ImDezernat II „Sicherheit und Ordnung“,Fachbereich25 „Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen“, suchen wir zumnächstmöglichen Zeitpunkt amtliche Tierärzte bzw. Tierärztinnen (m, w, d)* für die Fleischhygiene - Vergütung erfolgt nach TV-Fleischuntersuchung - mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von zunächst 3 bis 4 Stunden, verteilt auf 3 bis 4 Arbeitstage. Eine mögliche Ausweitung des Stundenumfanges ist perspektivisch nicht ausgeschlossen. Der Einsatz erfolgt in handwerklichen Schlachtbetrieben oder Tierhaltungen im Einzugsgebiet des Landkreises Northeim. Ihre wesentlichen Aufgaben: - Durchführen von Lebendtier- und Fleischuntersuchungen, Trichinenprobenahmen am Schlachttierkörper, stichprobenartige Überwachung der hygienischen und tierschutzrechtlichen Anforderungen in handwerklichen Schlachtbetrieben (Schwein, Rind, Schaf). - Fleischuntersuchungen und ggf. Trichinenprobenahme bei Hausschlachtungen, - mobiles Schlachten im Herkunftsbetrieb (Rinderhaltung), - Durchsetzen amtlicher Maßnahmen (z.B. Schlachtverbot, Dokumentation festgestellter Verstöße), - eigenständige Terminabsprache mit den Schlachtbetrieben, sowie eigenständige Terminabsprache zu Vertretungen, - fristgerechtes Dokumentieren der Kontrollen und Kontrollergebnisse in dafür bereitgestellten Dokumenten ("Untersuchungs-Tagebuch"). Wir bieten Ihnen als Ihr Arbeitgeber: - Gute Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche Weiterentwicklung, - leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung) ggf. unter Berücksichtigung der Wegezeiten. Das bringen Sie mit: - Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin und der Approbation als Tierarzt*/Tierärztin* sowie - die Befähigung zur Durchführung von Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (mind. 200 Stunden Praxiserfahrung in der Fleischhygiene). Sofern diese nicht vorhanden ist, wird die Bereitschaft zum Erwerb dieser Befähigung erwartet. - Sie verfügen über Erfahrungen mit der Wahrnehmung der tierärztlichen Aufgaben im Bereich der Fleischhygiene (Rotfleisch) sowie gute Kenntnisse im Bereich Fleischhygiene inkl. der zugehörigen Rechtsbereiche Verbraucherschutz, Tierschutz und Tiergesundheit. - Sie sind kommunikationsfähig und verfügen über eine gute Selbstorganisation in Verbindung mit einer eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung sowie einer gewissenhaften Arbeitsweise; ebenso bringen Sie ein sicheres und situationsgerechtes Auftreten mit, - idealerweise verfügen Sie über gute Rechtskenntnisse und die Fähigkeit Konfliktgespräche führen zu können. - Sie verfügen über die Flexibilität und Bereitschaft, bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten führmorgens oder an Wochenenden tätig zu sein. - Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B (ehemals Klasse III) und verfügen wünschenswerterweise über die Bereitschaft, Ihren privaten PKW für dienstliche Fahrten gegen Kostenerstattung (0,38 €/ km Wegstreckenentschädigung) einzusetzen. Sonstige Hinweise: Nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet erhalten Sie durch dieFachbereichsleitung,Frau Dr. Göbel, Tel. 05551 / 708 – 485. Auskünfte zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie durchFrau Wüstefeld, Fachbereich 25, unter Tel. 05551 / 708 – 393. Ihre Bewerbung unter Beifügung der üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Approbation, Befähigungsnachweis – sofern vorhanden) richten Sie bitte bis einschließlich 27.04.2025 per E-Mail an <a href="[email protected]" target="_blank" rel="nofollow">[email protected]</a> (https://mailto:<a href="[email protected]" target="_blank" rel="nofollow">[email protected]</a>) . Das sollten Sie darüber hinaus wissen: Der Landkreis Northeim ist seit 2007 nach dem Audit „berufundfamilie“ zertifiziert. Für nähere Informationen zum Landkreis Northeim steht die Homepage <a href="www.landkreis-northeim.de" target="_blank" rel="nofollow">www.landkreis-northeim.de</a> (<a href="http://www.landkreis-northeim.de" target="_blank" rel="nofollow">http://www.landkreis-northeim.de</a>) zur Verfügung. Eine Schwerbehinderung ist kein Hinderungsgrund für Ihre Bewerbung. Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Sie sogar vorrangig berücksichtigt. Datenschutz nehmen wir ernst. Ihre Unterlagen werden nach den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung vertraulich behandelt und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Bereichern Sie mit Ihrer Bewerbung die Vielfalt unserer Kreisverwaltung und bewerben Sie sich am besten noch heute… Wir freuen uns auf Sie!
