Stellenbeschreibung „Erzieher/ Erzieherin“ (auch für Heilerzieher/in) (m/w/d) 1. Einordnung der Stelle 1.1 Bezeichnung der Stelle Die Stellenbeschreibung sieht die Bezeichnung Erzieher/ Erzieherin vor. 1.2. Dienst- und Fachaufsicht Die dienstlichen Zuordnungen für den Erzieher/ die Erzieherin sind folgendermaßen geregelt: Die Dienstaufsicht und Fachaufsicht hat der/ die Geschäftsführer/ in. Direkte Vorgesetzte ist die innewohnende Hausleiterin, die das Zusammenleben und die Gestaltung im Kinderdorfhaus als auch die Zusammenarbeit des Kollegenteams regelt. 1.3. Stellenvertretung Eine Stellenvertretung im Falle von Krankheit, Urlaub u. a. vollzieht sich durch gegenseitiges Vertreten durch eine zweite Fachkraft im Kollegenteam. 1. Zielsetzung der Stelle und Verantwortungsbereich Der Erzieher/ die Erzieherin arbeitet im Alltagskontext des Kinderdorfhauses. Er/ sie nimmt seine/ ihre Aufgaben im Rahmen der nachfolgend genannten Aufgabenstellungen wahr unter der Berücksichtigung der konzeptionellen Grundlagen des Kinderdorfhauses. Der Erzieher/ die Erzieherin betreut Kinder und Jugendliche in einem familienorientierten Setting, das geprägt ist durch Empathie, Annahme eines jeden Menschen und der Zielsetzung, ein Zusammenleben zu gestalten, das ein aktives und harmonisches Gruppenleben stattfinden kann, in dem für den Einzelnen ein möglichst hohes Maß an Individualität Raum hat. 2. Aufgaben- und Tätigkeitsbereich im Kinderdorfhaus 3.1. Systemisches Arbeiten- Umsetzung der Konzeption des Kinderdorfhauses, dessen Grundlage Beziehungsarbeit ist, deren pädagogische Schwerpunkte sich von den Aufgabenstellungen einer familienorientieren Wohnform gemäß § 34 SGB VIII herleiten und sich inhaltlich an einer systemisch ausgerichteten Pädagogik orientiert 3.2 Vertretung des pädagogischen Konzeptes nach außen - gegenüber Eltern, Behörden und in der Öffentlichkeit, sowie innerhalb des Teams der Einrichtung 3.3 Planung und Durchführung von alltags- und freizeitgestaltenden Projekten und Höhepunkten innerhalb und in Einzelfällen auch außerhalb des Kinderdorfhauses, PKW- Führerschein erforderlich 3.4 Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Hausleitung, den pädagogischen Fachkräften und allen anderen Mitarbeitern des Trägers 3.5 teamorientierte Planung, Koordination und Organisation der Arbeiten in Absprache 3.6 fachlich kompetente Begleitung, Anleitung und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen in allen Feldern des täglichen Zusammenlebens (Schule, Freizeit, Elternkontakte, Freundschaften, Lebenskompetenzen) 3.7 Mitarbeit bei Teamgesprächen im Groß- wie im Gruppenteam, Teilnahme an Fachberatung, Supervision 3.8 Elternarbeit- Schaffung einer Atmosphäre, in der Eltern als kompetente Erziehungspartner erlebt werden und sich selbst erleben können, d.h. Gestalten von Kontaktebenen für die Eltern und eine einfühlsame Begleitung und Unterstützung der Eltern im Umgang mit ihren Kindern und Jugendlichen 3.9 Zusammenarbeit mit dem Jugendamt- Mitarbeit bei der Aufnahme der Kinder und Jugendlichen in Erstgesprächen mit dem Jugendamt und den Eltern und der regelmäßigen Hilfeplangespräche im Jugendamt, Beobachtung und Dokumentation der Hilfe für jedes Kind und jeden Jugendlichen (Entwicklungsberichte) 3.10 Organisation von Fachdiensten, Ärzten und Therapeuten für die Kinder und Jugendlichen 3.11 konzeptorientierte Organisation und wirtschaftliche Neubeschaffung von Arbeitsmaterialien für die Kinderdorfhaus d.h. auch Organisation der Verpflegung, Hygiene, Schulbesuch, Freizeitgestaltung u.a. der Kinder und Jugendlichen 3.12 Zuarbeiten bei der Verwaltung und Abrechnung aller Gelder für das Kinderdorfhaus 1. Zusammenarbeit mit dem Träger und der Öffentlichkeit 4.1 Beobachtung der Wirtschaftlichkeit und das Einhalten des Finanzrahmens 4.2 Förderung des Informationsflusses nach allen Seiten 4.3 Darstellung der pädagogischen Arbeit in der Öffentlichkeit u.s.w.
