An der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Fakultät I, Fachrichtung Klavier, eine Professur W2 für Klavier (1,0 VZÄ) (vorbehaltlich der Mittelbewilligung im Professorinnenprogramm 2030) zu besetzen. Gesucht wird eine international profilierte Künstlerpersönlichkeit, die für die solistische und kammermusikalische Klavier-Ausbildung an der HfM die Verantwortung trägt. Zentrale Aufgabe ist die Lehre im Hauptfach Klavier und in Kammermusik in den künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Studiengängen. Die sonstigen Dienstaufgaben ergeben sich aus § 69 des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG). Die Lehrverpflichtung ergibt sich aus § 7 Abs. 1 der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO). Unterrichtssprache an der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden ist Deutsch. Eine Teilzeitoption ist möglich (gemäß § 5 Abs. 2 des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes (SächsGleiG)). Die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden legt Wert auf die Mitwirkung an Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Nachwuchsgewinnung sowie die fachrichtungsübergreifende Zusammenarbeit. Die Bereitschaft zur Mitwirkung in den Gremien der Hochschule wird vorausgesetzt. Bewerberinnen und Bewerber müssen die Berufungsvoraussetzungen nach § 59 SächsHSG erfüllen. Einstellungsvoraussetzungen sind der Nachweis einer besonderen Befähigung zu künstlerischer Arbeit und zusätzliche künstlerische Leistungen, die den hohen Anforderungen des Stellenprofils entsprechen. Neben einem abgeschlossenen einschlägigen Hochschulstudium mit Hauptfach Klavier und nachgewiesener pädagogischer Kompetenz, d. h. mehrjähriger Erfahrung in der Hochschullehre von mindestens 3 Jahren, ist die Bereitschaft, sich aktiv im Fachbereich und in der Selbstverwaltung der Hochschule einzubringen, unverzichtbar. Wünschenswert ist eine zusätzliche Qualifikation im Bereich der Klavierimprovisation. Bei erstmals Berufenen erfolgt die Einstellung in der Regel zunächst für die Dauer von zwei Jahren (vgl. § 71 Abs. 2 SächsHSG) in einem befristeten Angestelltenverhältnis auf Probe. Die Hochschule strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Die Professur soll aus Mitteln des Professorinnenprogramms 2030 gefördert werden (Voraussetzungen: siehe Website (<a href="https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/gleichstellung-und-vielfalt-im-wissenschaftssystem/frauen-im-wissenschaftssystem/das-professorinnenprogramm.html" target="_blank" rel="nofollow">https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/gleichstellung-und-vielfalt-im-wissenschaftssystem/frauen-im-wissenschaftssystem/das-professorinnenprogramm.html</a>) ), qualifizierte Kandidatinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen enthalten: - persönliches Motivationsschreiben (max. 2 Seiten DIN A4) - tabellarische Darstellung des akademischen und künstlerischen Werdegangs - Verzeichnis der bisherigen Lehrtätigkeit - Kopie der Urkunde des höchsten akademischen Grades - Zeugnis (falls nicht identisch mit dem höchsten akademischen Grad) über den Hochschulabschluss in Klavier - Lehrevaluationen und/oder der Nachweis der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in der Hochschuldidaktik - Namen und (Email-)Adressen von fünf möglichen Gutachterinnen und Gutachtern (die Auskunft über Ihre fachliche Eignung geben können) Die Unterlagen sind bis zum 31.01.2025 unter dem Stichwort „Professur W2 für Klavier“ über das Online-Bewerbungsportal (<a href="https://www.hfmdd.de/hochschule/stellenangebote" target="_blank" rel="nofollow">https://www.hfmdd.de/hochschule/stellenangebote</a>) der HfM Dresden einzureichen. Für Nachfragen steht Ihnen der Vorsitzende der Berufungskommission Prof. Karl-Heinz Simon (<a href="mailto:[email protected]" rel="nofollow">[email protected]</a> (https://<a href="mailto:[email protected]" rel="nofollow">[email protected]</a>) ) zur Verfügung. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, Ihre von Ihnen übersendeten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (vgl. Artikel 6 DSGVO; siehe auch § 32 BDSG).
Anfangsdatum
2024-12-10
Wettiner Platz 13
1067
Hochschule für Musik Carl Maria von Weber, Wettiner Platz 13, 01067 Dresden, Deutschland, Sachsen
Bewerben über
Dresden
An der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Fakultät I, Fachrichtung Klavier, eine
Professur W2 für Klavier (1,0 VZÄ)
(vorbehaltlich der Mittelbewilligung im Professorinnenprogramm 2030) zu besetzen.
Gesucht wird eine international profilierte Künstlerpersönlichkeit, die für die solistische und kammermusikalische Klavier-Ausbildung an der HfM die Verantwortung trägt. Zentrale Aufgabe ist die Lehre im Hauptfach Klavier und in Kammermusik in den künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Studiengängen.
