SB Bauordnung, Vorkaufsrecht (m/w/d) (Verwaltungsfachangestellte/r - Kommunalverwaltung)

ARBEIT
SB Bauordnung, Vorkaufsrecht (m/w/d) (Verwaltungsfachangestellte/r - Kommunalverwaltung) in Brück

SB Bauordnung, Vorkaufsrecht (m/w/d) (Verwaltungsfachangestellte/r - Kommunalverwaltung) في Brück, Deutschland

وظيفة كـ Verwaltungsfachangestellte/r - Kommunalverwaltung في Brück , Mark, Deutschland

وصف الوظيفة

 
Das Amt Brück liegt mit seinen ca. 11.800 Einwohnern und den sechs Gemeinden
Borkheide, Borkwalde, Golzow, Linthe, Planebruch und der Landstadt Brück
zwischen den Naturparken Nuthe-Nieplitz und Hoher Fläming, mitten im Landkreis
Potsdam-Mittelmark.

Als Unterstützung bei der täglichen Arbeit und für die Weiterentwicklung
einer wachsenden Region sucht die Amtsverwaltung Brück zur Nachbesetzung einer
frei werdenden Stelle für den Fachbereich III (Bauen) zum 01.07.2025
unbefristet eine/einen

Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin Bauordnung, Vorkaufsrecht (m/w/d)

Entgeltgruppe: EG 9 a TVöD-VKA

Arbeitszeit: Vollzeit (39 Wochenstunden)

Einstellung: Zum 01.07.2025

Wir bieten Ihnen:

- Eine wertschätzende Führung und Zusammenarbeit
- eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit
- ein tolles Team
- eine modern digital ausgestattete Verwaltung mit kollegialer Atmosphäre
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch eine flexible
Arbeitszeitgestaltung
- die Möglichkeit zum Homeoffice soweit dienstliche Belange nicht
entgegenstehen
- Leistungen nach dem Tarifvertrag der Kommunen (TVöD-VKA) (z.B. 30 Tage
Urlaub, Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung, betriebliche
Altersversorgung, Gesundheitsangebote)

Ihr Profil

- Verwaltungsfachangestellter, gern mit einschlägiger Berufserfahrung im
Aufgabenbereich
- Erfahrungen und Fähigkeiten sowie nachweisbare Berufserfahrungen in der
Kommunalverwaltung nach Möglichkeit Bauverwaltung
- Möglichst bereits Kenntnisse im öffentlichen Baurecht
- Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen

Ihr Aufgabengebiet umfasst u.a.:

- Sie fertigen gemeindliche Stellungnahmen nach Baugesetzbuch, vorrangig die
Prüfung von Bauanträgen auf Einhaltung von gemeindlichen Flächennutzungsplänen,
Bauplänen oder sonstigen Plänen
- auftreten als Sonderordnungsbehörde für den Vollzug örtlicher
Bauvorschriften und planungsrechtlichen Festsetzungen bei genehmigungsfreien
Vorhaben (§61 BbgBauO)
- fertigen von Stellungnahmen zum gemeindlichen Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB
- erteilen von Auskünften (Bauherrenberatung)

wichtig ist:

- Sie behalten die für Ihre Aufgaben erforderlichen Beschlüsse,
Verwaltungstätigkeiten, Haushaltsplanungen im Blick sowie die damit verbundenen
Fördermittel
- Leistungs-, Lern- und Veränderungsfähigkeit, Organisationsfähigkeit,
strukturiertes Handeln
- Flexibilität, Innovationsfähigkeit, Kooperations- und Teamfähigkeit

Darüber hinaus erwarten wir:

- gute und verhandlungssichere Kommunikation in Schrift und Wort,
- Selbstständiges Arbeiten, strukturierte und teamorientierte Arbeitsweise,
analytische Denkfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit
- ein freundliches, kompetentes und von Durchsetzungsvermögen geprägtes
Auftreten
- gute Teamfähigkeit innerhalb des Fachbereiches,
- eine hohe Selbständigkeit und Belastbarkeit,
- Fähigkeit zur vertrauensvollen, von gegenseitiger Achtung geprägten
Zusammenarbeit mit den Vertretungen der amtsangehörigen Gemeinden,
- Sparsamkeit im Umgang mit öffentlichen Mitteln und
- Führerschein mindestens Klasse B.

