Die Justizvollzugsanstalt bildet aus zum/zur Justizvollzugsfachwirt/-in (m/w/d) (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) Zum 01. Januar und zum 01. Juli eines jeden Jahres werden regelmäßig Beamtenanwärter/-innen für den allgemeinen Justizvollzugsdienst eingestellt. Die Ausbildung dauert insgesamt zwei Jahre. Ziel der Ausbildung ist es, die Anwärterinnen und Anwärter zu befähigen, die Aufgaben des allgemeinen Justizvollzugsdienstes in Zusammenarbeit mit allen im Justizvollzug Tätigen eigenverantwortlich und mit sozialem Verständnis zu erfüllen. Einstellungsvoraussetzungen: Die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU nachweisen oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben jederzeitiger Eintritt für die freiheitlich demokratische Grundordnung Alter: mindestens 20 Jahre, höchstens 39 Jahre am Tag der Einstellung (als Schwerbehinderte oder Schwerbehinderter das 45. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben oder sich aufgrund tatsächlicher Kinderbetreuungszeiten an einer Bewerbung gehindert gesehen haben, jedoch nicht älter als 46 Jahre sind (die Altersgrenze gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins und für Bewerber, die die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes erfüllen) eine Realschule erfolgreich besucht oder die Hauptschule und eine förderliche Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erfolgreich abgeschlossen haben oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen körperlich, geistig und charakterlich für die Aufgaben des Justizvollzuges in der o.g. Laufbahngruppe Neben den Leistungen des öffentlichen Dienstes bieten wir Ihnen eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit im niedersächsischen Justizvollzug. Ihre aussagekräftige Bewerbung sollte folgenden Inhalt haben: vollständiger Lebenslauf ein aktuelles Lichtbild (Passbild) beglaubigte Zeugniskopien (im Original) der allgemein / berufsbildenden Schule, woraus Ihr höchster Schulabschluss hervorgeht sonstige Nachweise der Vorbildung Zeugnisse über Beschäftigungen nach der Schulentlassung Bescheinigungen über erlangte Qualifikationen Frauen sind ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Falls Sie weitere Informationen zum allgemeinen Justizvollzugsdienst wünschen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Jens Menke.
Fecha de inicio
2025-01-01
Schiffgraben 12
30159
Grünfeldstr. 1, 49716, Meppen, Deutschland
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Meppen
Die Justizvollzugsanstalt bildet aus zum/zur
Justizvollzugsfachwirt/-in (m/w/d)
(Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt)
Zum 01. Januar und zum 01. Juli eines jeden Jahres werden regelmäßig Beamtenanwärter/-innen für den allgemeinen Justizvollzugsdienst eingestellt. Die Ausbildung dauert insgesamt zwei Jahre. Ziel der Ausbildung ist es, die Anwärterinnen und Anwärter zu befähigen, die Aufgaben des allgemeinen Justizvollzugsdienstes in Zusammenarbeit mit allen im Justizvollzug Tätigen eigenverantwortlich und mit sozialem Verständnis zu erfüllen.
Einstellungsvoraussetzungen:
Die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU nachweisen oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben
jederzeitiger Eintritt für die freiheitlich demokratische Grundordnung
Alter: mindestens 20 Jahre, höchstens 39 Jahre am Tag der Einstellung (als Schwerbehinderte oder Schwerbehinderter das 45. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben oder sich aufgrund tatsächlicher Kinderbetreuungszeiten an einer Bewerbung gehindert gesehen haben, jedoch nicht älter als 46 Jahre sind (die Altersgrenze gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins und für Bewerber, die die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes erfüllen)
eine Realschule erfolgreich besucht oder die Hauptschule und eine förderliche Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erfolgreich abgeschlossen haben oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen
körperlich, geistig und charakterlich für die Aufgaben des Justizvollzuges in der o.g. Laufbahngruppe
Neben den Leistungen des öffentlichen Dienstes bieten wir Ihnen eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit im niedersächsischen Justizvollzug.
Ihre aussagekräftige Bewerbung sollte folgenden Inhalt haben:
vollständiger Lebenslauf
ein aktuelles Lichtbild (Passbild)
beglaubigte Zeugniskopien (im Original) der allgemein / berufsbildenden Schule, woraus Ihr höchster Schulabschluss hervorgeht
sonstige Nachweise der Vorbildung
Zeugnisse über Beschäftigungen nach der Schulentlassung
Bescheinigungen über erlangte Qualifikationen
Frauen sind ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Falls Sie weitere Informationen zum allgemeinen Justizvollzugsdienst wünschen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Jens Menke.
Meppen
Die Justizvollzugsanstalt bildet aus zum/zur
Justizvollzugsfachwirt/-in (m/w/d)
(Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt)
Zum 01. Januar und zum 01. Juli eines jeden Jahres werden regelmäßig Beamtenanwärter/-innen für den allgemeinen Justizvollzugsdienst eingestellt. Die Ausbildung dauert insgesamt zwei Jahre. Ziel der Ausbildung ist es, die Anwärterinnen und Anwärter zu befähigen, die Aufgaben des allgemeinen Justizvollzugsdienstes in Zusammenarbeit mit allen im Justizvollzug Tätigen eigenverantwortlich und mit sozialem Verständnis zu erfüllen.
