Stuttgart, 15. Dezember 2023 Stellenausschreibung Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg sind bei Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEAs) und Ankunftszentren zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristete Vollzeit- und Teilzeitstellen für Ärztinnen/ Ärzte (w/m/d) zu besetzen. Zum Aufgabengebiet gehören Aufgaben im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz und dem Asylgesetz. Es handelt sich dabei insbesondere um Untersuchungen auf übertragbare Krankheiten nach dem Asyl- und Infektionsschutzgesetz in den Ankunftszentren und Landeserstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und Flüchtlinge an den Standorten - Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald: Kennziffer: 301-LEA04 Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg Auskünfte zu fachlichen Fragen erteilt Herr Dr. Kappert (Tel.: 0761 2187-3000) - Landratsamt Ostalbkreis: Kennziffer: 112-LEA03 Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen Auskünfte zu fachlichen Fragen erteilt Frau Dr. Rohr, Tel.: 07361 503-1150. - Landratsamt Sigmaringen: Kennziffer: 408-LEA03 Landeserstaufnahmeeinrichtung Sigmaringen Auskünfte zu fachlichen Fragen erteilt Frau Dr. Haag-Milz, Tel.: 07571 102-6400. - Landratsamt Tübingen: Kennziffer: 402-LEA04 Landeserstaufnahmeeinrichtung Tübingen Auskünfte zu fachlichen Fragen erteilt Frau Dr. Walter-Frank, Tel.: 07071 207-3301 - Landratsamt Zollernalbkreis Kennziffer: Kennziffer: 403-LEA04 Ankunftszentrum Meßstetten Auskünfte zu fachlichen Fragen erteilt Herr Blankenhorn, Tel.: 07471/9309-1599 - Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Kennziffer: Kennziffer: 204-LEA04 - Patrick-Henry-Village (PHV) Auskünfte zu fachlichen Fragen erteilt Herr Dr. Schwertz, Tel.: 06221 522-1836 Erfahrungen in den Bereichen Allgemeinmedizin, Innere Medizin (insbesondere Lungenheilkunde), Kinderheilkunde oder Hygiene sind von Vorteil. Sie sind entscheidungsfreudige approbierte Ärztinnen und Ärzte mit möglichst 24-monatiger Tätigkeit in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung und einem nachhaltigen Interesse an der beschriebenen Aufgabe. Zudem besitzen Sie eine hohe analytische Kompetenz, arbeiten effizient, sind lösungsorientiert und kommunizieren souverän sowie wertschätzend. Sofern Sie zudem Freude am interdisziplinären Arbeiten haben sowie zuverlässig, verantwortungsbewusst und teamfähig sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. In den meisten Gesundheitsämtern wird die Teilnahme am infektiologischen Dienst erwartet. Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage des TV-L. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir weisen darauf hin, dass für Personen, die in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig werden sollen, in welchen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, vor Einstellung eine Nachweispflicht hinsichtlich einer Immunisierung gegen Masern besteht. Bei Nichtvorlage eines geeigneten Nachweises besteht ein berufliches Beschäftigungsverbot. Eine Einstellung im Öffentlichen Gesundheitsdienst ist dann aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Liegt eine medizinische Kontraindikation die Masernimpfung vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Weitere Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg finden Sie unterInformationen zur Impfpflicht im ÖGD. Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie bei Frau Hesse-Dahlheimer (Tel.: 0711 123-3752) und Maike Hellweg (Tel.:0711 123-3679). Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des Landesdatenschutz-gesetzes zu. Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hierzu finden Sie unterDatenschutz bei Bewerbungen Bei Interesse bitten wir um Übersendung Ihrer Bewerbung bis zum 10.01.2024 unter Angabe der Kennziffer über unser Online-Bewerbungsportal. Dieses finden Sie hier: <a href="https://bewerberportal.landbw.de/soz_r15/index.html" target="_blank" rel="nofollow">https://bewerberportal.landbw.de/soz_r15/index.html</a> Bewerbungen per Post oder E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.
Anfangsdatum
2023-12-17
Sankt-Wolfgang-Straße 13
72764
Lörracher Straße 6, 79115, Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg, Deutschland
Bewerben über
Freiburg im Breisgau
Az.: 15-0305.3-301 Stuttgart, den 24.04.2024
Stellenausschreibung
Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration
ist beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald mit Dienstsitz in Freiburg -
Versorgungsamt - als untere staatliche Verwaltungsbehörde zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eine befristete Teilzeitstelle mit 40% der regelmäßigen Arbeitszeit
für
Ärztinnen und Ärzte (w/m/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen
Aufgabenschwerpunkt ist die Erstellung von Gutachten im
Schwerbehindertenanerkennungsverfahren und im Sozialen Entschädigungsrecht.
Gute Kenntnisse in mehreren klinischen Fachgebieten sowie gutachterliche
Erfahrungen sind von Vorteil.
Wir bieten:
- eine vielfältige und verantwortungsvolle Tätigkeit im versorgungsärztlichen
Dienst des Landes,
- eine Einstellung auf der Grundlage des TV-L (Ärztinnen und Ärzte sind
mindestens nach Entgeltgruppe 14 eingruppiert),
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch individuelle Arbeitsmodelle, ggf.
anteilig in Telearbeit
- aktive Unterstützung beim Ausbau Ihrer fachlichen und sozialen Kompetenzen
sowie
- vielfältige und umfangreiche Fort- und Weiterbildungsangebote.
- Ihre Mobilität unterstützen wir mit dem Job Ticket BW.
Sie sind entscheidungsfreudige approbierte Ärztinnen und Ärzte mit möglichst
24-monatiger Tätigkeit in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.
