### Aufgaben: - Wartung und Instandhaltung unserer Lkw, Trailer, Sprinter und Pkw - Allgemeine Reparaturarbeiten - Durchführung von Service- und Inspektionsarbeiten - Kleinere Umbau- und Nachrüstarbeiten - Wechsel von Schmierstoffen, Brems- sowie Hydraulikflüssigkeiten ### Vorausgesetzte Kenntnisse: - Abgeschlossene Ausbildung als Kfz-Mechatroniker (m/w/d) oder vergleichbare Ausbildung mit entsprechender Erfahrung im genannten Berufsfeld - Fachrichtung LKW wünschenswert - Führerscheinklasse C/CE wünschenswert ### Wir bieten: - Einen krisensicheren und unbefristeten Arbeitsvertrag - Sicherheit eines Tarifvertrages - Exclusive Rabatte auf Events,Veranstaltungen,Shopping - Vermögenswirksame Leistungen - Fahrtgelderstattung nach Vereinbarung - Bis zu 30 Tage Erholungsurlaub - Abschlags- und Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld - Kurze Kommunikationswege - Die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge - Pünktliche und zuverlässige Gehaltszahlung
Start Date
2025-03-24
Frau Sarah Pfeiffer
An der Markthalle 4
9111
95339, Neuenmarkt, Bayern, Deutschland
Apply Through
Neuenmarkt
### Aufgaben:
- Wartung und Instandhaltung unserer Lkw, Trailer, Sprinter und Pkw
- Allgemeine Reparaturarbeiten
- Durchführung von Service- und Inspektionsarbeiten
- Kleinere Umbau- und Nachrüstarbeiten
- Wechsel von Schmierstoffen, Brems- sowie Hydraulikflüssigkeiten
### Vorausgesetzte Kenntnisse:
- Abgeschlossene Ausbildung als Kfz-Mechatroniker (m/w/d) oder vergleichbare Ausbildung mit entsprechender Erfahrung im genannten Berufsfeld
- Fachrichtung LKW wünschenswert
- Führerscheinklasse C/CE wünschenswert
### Wir bieten:
- Einen krisensicheren und unbefristeten Arbeitsvertrag
- Sicherheit eines Tarifvertrages
- Exclusive Rabatte auf Events,Veranstaltungen,Shopping
- Vermögenswirksame Leistungen
- Fahrtgelderstattung nach Vereinbarung
- Bis zu 30 Tage Erholungsurlaub
- Abschlags- und Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Kurze Kommunikationswege
- Die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge
- Pünktliche und zuverlässige Gehaltszahlung