Einstellungsvoraussetzungen:
Die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU nachweisen oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben
jederzeitiger Eintritt für die freiheitlich demokratische Grundordnung
Alter: mindestens 20 Jahre, höchstens 39 Jahre am Tag der Einstellung (als Schwerbehinderte oder Schwerbehinderter das 45. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben oder sich aufgrund tatsächlicher Kinderbetreuungszeiten an einer Bewerbung gehindert gesehen haben, jedoch nicht älter als 46 Jahre sind (die Altersgrenze gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins und für Bewerber, die die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes erfüllen)
eine Realschule erfolgreich besucht oder die Hauptschule und eine förderliche Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erfolgreich abgeschlossen haben oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen
körperlich, geistig und charakterlich für die Aufgaben des Justizvollzuges in der o.g. Laufbahngruppe
Neben den Leistungen des öffentlichen Dienstes bieten wir Ihnen eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit im niedersächsischen Justizvollzug.
Ihre aussagekräftige Bewerbung sollte folgenden Inhalt haben:
vollständiger Lebenslauf
ein aktuelles Lichtbild (Passbild)
beglaubigte Zeugniskopien (im Original) der allgemein / berufsbildenden Schule, woraus Ihr höchster Schulabschluss hervorgeht
sonstige Nachweise der Vorbildung
Zeugnisse über Beschäftigungen nach der Schulentlassung
Bescheinigungen über erlangte Qualifikationen
Frauen sind ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Falls Sie weitere Informationen zum allgemeinen Justizvollzugsdienst wünschen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Jens Menke.
Meppen
Die Justizvollzugsanstalt bildet aus zum/zur
Justizvollzugsfachwirt/-in (m/w/d)
(Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt)
Zum 01. Januar und zum 01. Juli eines jeden Jahres werden regelmäßig Beamtenanwärter/-innen für den allgemeinen Justizvollzugsdienst eingestellt. Die Ausbildung dauert insgesamt zwei Jahre. Ziel der Ausbildung ist es, die Anwärterinnen und Anwärter zu befähigen, die Aufgaben des allgemeinen Justizvollzugsdienstes in Zusammenarbeit mit allen im Justizvollzug Tätigen eigenverantwortlich und mit sozialem Verständnis zu erfüllen.
Einstellungsvoraussetzungen:
Die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU nachweisen oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben
jederzeitiger Eintritt für die freiheitlich demokratische Grundordnung
Alter: mindestens 20 Jahre, höchstens 39 Jahre am Tag der Einstellung (als Schwerbehinderte oder Schwerbehinderter das 45. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben oder sich aufgrund tatsächlicher Kinderbetreuungszeiten an einer Bewerbung gehindert gesehen haben, jedoch nicht älter als 46 Jahre sind (die Altersgrenze gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins und für Bewerber, die die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes erfüllen)
eine Realschule erfolgreich besucht oder die Hauptschule und eine förderliche Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erfolgreich abgeschlossen haben oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen
körperlich, geistig und charakterlich für die Aufgaben des Justizvollzuges in der o.g. Laufbahngruppe
Neben den Leistungen des öffentlichen Dienstes bieten wir Ihnen eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit im niedersächsischen Justizvollzug.
Ihre aussagekräftige Bewerbung sollte folgenden Inhalt haben:
vollständiger Lebenslauf
ein aktuelles Lichtbild (Passbild)
beglaubigte Zeugniskopien (im Original) der allgemein / berufsbildenden Schule, woraus Ihr höchster Schulabschluss hervorgeht
sonstige Nachweise der Vorbildung
Zeugnisse über Beschäftigungen nach der Schulentlassung
Bescheinigungen über erlangte Qualifikationen
Frauen sind ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Falls Sie weitere Informationen zum allgemeinen Justizvollzugsdienst wünschen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Jens Menke.
Meppen
Die Justizvollzugsanstalt bildet aus zum/zur
Justizvollzugsfachwirt/-in (m/w/d)
(Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt)
Zum 01. Januar und zum 01. Juli eines jeden Jahres werden regelmäßig Beamtenanwärte/-innen für den allgemeinen Justizvollzugsdienst eingestellt. Die Ausbildung dauert insgesamt zwei Jahre. Ziel der Ausbildung ist es, die Anwärterinnen und Anwärter zu befähigen, die Aufgaben des allgemeinen Justizvollzugsdienstes in Zusammenarbeit mit allen im Justizvollzug Tätigen eigenverantwortlich und mit sozialem Verständnis zu erfüllen.
Einstellungsvoraussetzungen:
Die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU nachweisen oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben
jederzeitiger Eintritt für die freiheitlich demokratische Grundordnung
Alter: mindestens 20 Jahre, höchstens 39 Jahre am Tag der Einstellung (als Schwerbehinderte oder Schwerbehinderter das 45. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben oder sich aufgrund tatsächlicher Kinderbetreuungszeiten an einer Bewerbung gehindert gesehen haben, jedoch nicht älter als 46 Jahre sind (die Altersgrenze gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins und für Bewerber, die die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes erfüllen)
eine Realschule erfolgreich besucht oder die Hauptschule und eine förderliche Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erfolgreich abgeschlossen haben oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen
körperlich, geistig und charakterlich für die Aufgaben des Justizvollzuges in der o.g. Laufbahngruppe
Neben den Leistungen des öffentlichen Dienstes bieten wir Ihnen eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit im niedersächsischen Justizvollzug.
Ihre aussagekräftige Bewerbung sollte folgenden Inhalt haben:
vollständiger Lebenslauf
ein aktuelles Lichtbild (Passbild)
beglaubigte Zeugniskopien (im Original) der allgemein / berufsbildenden Schule, woraus Ihr
höchster Schulabschluss hervorgeht
sonstige Nachweise der Vorbildung
Zeugnisse über Beschäftigungen nach der Schulentlassung
Bescheinigungen über erlangte Qualifikationen
Frauen sind ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Falls Sie weitere Informationen zum allgemeinen Justizvollzugsdienst wünschen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Jens Menke.