Zudem besitzen Sie eine hohe analytische Kompetenz, arbeiten effizient, sind
lösungsorientiert und kommunizieren souverän sowie wertschätzend.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Schwerbehinderte Menschen
werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir haben Ihre Neugierde geweckt?
Auskünfte zu fachlichen Fragen erteilt Frau Dr. Donauer (Tel.: 0761
2187-3700). Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie von Frau
Kirkici Spinelli (Tel.: 0711 123-3588). Informationen zum Landkreis finden Sie
unterwww.lkbh.de.
Wir weisen darauf hin, dass für Personen, die in Einrichtungen des
Öffentlichen Gesundheitsdienstes tätig werden sollen, in welchen medizinische
Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt
werden, vor Einstellung eine Nachweispflicht hinsichtlich einer Immunisierung
gegen Masern besteht. Bei Nichtvorlage eines geeigneten Nachweises ist eine
Einstellung im Öffentlichen Gesundheitsdienst ausgeschlossen. Weitere
Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration
Baden-Württemberg finden Sie unterInformationen zur Impfpflicht im ÖGD.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des
Landesdatenschutz-gesetzes zu. Informationen des Ministeriums für Soziales,
Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hierzu finden Sie unterDatenschutz
bei Bewerbungen
Bei Interesse bitten wir um Ihre Bewerbung bis zum
17.05.2024
unter Angabe der Kennziffer 301-A03über unser Online-Bewerbungsportal. Dieses
finden Sie hier:
https://bewerberportal.landbw.de/soz_r15/index.html
Bewerbungen per Post oder E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.
Freiburg im Breisgau
Stuttgart, 15. Dezember 2023
Stellenausschreibung
Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration
Baden-Württemberg sind bei Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEAs) und
Ankunftszentren zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristete Vollzeit- und
Teilzeitstellen für
Ärztinnen/ Ärzte (w/m/d)
zu besetzen.
Zum Aufgabengebiet gehören Aufgaben im Zusammenhang mit dem
Infektionsschutzgesetz und dem Asylgesetz. Es handelt sich dabei insbesondere um
Untersuchungen auf übertragbare Krankheiten nach dem Asyl- und
Infektionsschutzgesetz in den Ankunftszentren und
Landeserstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und Flüchtlinge an den
Standorten
- Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald: Kennziffer: 301-LEA04
Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg
Auskünfte zu fachlichen Fragen erteilt Herr Dr. Kappert (Tel.: 0761 2187-3000)
- Landratsamt Ostalbkreis: Kennziffer: 112-LEA03
Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen
Auskünfte zu fachlichen Fragen erteilt Frau Dr. Rohr, Tel.: 07361 503-1150.
- Landratsamt Sigmaringen: Kennziffer: 408-LEA03
Landeserstaufnahmeeinrichtung Sigmaringen
Auskünfte zu fachlichen Fragen erteilt Frau Dr. Haag-Milz, Tel.: 07571
102-6400.
- Landratsamt Tübingen: Kennziffer: 402-LEA04
Landeserstaufnahmeeinrichtung Tübingen
Auskünfte zu fachlichen Fragen erteilt Frau Dr. Walter-Frank, Tel.: 07071
207-3301
- Landratsamt Zollernalbkreis Kennziffer: Kennziffer: 403-LEA04
Ankunftszentrum Meßstetten
Auskünfte zu fachlichen Fragen erteilt Herr Blankenhorn, Tel.: 07471/9309-1599
- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Kennziffer: Kennziffer: 204-LEA04
- Patrick-Henry-Village (PHV)
Auskünfte zu fachlichen Fragen erteilt Herr Dr. Schwertz, Tel.: 06221 522-1836
Erfahrungen in den Bereichen Allgemeinmedizin, Innere Medizin (insbesondere
Lungenheilkunde), Kinderheilkunde oder Hygiene sind von Vorteil.
Sie sind entscheidungsfreudige approbierte Ärztinnen und Ärzte mit möglichst
24-monatiger Tätigkeit in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
und einem nachhaltigen Interesse an der beschriebenen Aufgabe. Zudem besitzen
Sie eine hohe analytische Kompetenz, arbeiten effizient, sind lösungsorientiert
und kommunizieren souverän sowie wertschätzend. Sofern Sie zudem Freude am
interdisziplinären Arbeiten haben sowie zuverlässig, verantwortungsbewusst und
teamfähig sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
In den meisten Gesundheitsämtern wird die Teilnahme am infektiologischen
Dienst erwartet.
Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage des TV-L. Bewerbungen von Frauen
sind besonders erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender
Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass für Personen, die in Einrichtungen des
Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig werden sollen, in welchen medizinische
Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt
werden, vor Einstellung eine Nachweispflicht hinsichtlich einer Immunisierung
gegen Masern besteht. Bei Nichtvorlage eines geeigneten Nachweises besteht ein
berufliches Beschäftigungsverbot. Eine Einstellung im Öffentlichen
Gesundheitsdienst ist dann aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Liegt eine
medizinische Kontraindikation die Masernimpfung vor, muss diese durch ein
ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Weitere Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und
Integration Baden-Württemberg finden Sie unterInformationen zur Impfpflicht im
ÖGD.
Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie bei Frau
Hesse-Dahlheimer (Tel.: 0711 123-3752) und Maike Hellweg (Tel.:0711 123-3679).
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des
Landesdatenschutz-gesetzes zu. Informationen des Ministeriums für Soziales,
Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hierzu finden Sie unterDatenschutz
bei Bewerbungen
Bei Interesse bitten wir um Übersendung Ihrer Bewerbung bis zum 10.01.2024
unter Angabe der Kennziffer über unser Online-Bewerbungsportal. Dieses finden
Sie hier:
https://bewerberportal.landbw.de/soz_r15/index.html
Bewerbungen per Post oder E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.