Steuerfachangestellte/r

AUSBILDUNG
Vollzeit
Steuerfachangestellte/r in Schongau

Steuerfachangestellte/r in Schongau, Deutschland

Stellenangebot als Steuerfachangestellte/r in Schongau , Bayern, Deutschland

Stellenbeschreibung | Jobbörse Arbeitsagentur

Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten

Wir bilden zum/zur Steuerfachangestellten aus. Das sehr erfolgreich! Unsere Auszubildenden gehörten in den letzten Jahren oft zu den Jahrgangsbesten und erhielten Staatspreise und Stipendien. Wir wollen Talenten eine Chance geben, sich optimal zu entwickeln.

Der erfolgreiche Abschluss zum/zur Steuerfachangestellten ist im Rahmen einer konventionellen Ausbildung oder im Rahmen eines sog. Dualen Studiums möglich.

Voraussetzung für eine konventionelle Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten ist eine mindestens gute mittlere Reife oder ein (Fach-) Abitur.

Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Sie kann in Abhängigkeit von den Leistungen und der schulischen Vorbildung im Ausnahmefall aber auch verkürzt werden. Während der Ausbildungszeit werden in unserer Kanzlei die praktischen Fertigkeiten und in den Berufsschulen in Garmisch-Partenkirchen (Regelfall), Kaufbeuren oder München (bei Gastschulantrag) das notwendige theoretisches Wissen vermittelt. Die Berufschule in München hat spezielle Klassen für Abiturienten, deren Ziel eine Lehrzeitverkürzung ist.

Wir starten mit der Ausbildung im September. Im Mai des dritten Lehrjahres findet die schriftliche Prüfung statt. Im Juli des dritten Lehrjahres endet die Lehrzeit mit der mündlichen Prüfung. Unser Ziel ist es, sämtliche Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen.

In München und Garmisch-Partenkirchen gibt es spezielle Angebote, die unsere Auszubildenden – wenn sie dies Wünschen – neben ihrer Ausbildung gezielt und parallel zur Ausbildung auf das Fachabitur (Fachhochschulreife) vorbereiten.

Nach erfolgreich bestandener Prüfung besteht für Steuerfachangestellte die Möglichkeit, sich nach Ablauf einer Wartezeit zum/zur Steuerfachwirt/in und darauffolgend sogar zum/zur Steuerberater/in weiterzubilden. Ein Jahr nach der Ausbildung ist auch eine Fortbildung zum/zur Fachassistent/in für Lohn- und Gehalt bzw. zum/zur Fachassisten/in für Rechnungswesen und Controlling möglich.

Es ist für uns selbstverständlich, dass wir die Fortbildungsziele unserer Mitarbeiter aktiv durch Freistellung von der Arbeit bzw. durch Zuschüsse und Kostenübernahmen unterstützen. Die Auszubildenden durchlaufen während ihrer Ausbildungszeit in unserer Kanzlei mehrere Abteilungen: Beginnend im Sekretariat erlernen unsere Auszubildenden sämtliche Abläufe im Zusammenhang mit dem Postein- und -ausgang, der Handhabung unseres Dokumentenmanagementsystems und der Fristenkontrolle. Anschließend erarbeiten sich unsere Azubis fundierte Kenntnisse in der Lohn- und Gehalts- sowie der Finanzbuchhaltung. Nach intensiver Beschäftigung mit Einkommensteuererklärungen und Gewinnermittlungen erstellen unsere Auszubildenden bereits gegen Ende der Ausbildungszeit erste Jahresabschlüsse.


Die späteren Berufsaussichten sind sowohl für konventionelle Auszubildende, aber erst recht für duale Auszubildende hervorragend! Der Markt für Steuerfachangestellte ist derzeit praktisch leergefegt.

Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Praktikumsbestätigungen) zusammen mit dem Zwischenzeugnis bzw. Abschlusszeugnis der 9. bzw. 11. Klasse per E-Mail an:

[email protected]

Vertrauen Sie uns und werden Sie teil unseres Teams!
Bundesagentur für Arbeit

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Vollzeit
Bayern
Deutschland

Anfangsdatum

2025-09-01

Bortz & Dr. Führer Steuerberatungsges. mbH

Herr Christian Führer

Fanschuhstr., 86956, Schongau, Bayern, Deutschland

Bortz & Dr. Führer Steuerberatungsges. mbH
Veröffentlicht:
2024-12-06
UID | BB-6752aad57d7b1-6752aad57d7b2
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Der erfolgreiche Abschluss zum/zur Steuerfachangestellten ist im Rahmen einer konventionellen Ausbildung oder im Rahmen eines sog. Dualen Studiums möglich.

Voraussetzung für eine konventionelle Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten ist eine mindestens gute mittlere Reife oder ein (Fach-) Abitur.

Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Sie kann in Abhängigkeit von den Leistungen und der schulischen Vorbildung im Ausnahmefall aber auch verkürzt werden. Während der Ausbildungszeit werden in unserer Kanzlei die praktischen Fertigkeiten und in den Berufsschulen in Garmisch-Partenkirchen (Regelfall), Kaufbeuren oder München (bei Gastschulantrag) das notwendige theoretisches Wissen vermittelt. Die Berufschule in München hat spezielle Klassen für Abiturienten, deren Ziel eine Lehrzeitverkürzung ist.

Wir starten mit der Ausbildung im September. Im Mai des dritten Lehrjahres findet die schriftliche Prüfung statt. Im Juli des dritten Lehrjahres endet die Lehrzeit mit der mündlichen Prüfung. Unser Ziel ist es, sämtliche Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen.

In München und Garmisch-Partenkirchen gibt es spezielle Angebote, die unsere Auszubildenden – wenn sie dies Wünschen – neben ihrer Ausbildung gezielt und parallel zur Ausbildung auf das Fachabitur (Fachhochschulreife) vorbereiten.

Nach erfolgreich bestandener Prüfung besteht für Steuerfachangestellte die Möglichkeit, sich nach Ablauf einer Wartezeit zum/zur Steuerfachwirt/in und darauffolgend sogar zum/zur Steuerberater/in weiterzubilden. Ein Jahr nach der Ausbildung ist auch eine Fortbildung zum/zur Fachassistent/in für Lohn- und Gehalt bzw. zum/zur Fachassisten/in für Rechnungswesen und Controlling möglich.

Es ist für uns selbstverständlich, dass wir die Fortbildungsziele unserer Mitarbeiter aktiv durch Freistellung von der Arbeit bzw. durch Zuschüsse und Kostenübernahmen unterstützen. Die Auszubildenden durchlaufen während ihrer Ausbildungszeit in unserer Kanzlei mehrere Abteilungen: Beginnend im Sekretariat erlernen unsere Auszubildenden sämtliche Abläufe im Zusammenhang mit dem Postein- und -ausgang, der Handhabung unseres Dokumentenmanagementsystems und der Fristenkontrolle. Anschließend erarbeiten sich unsere Azubis fundierte Kenntnisse in der Lohn- und Gehalts- sowie der Finanzbuchhaltung. Nach intensiver Beschäftigung mit Einkommensteuererklärungen und Gewinnermittlungen erstellen unsere Auszubildenden bereits gegen Ende der Ausbildungszeit erste Jahresabschlüsse.


Die späteren Berufsaussichten sind sowohl für konventionelle Auszubildende, aber erst recht für duale Auszubildende hervorragend! Der Markt für Steuerfachangestellte ist derzeit praktisch leergefegt.

Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Praktikumsbestätigungen) zusammen mit dem Zwischenzeugnis bzw. Abschlusszeugnis der 9. bzw. 11. Klasse per E-Mail an:

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Bortz & Dr. Führer Steuerberatungsges. mbH

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2025-02-12
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Voraussetzung für eine konventionelle Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten ist eine mindestens gute mittlere Reife oder ein (Fach-) Abitur.

Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Sie kann in Abhängigkeit von den Leistungen und der schulischen Vorbildung im Ausnahmefall aber auch verkürzt werden. Während der Ausbildungszeit werden in unserer Kanzlei die praktischen Fertigkeiten und in den Berufsschulen in Garmisch-Partenkirchen (Regelfall), Kaufbeuren oder München (bei Gastschulantrag) das notwendige theoretisches Wissen vermittelt. Die Berufschule in München hat spezielle Klassen für Abiturienten, deren Ziel eine Lehrzeitverkürzung ist.

Wir starten mit der Ausbildung im September. Im Mai des dritten Lehrjahres findet die schriftliche Prüfung statt. Im Juli des dritten Lehrjahres endet die Lehrzeit mit der mündlichen Prüfung. Unser Ziel ist es, sämtliche Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen.

In München und Garmisch-Partenkirchen gibt es spezielle Angebote, die unsere Auszubildenden – wenn sie dies Wünschen – neben ihrer Ausbildung gezielt und parallel zur Ausbildung auf das Fachabitur (Fachhochschulreife) vorbereiten.

Nach erfolgreich bestandener Prüfung besteht für Steuerfachangestellte die Möglichkeit, sich nach Ablauf einer Wartezeit zum/zur Steuerfachwirt/in und darauffolgend sogar zum/zur Steuerberater/in weiterzubilden. Ein Jahr nach der Ausbildung ist auch eine Fortbildung zum/zur Fachassistent/in für Lohn- und Gehalt bzw. zum/zur Fachassisten/in für Rechnungswesen und Controlling möglich.

Es ist für uns selbstverständlich, dass wir die Fortbildungsziele unserer Mitarbeiter aktiv durch Freistellung von der Arbeit bzw. durch Zuschüsse und Kostenübernahmen unterstützen. Die Auszubildenden durchlaufen während ihrer Ausbildungszeit in unserer Kanzlei mehrere Abteilungen: Beginnend im Sekretariat erlernen unsere Auszubildenden sämtliche Abläufe im Zusammenhang mit dem Postein- und -ausgang, der Handhabung unseres Dokumentenmanagementsystems und der Fristenkontrolle. Anschließend erarbeiten sich unsere Azubis fundierte Kenntnisse in der Lohn- und Gehalts- sowie der Finanzbuchhaltung. Nach intensiver Beschäftigung mit Einkommensteuererklärungen und Gewinnermittlungen erstellen unsere Auszubildenden bereits gegen Ende der Ausbildungszeit erste Jahresabschlüsse.


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2024-12-06
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Steuerfachangestellter (m/w/d)

Schongau

Deine Chance ab 01.09.2024: Werde Steuerfachangestellte/r

Zum 1. September 2024 bieten wir eine Ausbildungsstelle zum/zur Steuerfachangestellten an.

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AdLicca Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

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2024-07-20