Alltagsbegleiter:in (gemäß § 43 c SGB XI oder § 53 c SGB XI)

ARBEIT
Vollzeit
Alltagsbegleiter:in (gemäß § 43 c SGB XI oder § 53 c SGB XI) in Kirrweiler (Pfalz)

Alltagsbegleiter:in (gemäß § 43 c SGB XI oder § 53 c SGB XI) in Kirrweiler (Pfalz), Deutschland

Stellenangebot als Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/in in Kirrweiler (Pfalz) , Rheinland-Pfalz, Deutschland

Stellenbeschreibung | Jobbörse Arbeitsagentur

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**Wir freuen uns auf Sie, weil Sie…**

- eine Qualifizierung zum/zur Alltagsbegleiter:in nach §87b SGB XI (bis 2016) oder §53c SGB XI oder die Bereitschaft zur Teilnahme an der Weiterbildung mitbringen,
- Beobachtungsgabe und Einfühlungsvermögen aufweisen,
- empathischen und wertschätzenden Umgang mit Menschen führen,
- die kooperative Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen schätzen,
- die Bewohner:innen in besonderen Lebenssituationen unterstützen wollen,
- Erfahrung in der Begleitung von Menschen mit Demenz besitzen,
- sich mit Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit auszeichnen,
- bereit sind, im Schichtsystem sowie an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten.

**Ihre Aufgaben:**

- Als Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleiter:in in unserer Wohnpflege-Gemeinschaft übernehmen Sie die soziale Betreuung unserer Bewohner:innen im 24-Stunden-Betrieb.
- Sie helfen bei Verrichtungen des täglichen Lebens, assistieren im Alltag und sichern die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie wirken unterstützend und aktivierend, bieten z.B. persönlichkeits-, kreativitäts- oder bewegungsfördernde Freizeit- und Gruppenaktivitäten an.
- Darüber hinaus führen Sie hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus, bereiten Speisen zu und servieren diese.
- Sie sind auch Ansprechpartner:in sowohl für die zu betreuenden Menschen selbst als auch deren Angehörigen.

**Dienste:**
Die Dienste sind an sieben Tagen die Woche eingeteilt in

- Spätdienst (14:00 Uhr – 21:00 Uhr) kann gesplittet werden:
- Kurzer Spätdienst 1 (14.00 – 17:30 Uhr)
- Kurzer Spätdienst 2 (17:30- 21:00 Uhr)
- Nachtdienst (20.50 – 7.00 Uhr).

Wir erwarten von Minijobbern die Bereitschaft, an mindestens einem Wochenende im Monat zu arbeiten. Bei einer Beschäftigung von 50 % bis zu 100 % setzen wir die Mitarbeit an 2 Wochenenden voraus.

**Wir bieten**

- eine abwechslungsreiche, interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit, bei der Ihr Engagement gefragt ist,
- eine leistungsorientierte Bezahlung orientiert an einschlägigen Tarifverträgen und Sozialleistungen,
- Zuschläge an So- und Feiertagen sowie im Nachtdienst,
- individuell auf Sie zugeschnittene Entwicklungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten,
- Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf,
- ein angenehmes Betriebsklima in einer gemeinnützigen Stiftung mit einem nachhaltigen Auftrag.
Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit

Anfangsdatum

2024-11-30

Herta-Kuhn-Stiftung Stiftung

Kirchstr., 67489, Kirrweiler (Pfalz), Rheinland Pfalz, Deutschland

Herta-Kuhn-Stiftung Stiftung
Veröffentlicht:
2024-07-17
UID | BB-6698159812e66-6698159812e67
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Alltagsbegleiter:in (gemäß § 43 c SGB XI oder § 53 c SGB XI)

Kirrweiler (Pfalz)

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**Wir freuen uns auf Sie, weil Sie…**

- eine Qualifizierung zum/zur Alltagsbegleiter:in nach §87b SGB XI (bis 2016) oder §53c SGB XI oder die Bereitschaft zur Teilnahme an der Weiterbildung mitbringen,
- Beobachtungsgabe und Einfühlungsvermögen aufweisen,
- empathischen und wertschätzenden Umgang mit Menschen führen,
- die kooperative Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen schätzen,
- die Bewohner:innen in besonderen Lebenssituationen unterstützen wollen,
- Erfahrung in der Begleitung von Menschen mit Demenz besitzen,
- sich mit Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit auszeichnen,
- bereit sind, im Schichtsystem sowie an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten.

**Ihre Aufgaben:**

- Als Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleiter:in in unserer Wohnpflege-Gemeinschaft übernehmen Sie die soziale Betreuung unserer Bewohner:innen im 24-Stunden-Betrieb.
- Sie helfen bei Verrichtungen des täglichen Lebens, assistieren im Alltag und sichern die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie wirken unterstützend und aktivierend, bieten z.B. persönlichkeits-, kreativitäts- oder bewegungsfördernde Freizeit- und Gruppenaktivitäten an.
- Darüber hinaus führen Sie hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus, bereiten Speisen zu und servieren diese.
- Sie sind auch Ansprechpartner:in sowohl für die zu betreuenden Menschen selbst als auch deren Angehörigen.

**Dienste:**
Die Dienste sind an sieben Tagen die Woche eingeteilt in

- Spätdienst (14:00 Uhr – 21:00 Uhr) kann gesplittet werden:
- Kurzer Spätdienst 1 (14.00 – 17:30 Uhr)
- Kurzer Spätdienst 2 (17:30- 21:00 Uhr)
- Nachtdienst (20.50 – 7.00 Uhr).

Wir erwarten von Minijobbern die Bereitschaft, an mindestens einem Wochenende im Monat zu arbeiten. Bei einer Beschäftigung von 50 % bis zu 100 % setzen wir die Mitarbeit an 2 Wochenenden voraus.

**Wir bieten**

- eine abwechslungsreiche, interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit, bei der Ihr Engagement gefragt ist,
- eine leistungsorientierte Bezahlung orientiert an einschlägigen Tarifverträgen und Sozialleistungen,
- Zuschläge an So- und Feiertagen sowie im Nachtdienst,
- individuell auf Sie zugeschnittene Entwicklungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten,
- Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf,
- ein angenehmes Betriebsklima in einer gemeinnützigen Stiftung mit einem nachhaltigen Auftrag.

Herta-Kuhn-Stiftung Stiftung

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2024-07-17