Die sonstigen Dienstaufgaben ergeben sich aus § 69 des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG). Die Lehrverpflichtung ergibt sich aus § 7 Abs. 1 der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO). Unterrichtssprache an der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden ist Deutsch.
Eine Teilzeitoption ist möglich (gemäß § 5 Abs. 2 des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes (SächsGleiG)).
Die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden legt Wert auf die Mitwirkung an Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Nachwuchsgewinnung sowie die fachrichtungsübergreifende Zusammenarbeit. Die Bereitschaft zur Mitwirkung in den Gremien der Hochschule wird vorausgesetzt.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die Berufungsvoraussetzungen nach § 59 SächsHSG erfüllen.
Einstellungsvoraussetzungen sind der Nachweis einer besonderen Befähigung zu künstlerischer Arbeit und zusätzliche künstlerische Leistungen, die den hohen Anforderungen des Stellenprofils entsprechen. Neben einem abgeschlossenen einschlägigen Hochschulstudium mit Hauptfach Klavier und nachgewiesener pädagogischer Kompetenz, d. h. mehrjähriger Erfahrung in der Hochschullehre von mindestens 3 Jahren, ist die Bereitschaft, sich aktiv im Fachbereich und in der Selbstverwaltung der Hochschule einzubringen, unverzichtbar. Wünschenswert ist eine zusätzliche Qualifikation im Bereich der Klavierimprovisation.
Bei erstmals Berufenen erfolgt die Einstellung in der Regel zunächst für die Dauer von zwei Jahren (vgl. § 71 Abs. 2 SächsHSG) in einem befristeten Angestelltenverhältnis auf Probe.
Die Hochschule strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Die Professur soll aus Mitteln des Professorinnenprogramms 2030 gefördert werden (Voraussetzungen: siehe Website (https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/gleichstellung-und-vielfalt-im-wissenschaftssystem/frauen-im-wissenschaftssystem/das-professorinnenprogramm.html) ), qualifizierte Kandidatinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen enthalten:
- persönliches Motivationsschreiben (max. 2 Seiten DIN A4)
- tabellarische Darstellung des akademischen und künstlerischen Werdegangs
- Verzeichnis der bisherigen Lehrtätigkeit
- Kopie der Urkunde des höchsten akademischen Grades
- Zeugnis (falls nicht identisch mit dem höchsten akademischen Grad) über den Hochschulabschluss in Klavier
- Lehrevaluationen und/oder der Nachweis der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in der Hochschuldidaktik
- Namen und (Email-)Adressen von fünf möglichen Gutachterinnen und Gutachtern (die Auskunft über Ihre fachliche Eignung geben können)
Die Unterlagen sind bis zum 31.01.2025 unter dem Stichwort „Professur W2 für Klavier“ über das Online-Bewerbungsportal (https://www.hfmdd.de/hochschule/stellenangebote) der HfM Dresden einzureichen.
Für Nachfragen steht Ihnen der Vorsitzende der Berufungskommission Prof. Karl-Heinz Simon ([email protected] (https://[email protected]) ) zur Verfügung.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, Ihre von Ihnen übersendeten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (vgl. Artikel 6 DSGVO; siehe auch § 32 BDSG).
Dresden
An der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Fakultät II, Fachrichtung Komposition/Musiktheorie, eine
Professur W2 für Musiktheorie (1,0 VZÄ)
(vorbehaltlich der Mittelbewilligung im Professorinnenprogramm 2030) zu besetzen.
Gesucht wird eine pädagogisch erfahrene, künstlerisch und wissenschaftlich profilierte Persönlichkeit, die das Fachgebiet Musiktheorie/Gehörbildung in seiner vollen Breite in Lehre und Forschung vertreten kann und national und international vernetzt ist (erkennbar durch Vortragstätigkeit, Publikationen und/oder Projektentwicklung und -durchführung).
Das Aufgabengebiet der künftigen Stelleninhaberin bzw. des künftigen Stelleninhabers umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:
- Lehre in allen musiktheoretischen Fächern im Hauptfach und in den Nebenfächern in allen Studiengängen
- Konzeptionelle Entwicklung im Hauptfach Musiktheorie und an der Schnittstelle von Hochschulbildung und elementarer Musiktheorie
- Betreuung von Abschlussarbeiten in allen Studiengängen
- Mitarbeit im Zentrum für Musiktheorie in allen die Lehre ergänzenden Bereichen, insbesondere für fakultätsübergreifende Projekte mit musiktheoretischen Inhalten
Die sonstigen Dienstaufgaben ergeben sich aus § 69 des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG). Die Lehrverpflichtung ergibt sich aus § 7 Abs. 1 der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO). Unterrichtssprache an der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden ist Deutsch.
Eine Teilzeitoption ist möglich (gemäß § 5 Abs. 2 des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes (SächsGleiG)).
Die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden legt Wert auf die Mitwirkung an Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Nachwuchsgewinnung sowie die fachrichtungsübergreifende Zusammenarbeit. Die Bereitschaft zur Mitwirkung in den Gremien der Hochschule wird vorausgesetzt.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die Berufungsvoraussetzungen nach § 59 SächsHSG erfüllen.
Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Musiktheorie und der Nachweis von Lehrerfahrungen im Hochschulbereich. Erfahrung in der Drittmittelakquise ist von Vorteil.
Bei erstmals Berufenen erfolgt die Einstellung in der Regel zunächst für die Dauer von zwei Jahren (vgl. § 71 Abs. 2 SächsHSG) in einem befristeten Angestelltenverhältnis auf Probe.
Die Hochschule strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Die Professur soll aus Mitteln des Professorinnenprogramms 2030 gefördert werden (Voraussetzungen: siehe Website (https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/gleichstellung-und-vielfalt-im-wissenschaftssystem/frauen-im-wissenschaftssystem/das-professorinnenprogramm.html) ), qualifizierte Kandidatinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen enthalten:
- persönliches Motivationsschreiben (max. 2 Seiten DIN A4)
- tabellarische Darstellung des akademischen und künstlerischen Werdegangs
- Verzeichnis der bisherigen Lehrtätigkeit
- Verzeichnis der Publikationen
- Konzept für die eigene Schwerpunktsetzung (max. 4 Seiten DIN A4)
- Kopie der Urkunde des höchsten akademischen Grades
- Zeugnis (falls nicht identisch mit dem höchsten akademischen Grad) über den Hochschulabschluss in Musiktheorie
- Lehrevaluationen und/oder der Nachweis der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in der Hochschuldidaktik
- Namen und (Email-)Adressen von fünf möglichen Gutachterinnen und Gutachtern (die Auskunft über Ihre fachliche Eignung geben können)
Die Unterlagen sind bis zum 31.01.2025 unter dem Stichwort „Professur W2 für Musiktheorie“ über das Online-Bewerbungsportal (https://stellenangebote.hfmdd.de/jobposting/a6ff09a14a4d8e938b9c0dbb7f384b17400931470) der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden einzureichen. Die Vorstellungen sind für die 14. Kalenderwoche geplant.
Für Nachfragen steht Ihnen Johannes Korndörfer ([email protected] (https://mailto:[email protected]) ) zur Verfügung. Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät II, Mirjana Rajic, ist unter [email protected] (https://mailto:[email protected]) für Fragen erreichbar.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, Ihre von Ihnen übersendeten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (vgl. Artikel 6 DSGVO; siehe auch § 32 BDSG).
Dresden
An der Hochschule für Bildende Künste Dresden ist zum 01.04.2025 eine
W 2 – Professur für Bildhauerei
zu besetzen.
Gesucht wird eine herausragende Künstlerpersönlichkeit (m/w/d), die auf dem Feld der Bild-hauerei international außergewöhnliche Leistungen erbracht hat.
Der Aufgabenbereich umfasst die Lehre im Studiengang Bildende Kunst bis zum Diplom sowie im Meisterschülerstudium. Die Professur übernimmt dabei die Leitung einer Fachklasse. Zu den Aufgaben der Professur gehören zudem die künstlerische Forschung und Praxis im Berufungsgebiet, die Betreuung von Studienprojekten, die Abnahme von Prüfungen, die Förderung und Betreuung des künstlerischen Nachwuchses, das Mitwirken in der akademischen Selbstverwaltung und die Einwerbung von Drittmitteln.
Berufungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, Lehrerfahrung sowie ein herausragendes, dem Arbeitsfeld entsprechendes künstlerisches Werk mit internationaler Reichweite. Die Vergütung richtet sich nach dem Sächsischen Besoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe W 2 der Sächsischen Besoldungsordnung. Die Dienstaufgaben sowie die dienstrechtliche Stellung der Professur ergeben sich aus § 69 und § 71 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG). Der Umfang der Lehrverpflichtung richtet sich nach der entsprechenden Hochschuldienstaufgabenverordnung und beträgt derzeit 20 Semesterwochenstunden.
Die Hochschule für Bildende Künste strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Qualifizierte Bewerberinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbun-gen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis, bei Erstberufungen jedoch zunächst auf Probe in einem befristeten Arbeitsverhältnis für den Zeitraum von zwei Jahren. Über die Weiterbeschäftigung als Beamter auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis entscheidet der Rektor spätestens 4 Monate vor Ablauf der Probezeit auf Vorschlag des Dekans, dem eine Stellungnahme des Fakultätsrates beizufügen ist.
Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf, einem Überblick über die bisherigen Leistungen, dem Nachweis der Lehrerfahrungen, digitalen Kopien von Studienabschlüssen und Abiturzeugnis sind bis zum 30.04.2024 ausschließlich online in unserem Bewerbungsportal möglich. Neben Ihren persönlichen Daten können Sie im Bewerbungsportal zusätzliche Dokumente bis zu einer Größe von 50 MB hochladen.
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens erfolgt die Löschung Ihrer Daten nach den Vorgaben und Richtlinien des Datenschutzes. Weitere Informationen zum Datenschutz im Auswahlverfahren finden Sie unter https://www.hfbk-dresden.de/hochschule/organisation/stellenangebote