Hauptamtlicher Bürgermeister (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Der Amtsinhaber scheidet zum 31.03.2024 aus und wird sich nicht bewerben. Zur Verbandsgemeinde Südeifel gehören 65 Ortsgemeinden und die Stadt Neuerburg mit insgesamt ca. 20.100 Einwohnern. Sitz der Verbandsgemeinde ist die Stadt Neuerburg. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 9. Juni 2024, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Südeifel für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl). Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, dem 23. Juni 2024, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist gemäß § 53 Abs. 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, wer * Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, * am Tag der Wahl (09. Juni 2024) das 18. Lebensjahr vollendet hat, * nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie * die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes eintritt. Zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B 3 oder B 4 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 4 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Unabhängig von einer beamtenrechtlichen Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/ Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 22. April 2024, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der amtlichen Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) der Verbandsgemeinde Südeifel öffentlich bekannt macht. Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss. Bewerbungen werden erbeten bis zum 15. April 2024 (keine Ausschlussfrist) an: Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel – Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters – Die Wahlleiterin/Der Wahlleiter Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg
54673
54673, Neuerburg, Eifel, Rheinland-Pfalz, Deutschland
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Neuerburg, Eifel
Hauptamtlicher Bürgermeister (m/w/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Der Amtsinhaber scheidet zum 31.03.2024 aus und wird sich nicht bewerben.
Zur Verbandsgemeinde Südeifel gehören 65 Ortsgemeinden und die Stadt Neuerburg mit insgesamt ca. 20.100 Einwohnern. Sitz der Verbandsgemeinde ist die Stadt Neuerburg.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 9. Juni 2024, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Südeifel für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl).
Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, dem 23. Juni 2024, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist gemäß § 53 Abs. 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, wer
* Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
* am Tag der Wahl (09. Juni 2024) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
* nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
* die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes eintritt.
Zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B 3 oder B 4 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 4 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig von einer beamtenrechtlichen Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/ Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 22. April 2024, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der amtlichen Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) der Verbandsgemeinde Südeifel öffentlich bekannt macht.
Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen werden erbeten bis zum 15. April 2024 (keine Ausschlussfrist) an:
Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
– Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters –
Die Wahlleiterin/Der Wahlleiter
Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg