, Fahrerlaubnisse bis zur Anordnung von Sofortmaßnahmen z. B. Verbot der Weiterfahrt
- Beseitigung der im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Kraftfahrzeuge ohne Zulassung
- manuelle Verkehrsregelung bei besonderen Verkehrslagen, Stauungen, Verkehrsunfällen, Veranstaltungen, Ausfall von Lichtsignalen
- Kontrolle von Baustellen und Sondernutzungen auf Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnung, Überwachung der ordnungsgemäßen Beschilderung/Umleitung
- allgemeine Gefahrenabwehr, Überwachung und Durchsetzung von städtischen Satzungen und Gefahrenabwehrverordnungen sowie Amtshilfe im Rahmen des Hess. Feld und Forstschutzgesetz, Naturschutz- und Baurecht
- Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufes des Wochenmarktes und der Flohmärkte sowie die damit zusammenhängenden Verwaltungsarbeiten
- Überwachung von Veranstaltungen (z. B. Ironman, Fürstliches Gartenfest, Ebbelwoifest, Langener Markt, Weihnachtsmarkt)

Ihr Profil:

Sie verfügen über

- eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufserfahrung
- einen abgeschlossenen Grundausbildungslehrgang für Bedienstete der Ordnungspolizei, bzw. die Bereitschaft, diesen umgehend zu absolvieren
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Ihre persönlichen Vorzüge:

- Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Organisationsgeschick, Verantwortungsbewusstsein
- unbedingte Loyalität gegenüber dem Dienstherrn
- Souveränität, Sicherheit und Augenmaß bei der Umsetzung der Befugnisse der Ordnungspolizei
- ausgeprägte psychische Belastbarkeit und Gelassenheit auch in konfliktträchtigen Situationen
- Durchsetzungsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Deeskalationsvermögen
- Bereitschaft für Schichtdienst, Abend- und Wochenenddienste
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung

Wünschenswert:

- Berufserfahrung im Bereich Ordnungspolizei oder Sicherheitsdienst
- Softwarekenntnisse im Bereich Verkehrsüberwachung, hier owi 21 to go-Verfahren
- Kenntnisse und Erfahrung in der Anwendung von mobilen Datenerfassungsgeräten
- Erfahrungen in der Anwendung der Standardsoftware des MS-Office-Paketes

Wir bieten Ihnen:

- eine unbefristete, vielseitige, interessante, eigenverantwortliche und selbständige Aufgabe
- ein Entgelt entsprechend der Qualifikation der Entgeltgruppe 9a TVöD nach Übertragung sämtlicher Stelleninhalte
- attraktive Sozialleistungen (Zusatzversorgungskasse, Vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt)
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, u. a. Kurse zur Gesundheitsprävention
- Unterstützung bei der Wohnungssuche in Langen
- Unterstützung bei Angebot zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- die Teilbarkeit der Stelle, wenn die gegenseitige Vertretung und Arbeitsflexibilität in hohem Maße gewährleistet ist
- ein kostenfreies RMV-JobTicket Premium mit Mitnahmeregelung
- Job-Rad (im Rahmen des TV Fahrradleasing)
- ausgezeichnete Infrastruktur (Einkaufen, Arztpraxen, Asklepios-Klinik, Schwimmbäder, Sportvereine, Kino und Kultur, guter ÖPNV)

Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher fachlicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.

Fragen beantworten Ihnen gerne:
Frau Langen, Telefon: 06103 203-331 oder
Frau Gollnow, Telefon: 06103 203-500.  

Bitte bewerben Sie sich bis zum 24. Februar 2025 ausschließlich über unser** Online-Bewerbungsportal (<a href="https://www.mein-check-in.de/langen/stellenangebote" target="_blank" rel="nofollow">https://www.mein-check-in.de/langen/stellenangebote</a>) .** Bewerbungen, die nach diesem Termin oder auf anderem Wege bei uns eingehen, können wir leider nicht berücksichtigen.
Europa.eu

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Anfangsdatum

2025-04-01

Magistrat der Stadt Langen

Südliche Ringstr. 80

63225

Magistrat der Stadt Langen, Südliche Ringstr. 80, 63225 Langen (Hessen), Deutschland, Hessen

www.langen.de

Magistrat der Stadt Langen Logo
Veröffentlicht:
2025-02-04
UID | BB-67a2047059622-67a2047059623
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Verkehrsüberwacher/in / Hilfspolizist/in

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Langen (Hessen)


Langen ist eine mittelständische Stadt mit über 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und liegt südlich von Frankfurt verkehrsgünstig im Rhein-Main-Gebiet. Wir bieten eine ausgewogene Infrastruktur mit guter Nah- und medizinischer Versorgung, vielfältige Schul- und Bildungsangebote, umfangreiche Sport-, Kultur- und Freizeitmöglichkeiten sowie ein lebendiges Vereinsleben.