Medenheimer Str. 6-8
37154
Landkreis Northeim, Medenheimer Str. 6-8, 37154 Northeim, Deutschland, Niedersachsen
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ImDezernat II „Sicherheit und Ordnung“,Fachbereich25 „Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen“, suchen wir zumnächstmöglichen Zeitpunkt
amtliche Tierärzte bzw. Tierärztinnen (m, w, d)*
für die Fleischhygiene
- Vergütung erfolgt nach TV-Fleischuntersuchung -
mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von zunächst 3 bis 4 Stunden, verteilt auf 3 bis 4 Arbeitstage. Eine mögliche Ausweitung des Stundenumfanges ist perspektivisch nicht ausgeschlossen.
Der Einsatz erfolgt in handwerklichen Schlachtbetrieben oder Tierhaltungen im Einzugsgebiet des Landkreises Northeim.
Ihre wesentlichen Aufgaben:
- Durchführen von Lebendtier- und Fleischuntersuchungen, Trichinenprobenahmen am Schlachttierkörper, stichprobenartige Überwachung der hygienischen und tierschutzrechtlichen Anforderungen in handwerklichen Schlachtbetrieben (Schwein, Rind, Schaf).
- Fleischuntersuchungen und ggf. Trichinenprobenahme bei Hausschlachtungen,
- mobiles Schlachten im Herkunftsbetrieb (Rinderhaltung),
- Durchsetzen amtlicher Maßnahmen (z.B. Schlachtverbot, Dokumentation festgestellter Verstöße),
- eigenständige Terminabsprache mit den Schlachtbetrieben, sowie eigenständige Terminabsprache zu Vertretungen,
- fristgerechtes Dokumentieren der Kontrollen und Kontrollergebnisse in dafür bereitgestellten Dokumenten ("Untersuchungs-Tagebuch").
Wir bieten Ihnen als Ihr Arbeitgeber:
- Gute Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche Weiterentwicklung,
- leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung) ggf. unter Berücksichtigung der Wegezeiten.
Das bringen Sie mit:
- Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin und der Approbation als Tierarzt*/Tierärztin* sowie
- die Befähigung zur Durchführung von Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (mind. 200 Stunden Praxiserfahrung in der Fleischhygiene). Sofern diese nicht vorhanden ist, wird die Bereitschaft zum Erwerb dieser Befähigung erwartet.
- Sie verfügen über Erfahrungen mit der Wahrnehmung der tierärztlichen Aufgaben im Bereich der Fleischhygiene (Rotfleisch) sowie gute Kenntnisse im Bereich Fleischhygiene inkl. der zugehörigen Rechtsbereiche Verbraucherschutz, Tierschutz und Tiergesundheit.
- Sie sind kommunikationsfähig und verfügen über eine gute Selbstorganisation in Verbindung mit einer eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung sowie einer gewissenhaften Arbeitsweise; ebenso bringen Sie ein sicheres und situationsgerechtes Auftreten mit,
- idealerweise verfügen Sie über gute Rechtskenntnisse und die Fähigkeit Konfliktgespräche führen zu können.
- Sie verfügen über die Flexibilität und Bereitschaft, bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten führmorgens oder an Wochenenden tätig zu sein.
- Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B (ehemals Klasse III) und verfügen wünschenswerterweise über die Bereitschaft, Ihren privaten PKW für dienstliche Fahrten gegen Kostenerstattung (0,38 €/ km Wegstreckenentschädigung) einzusetzen.
Sonstige Hinweise:
Nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet erhalten Sie durch dieFachbereichsleitung,Frau Dr. Göbel, Tel. 05551 / 708 – 485. Auskünfte zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie durchFrau Wüstefeld, Fachbereich 25, unter Tel. 05551 / 708 – 393.
Ihre Bewerbung unter Beifügung der üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Approbation, Befähigungsnachweis – sofern vorhanden) richten Sie bitte bis einschließlich 27.04.2025 per E-Mail an [email protected] (https://mailto:[email protected]) .
Das sollten Sie darüber hinaus wissen:
Der Landkreis Northeim ist seit 2007 nach dem Audit „berufundfamilie“ zertifiziert. Für nähere Informationen zum Landkreis Northeim steht die Homepage www.landkreis-northeim.de (http://www.landkreis-northeim.de) zur Verfügung.
Eine Schwerbehinderung ist kein Hinderungsgrund für Ihre Bewerbung. Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Sie sogar vorrangig berücksichtigt.
Datenschutz nehmen wir ernst. Ihre Unterlagen werden nach den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung vertraulich behandelt und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Bereichern Sie mit Ihrer Bewerbung die Vielfalt unserer Kreisverwaltung und bewerben Sie sich am besten noch heute…
Wir freuen uns auf Sie!