Sie sind sich unsicher, ob das Profil für Sie passt? Dann lassen Sie uns
darüber reden!

Die Stelle ist derzeit mit der Entgeltgruppe 9a TVöD bewertet. Die Zuordnung
zu einer Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe erfolgt unter
Berücksichtigung ihrer persönlichen Voraussetzungen. Die Einstellung erfolgt
unbefristet.

Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt
berücksichtigt. Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich auch für
Teilzeitbeschäftigte geeignet.

Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf mit
lückenloser Darstellung der bisherigen Tätigkeiten, alle erforderlichen
Zeugnisse und/oder Ausbildungsnachweise, Lichtbild usw.) richten Sie bitte bis
zum 02.05.2025 an das:

Amt Brück

Der Amtsdirektor

Kennwort: SB Bauordnung, Vorkaufsrecht

Ernst-Thälmann-Straße 59

14822 Brück

Bewerbungen (max. 5 MB, zusammengefasst in einem PDF-Dokument) sind auch per
E-Mail möglich an:<a href="[email protected]" target="_blank" rel="nofollow">[email protected]</a>

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, welche nach Ablauf
der Bewerbungsfrist eingehen, nicht berücksichtigt werden.

Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden vom Amt Brück nicht
erstattet. Rücksendungen von Bewerbungsunterlagen erfolgen nur bei Vorlage
eines ausreichend frankierten Rückumschlag nach Abschluss des Verfahrens.
Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen Rückumschlag beifügen, wird davon
ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem
Fall werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß
vernichtet.

Mit der Abgabe der Bewerbung erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin mit der
Erfassung und Speicherung seiner/ihrer Daten gemäß Art. 5 und 6 Abs. 1
Buchstabe b der DSGVO, § 26 Abs. 1 und Abs. 8 Satz 2 BDSG einverstanden. Nach
Abschluss des Verfahrens werden seine/ihre Daten gelöscht beziehungsweise
vernichtet.

gez.

Ryll

Amtsdirektor
Europa.eu

Europa.eu

تاريخ البدء

2025-07-01

Amt Brück

Daniela Albrecht

Ernst-Thälmann-Straße 59

14822

Amt Brück
نشرت:
2025-04-14
UID | BB-67fc5c8246b23-67fc5c8246b24
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Verwaltungsfachangestellte/r - Kommunalverwaltung

SB Bauordnung, Vorkaufsrecht (m/w/d) (Verwaltungsfachangestellte/r - Kommunalverwaltung)

Brück


Das Amt Brück liegt mit seinen ca. 11.800 Einwohnern und den sechs Gemeinden
Borkheide, Borkwalde, Golzow, Linthe, Planebruch und der Landstadt Brück
zwischen den Naturparken Nuthe-Nieplitz und Hoher Fläming, mitten im Landkreis
Potsdam-Mittelmark.

Als Unterstützung bei der täglichen Arbeit und für die Weiterentwicklung
einer wachsenden Region sucht die Amtsverwaltung Brück zur Nachbesetzung einer
frei werdenden Stelle für den Fachbereich III (Bauen) zum 01.07.2025
unbefristet eine/einen

Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin Bauordnung, Vorkaufsrecht (m/w/d)

Entgeltgruppe: EG 9 a TVöD-VKA

Arbeitszeit: Vollzeit (39 Wochenstunden)

Einstellung: Zum 01.07.2025

Wir bieten Ihnen:

- Eine wertschätzende Führung und Zusammenarbeit
- eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit
- ein tolles Team
- eine modern digital ausgestattete Verwaltung mit kollegialer Atmosphäre
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch eine flexible
Arbeitszeitgestaltung
- die Möglichkeit zum Homeoffice soweit dienstliche Belange nicht
entgegenstehen
- Leistungen nach dem Tarifvertrag der Kommunen (TVöD-VKA) (z.B. 30 Tage
Urlaub, Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung, betriebliche
Altersversorgung, Gesundheitsangebote)

Ihr Profil

- Verwaltungsfachangestellter, gern mit einschlägiger Berufserfahrung im
Aufgabenbereich
- Erfahrungen und Fähigkeiten sowie nachweisbare Berufserfahrungen in der
Kommunalverwaltung nach Möglichkeit Bauverwaltung
- Möglichst bereits Kenntnisse im öffentlichen Baurecht
- Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen

Ihr Aufgabengebiet umfasst u.a.:

- Sie fertigen gemeindliche Stellungnahmen nach Baugesetzbuch, vorrangig die
Prüfung von Bauanträgen auf Einhaltung von gemeindlichen Flächennutzungsplänen,
Bauplänen oder sonstigen Plänen
- auftreten als Sonderordnungsbehörde für den Vollzug örtlicher
Bauvorschriften und planungsrechtlichen Festsetzungen bei genehmigungsfreien
Vorhaben (§61 BbgBauO)
- fertigen von Stellungnahmen zum gemeindlichen Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB
- erteilen von Auskünften (Bauherrenberatung)

wichtig ist:

- Sie behalten die für Ihre Aufgaben erforderlichen Beschlüsse,
Verwaltungstätigkeiten, Haushaltsplanungen im Blick sowie die damit verbundenen
Fördermittel
- Leistungs-, Lern- und Veränderungsfähigkeit, Organisationsfähigkeit,
strukturiertes Handeln
- Flexibilität, Innovationsfähigkeit, Kooperations- und Teamfähigkeit

Darüber hinaus erwarten wir:

- gute und verhandlungssichere Kommunikation in Schrift und Wort,
- Selbstständiges Arbeiten, strukturierte und teamorientierte Arbeitsweise,
analytische Denkfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit
- ein freundliches, kompetentes und von Durchsetzungsvermögen geprägtes
Auftreten
- gute Teamfähigkeit innerhalb des Fachbereiches,
- eine hohe Selbständigkeit und Belastbarkeit,
- Fähigkeit zur vertrauensvollen, von gegenseitiger Achtung geprägten
Zusammenarbeit mit den Vertretungen der amtsangehörigen Gemeinden,
- Sparsamkeit im Umgang mit öffentlichen Mitteln und
- Führerschein mindestens Klasse B.

Sie sind sich unsicher, ob das Profil für Sie passt? Dann lassen Sie uns
darüber reden!

Die Stelle ist derzeit mit der Entgeltgruppe 9a TVöD bewertet. Die Zuordnung
zu einer Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe erfolgt unter
Berücksichtigung ihrer persönlichen Voraussetzungen. Die Einstellung erfolgt
unbefristet.

Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt
berücksichtigt. Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich auch für
Teilzeitbeschäftigte geeignet.

Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf mit
lückenloser Darstellung der bisherigen Tätigkeiten, alle erforderlichen
Zeugnisse und/oder Ausbildungsnachweise, Lichtbild usw.) richten Sie bitte bis
zum 02.05.2025 an das:

Amt Brück

Der Amtsdirektor

Kennwort: SB Bauordnung, Vorkaufsrecht

Ernst-Thälmann-Straße 59

14822 Brück

Bewerbungen (max. 5 MB, zusammengefasst in einem PDF-Dokument) sind auch per
E-Mail möglich an:[email protected]

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, welche nach Ablauf
der Bewerbungsfrist eingehen, nicht berücksichtigt werden.

Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden vom Amt Brück nicht
erstattet. Rücksendungen von Bewerbungsunterlagen erfolgen nur bei Vorlage
eines ausreichend frankierten Rückumschlag nach Abschluss des Verfahrens.
Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen Rückumschlag beifügen, wird davon
ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem
Fall werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß
vernichtet.

Mit der Abgabe der Bewerbung erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin mit der
Erfassung und Speicherung seiner/ihrer Daten gemäß Art. 5 und 6 Abs. 1
Buchstabe b der DSGVO, § 26 Abs. 1 und Abs. 8 Satz 2 BDSG einverstanden. Nach
Abschluss des Verfahrens werden seine/ihre Daten gelöscht beziehungsweise
vernichtet.

gez.

Ryll

Amtsdirektor

Amt Brück

Amt Brück
2025-04-14