Im Fachdienst 14, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Referat Ordnung und Verkehr, ist zur Unterstützung der Ordnungspolizei die Stelle

einer Ordnungspolizeibeamtin / eines Ordnungspolizeibeamten (w/m/d)
             für die Überwachung des Stadt- und Gemarkungsgebietes

in Vollzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Ihre Aufgaben:

- Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Streifendienst vor Ort durch Eingabe in die mobilen Datenerfassungsgeräte sowie Durchführung von Geschwindigkeits- kontrollen mittels stationären und mobilen Messeinrichtungen
- Verkehrs- und Fahrzeugkontrollen, Überprüfung der Fahrzeugpapiere, Personalien, Fahrerlaubnisse bis zur Anordnung von Sofortmaßnahmen z. B. Verbot der Weiterfahrt
- Beseitigung der im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Kraftfahrzeuge ohne Zulassung
- manuelle Verkehrsregelung bei besonderen Verkehrslagen, Stauungen, Verkehrsunfällen, Veranstaltungen, Ausfall von Lichtsignalen
- Kontrolle von Baustellen und Sondernutzungen auf Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnung, Überwachung der ordnungsgemäßen Beschilderung/Umleitung
- allgemeine Gefahrenabwehr, Überwachung und Durchsetzung von städtischen Satzungen und Gefahrenabwehrverordnungen sowie Amtshilfe im Rahmen des Hess. Feld und Forstschutzgesetz, Naturschutz- und Baurecht
- Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufes des Wochenmarktes und der Flohmärkte sowie die damit zusammenhängenden Verwaltungsarbeiten
- Überwachung von Veranstaltungen (z. B. Ironman, Fürstliches Gartenfest, Ebbelwoifest, Langener Markt, Weihnachtsmarkt)

Ihr Profil:

Sie verfügen über

- eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufserfahrung
- einen abgeschlossenen Grundausbildungslehrgang für Bedienstete der Ordnungspolizei, bzw. die Bereitschaft, diesen umgehend zu absolvieren
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Ihre persönlichen Vorzüge:

- Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Organisationsgeschick, Verantwortungsbewusstsein
- unbedingte Loyalität gegenüber dem Dienstherrn
- Souveränität, Sicherheit und Augenmaß bei der Umsetzung der Befugnisse der Ordnungspolizei
- ausgeprägte psychische Belastbarkeit und Gelassenheit auch in konfliktträchtigen Situationen
- Durchsetzungsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Deeskalationsvermögen
- Bereitschaft für Schichtdienst, Abend- und Wochenenddienste
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung

Wünschenswert:

- Berufserfahrung im Bereich Ordnungspolizei oder Sicherheitsdienst
- Softwarekenntnisse im Bereich Verkehrsüberwachung, hier owi 21 to go-Verfahren
- Kenntnisse und Erfahrung in der Anwendung von mobilen Datenerfassungsgeräten
- Erfahrungen in der Anwendung der Standardsoftware des MS-Office-Paketes

Wir bieten Ihnen:

- eine unbefristete, vielseitige, interessante, eigenverantwortliche und selbständige Aufgabe
- ein Entgelt entsprechend der Qualifikation der Entgeltgruppe 9a TVöD nach Übertragung sämtlicher Stelleninhalte
- attraktive Sozialleistungen (Zusatzversorgungskasse, Vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt)
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, u. a. Kurse zur Gesundheitsprävention
- Unterstützung bei der Wohnungssuche in Langen
- Unterstützung bei Angebot zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- die Teilbarkeit der Stelle, wenn die gegenseitige Vertretung und Arbeitsflexibilität in hohem Maße gewährleistet ist
- ein kostenfreies RMV-JobTicket Premium mit Mitnahmeregelung
- Job-Rad (im Rahmen des TV Fahrradleasing)
- ausgezeichnete Infrastruktur (Einkaufen, Arztpraxen, Asklepios-Klinik, Schwimmbäder, Sportvereine, Kino und Kultur, guter ÖPNV)

Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher fachlicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.

Fragen beantworten Ihnen gerne:
Frau Langen, Telefon: 06103 203-331 oder
Frau Gollnow, Telefon: 06103 203-500.  

Bitte bewerben Sie sich bis zum 24. Februar 2025 ausschließlich über unser** Online-Bewerbungsportal (https://www.mein-check-in.de/langen/stellenangebote) .** Bewerbungen, die nach diesem Termin oder auf anderem Wege bei uns eingehen, können wir leider nicht berücksichtigen.

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2025-02-04