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2025-02-27
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17438
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Stellenbeschreibung „Erzieher/ Erzieherin“ (auch für Heilerzieher/in) (m/w/d)
1. Einordnung der Stelle
1.1 Bezeichnung der Stelle
Die Stellenbeschreibung sieht die Bezeichnung Erzieher/ Erzieherin vor.
1.2. Dienst- und Fachaufsicht
Die dienstlichen Zuordnungen für den Erzieher/ die Erzieherin sind folgendermaßen geregelt:
Die Dienstaufsicht und Fachaufsicht hat der/ die Geschäftsführer/ in.
Direkte Vorgesetzte ist die innewohnende Hausleiterin, die das Zusammenleben und die Gestaltung im Kinderdorfhaus als auch die Zusammenarbeit des Kollegenteams regelt.
1.3. Stellenvertretung
Eine Stellenvertretung im Falle von Krankheit, Urlaub u. a. vollzieht sich durch gegenseitiges Vertreten durch eine zweite Fachkraft im Kollegenteam.
1. Zielsetzung der Stelle und Verantwortungsbereich
Der Erzieher/ die Erzieherin arbeitet im Alltagskontext des Kinderdorfhauses. Er/ sie nimmt seine/ ihre Aufgaben im Rahmen der nachfolgend genannten Aufgabenstellungen wahr unter der Berücksichtigung der konzeptionellen Grundlagen des Kinderdorfhauses.
Der Erzieher/ die Erzieherin betreut Kinder und Jugendliche in einem familienorientierten Setting, das geprägt ist durch Empathie, Annahme eines jeden Menschen und der Zielsetzung, ein Zusammenleben zu gestalten, das ein aktives und harmonisches Gruppenleben stattfinden kann, in dem für den Einzelnen ein möglichst hohes Maß an Individualität Raum hat.
2. Aufgaben- und Tätigkeitsbereich im Kinderdorfhaus
3.1. Systemisches Arbeiten- Umsetzung der Konzeption des Kinderdorfhauses, dessen Grundlage Beziehungsarbeit ist, deren pädagogische Schwerpunkte sich von den Aufgabenstellungen einer familienorientieren Wohnform gemäß § 34 SGB VIII herleiten und sich inhaltlich an einer systemisch ausgerichteten Pädagogik orientiert
3.2 Vertretung des pädagogischen Konzeptes nach außen - gegenüber Eltern, Behörden und in der Öffentlichkeit, sowie innerhalb des Teams der Einrichtung
3.3 Planung und Durchführung von alltags- und freizeitgestaltenden Projekten und Höhepunkten innerhalb und in Einzelfällen auch außerhalb des Kinderdorfhauses, PKW- Führerschein erforderlich
3.4 Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Hausleitung, den pädagogischen Fachkräften und allen anderen Mitarbeitern des Trägers
3.5 teamorientierte Planung, Koordination und Organisation der Arbeiten in Absprache
3.6 fachlich kompetente Begleitung, Anleitung und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen in allen Feldern des täglichen Zusammenlebens (Schule, Freizeit, Elternkontakte, Freundschaften, Lebenskompetenzen)
3.7 Mitarbeit bei Teamgesprächen im Groß- wie im Gruppenteam, Teilnahme an Fachberatung, Supervision
3.8 Elternarbeit- Schaffung einer Atmosphäre, in der Eltern als kompetente Erziehungspartner erlebt werden und sich selbst erleben können, d.h. Gestalten von Kontaktebenen für die Eltern und eine einfühlsame Begleitung und Unterstützung der Eltern im Umgang mit ihren Kindern und Jugendlichen
3.9 Zusammenarbeit mit dem Jugendamt- Mitarbeit bei der Aufnahme der Kinder und Jugendlichen in Erstgesprächen mit dem Jugendamt und den Eltern und der regelmäßigen Hilfeplangespräche im Jugendamt, Beobachtung und Dokumentation der Hilfe für jedes Kind und jeden Jugendlichen (Entwicklungsberichte)
3.10 Organisation von Fachdiensten, Ärzten und Therapeuten für die Kinder und Jugendlichen
3.11 konzeptorientierte Organisation und wirtschaftliche Neubeschaffung von Arbeitsmaterialien für die Kinderdorfhaus d.h. auch Organisation der Verpflegung, Hygiene, Schulbesuch, Freizeitgestaltung u.a. der Kinder und Jugendlichen
3.12 Zuarbeiten bei der Verwaltung und Abrechnung aller Gelder für das Kinderdorfhaus
1. Zusammenarbeit mit dem Träger und der Öffentlichkeit
4.1 Beobachtung der Wirtschaftlichkeit und das Einhalten des Finanzrahmens
4.2 Förderung des Informationsflusses nach allen Seiten
4.3 Darstellung der pädagogischen Arbeit in der Öffentlichkeit
u.s.w.