Bürgermeister (m/w/d) (Bürgermeister/in)

WORK
Vollzeit
Bürgermeister (m/w/d) (Bürgermeister/in) in Schwalbach, Saar

Bürgermeister (m/w/d) (Bürgermeister/in) in Schwalbach, Saar, Deutschland

Job as Bürgermeister/in in Schwalbach, Saar , Saarland, Deutschland

Job Description

 
Bürgermeister (m/w/d) Stellenausschreibung

In der Gemeinde Schwalbach (17.800 Einwohner) ist die Stelle

der Bürgermeisterin/ 
des Bürgermeisters (m/w/d)

zum 1. Juli 2024 neu zu besetzen.

Die Amtszeit beträgt gemäß § 31 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) zehn Jahre.

Der jetzige Amtsinhaber tritt in den Ruhestand.

Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 der Saarl. Kommunalbesoldungsverordnung nach B 2. Eine Höherstufung nach Besoldungsgruppe B 3 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit als Bürgermeisterin oder als Bürgermeister durch Beschluss des Gemeinderates möglich. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Saarl. Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für kommunale Wahlbeamte und Behördenleiter gewährt. Sie beträgt zurzeit 230,– €/Monat.

Wählbar zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Schwalbach am Sonntag, 9. Juni 2024 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.

Erhält keine Bewerberin oder kein Bewerber diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Eine etwa notwendige Stichwahl findet am Sonntag, 23. Juni 2024 statt.

Neben der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl auch die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin oder als Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich. Der Gemeindewahlleiter wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen im amtlichen Bekanntmachungsblatt "Blickpunkt Schwalbach der Gemeinde Schwalbach auffordern. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 4. April 2024 (66. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr.

Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, denen bei der letzten Gemeinderatswahl kein Sitz im Gemeinderat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel, bedürfen der Unterstützung von mindestens 99 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Dies gilt auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.

Der Unterstützung der Wahlvorschläge einer Partei bedarf es nicht, wenn dieser Partei bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag Sitze zugefallen sind.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Nachweis berufl. Werdegang) sind bis spätestens 4. April 2024, 18.00 Uhr, unter dem Kennwort „Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters“ an den Gemeindewahlleiter der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, zu richten.

Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt (Tel.: 06834/571-116).

Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

Im Rahmen der Stellenbesetzung werden Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Privatadresse, private Telefon-Nr./E-Mail, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate) erfasst und diese ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb des Unternehmens verwendet und nur durch die hierzu befugten Personen an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen innerbetrieblichen Stellen weitergeleitet.

Der Bürgermeister 
In Vertretung 
Die Erste Beigeordnete, Heinen
Europa.eu

Europa.eu

Vollzeit
Saarland
Deutschland

Start Date

2023-11-02

Gemeinde Schwalbach

66773

66773, Schwalbach, Saar, Saarland, Deutschland

Gemeinde Schwalbach
Published:
2023-11-02
UID | BB-65438760dac80-65438760dac81
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Bürgermeister/in

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Schwalbach, Saar


Bürgermeister (m/w/d) Stellenausschreibung

In der Gemeinde Schwalbach (17.800 Einwohner) ist die Stelle

der Bürgermeisterin/
des Bürgermeisters (m/w/d)

zum 1. Juli 2024 neu zu besetzen.

Die Amtszeit beträgt gemäß § 31 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) zehn Jahre.

Der jetzige Amtsinhaber tritt in den Ruhestand.

Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 der Saarl. Kommunalbesoldungsverordnung nach B 2. Eine Höherstufung nach Besoldungsgruppe B 3 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit als Bürgermeisterin oder als Bürgermeister durch Beschluss des Gemeinderates möglich. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Saarl. Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für kommunale Wahlbeamte und Behördenleiter gewährt. Sie beträgt zurzeit 230,– €/Monat.

Wählbar zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Schwalbach am Sonntag, 9. Juni 2024 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.

Erhält keine Bewerberin oder kein Bewerber diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Eine etwa notwendige Stichwahl findet am Sonntag, 23. Juni 2024 statt.

Neben der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl auch die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin oder als Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich. Der Gemeindewahlleiter wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen im amtlichen Bekanntmachungsblatt "Blickpunkt Schwalbach der Gemeinde Schwalbach auffordern. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 4. April 2024 (66. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr.

Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, denen bei der letzten Gemeinderatswahl kein Sitz im Gemeinderat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel, bedürfen der Unterstützung von mindestens 99 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Dies gilt auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.

Der Unterstützung der Wahlvorschläge einer Partei bedarf es nicht, wenn dieser Partei bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag Sitze zugefallen sind.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Nachweis berufl. Werdegang) sind bis spätestens 4. April 2024, 18.00 Uhr, unter dem Kennwort „Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters“ an den Gemeindewahlleiter der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, zu richten.

Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt (Tel.: 06834/571-116).

Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

Im Rahmen der Stellenbesetzung werden Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Privatadresse, private Telefon-Nr./E-Mail, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate) erfasst und diese ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb des Unternehmens verwendet und nur durch die hierzu befugten Personen an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen innerbetrieblichen Stellen weitergeleitet.

Der Bürgermeister
In Vertretung
Die Erste Beigeordnete, Heinen

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2023-11-02