Saale-Orla-Kreis Der Landrat Im Landratsamt Saale-Orla-Kreis ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachdienst Gesundheit eine Stelle „Fachkraft für Hygieneüberwachung (m/w/d)“ befristetim Rahmen einer Mutterschutz- und Elternzeitvertretung zu besetzen. Der Einsatz ist schwerpunktmäßig am Standort Pößneck vorgesehen. Voraussetzung ist der Abschluss als Fachkraft für Hygieneüberwachung oder eine vergleichbare Fachausbildung mit entsprechender Berufserfahrung im öffentlichen Gesundheitsdienst. Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Schwerpunkte: - Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Bearbeitung meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten, Einleitung antiepidemiologischer Maßnahmen - Stellungnahmen zu Hygieneplänen in stationären und ambulanten medizinischen Einrichtungen - Durchführung von Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Ausstellen entsprechender Bescheinigungen - Erteilung von Tätigkeits-, Besuchsverboten und von Wiederzulassungen - Hygieneüberwachungsaufgaben in öffentlichen Einrichtungen - Zuarbeiten für den Bereich Bau,- und Umwelthygiene - Entnahme amtlicher Trinkwasserproben (Freigabeuntersuchungen, Ortsnetzproben etc.), Beurteilung diesbezüglicher Befunde, ggf. Einleiten von Maßnahmen bei Nichteinhaltung entsprechender Grenzwerte - Vollzug der Überwachungsaufgaben aus der neuen Trinkwasserverordnung mit Schwerpunkt Warmwasseranlagen im gewerblichen Bereich - Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen, Badegewässern und Schwimmbädern - Beratung und Aufklärung von Bürgern zu wohnraum- und infektionshygienischen Fragen, zu Trinkwasser, Umweltinformation und Gesundheitsvorsorge, Nutzung von Hausbrunnen oder mobiler Trinkwasserversorgungsanlagen Vorausgesetzt werden ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, sicheres und bürgerfreundliches Auftreten, Bereitschaft zum flexiblen Arbeitseinsatz, gutes sprachliches und schriftliches Ausdrucksvermögen und die Bereitschaft zur Fortbildung. Der Bewerber (m/w/d) sollte sicheres und anwendungsbereites Fachwissen und Kenntnisse im Verwaltungsverfahren sowie IT- Erfahrungen mit der Software für Gesundheitsämter, SurvNet vorweisen können. Der Besitz des Führerscheins mit entsprechender Fahrpraxis als Selbstfahrer und Bereitschaft zum Einsatz des Privat-Pkw für dienstliche Belange sind erforderlich. Die Vergütung erfolgt mit Entgeltgruppe 9anach TVöD, Anlage 1, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von30 Stunden. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen werden bis zum 14.06.2024erbeten an: Landratsamt Saale-Orla-Kreis Fachdienst Personal Oschitzer Straße 4 07907 Schleiz oder per E-Mail: <a href="mailto:[email protected]" rel="nofollow">[email protected]</a> Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nur dann erfolgt, sofern der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wird. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Gegebenenfalls entstehende Kosten beim Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet. Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten während des Auswahlverfahrens gespeichert und nur für diesen Zweck verwendet werden dürfen. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Schleiz, 29.05.2024 Christian Herrgott Landrat
Horn
Oschitzer Straße 4
7907
Oschitzer Straße 4, 07907, Schleiz, Thüringen, Deutschland
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Saale-Orla-Kreis
Der Landrat
Im Landratsamt Saale-Orla-Kreis ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im
Fachdienst Gesundheit eine Stelle
„Fachkraft für Hygieneüberwachung (m/w/d)“
befristetim Rahmen einer Mutterschutz- und Elternzeitvertretung zu besetzen.
Der Einsatz ist schwerpunktmäßig am Standort Pößneck vorgesehen.
Voraussetzung ist der Abschluss als Fachkraft für Hygieneüberwachung oder
eine vergleichbare Fachausbildung mit entsprechender Berufserfahrung im
öffentlichen Gesundheitsdienst.
Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:
- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Bearbeitung meldepflichtiger
übertragbarer Krankheiten, Einleitung antiepidemiologischer Maßnahmen
- Stellungnahmen zu Hygieneplänen in stationären und ambulanten medizinischen
Einrichtungen
- Durchführung von Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Ausstellen
entsprechender Bescheinigungen
- Erteilung von Tätigkeits-, Besuchsverboten und von Wiederzulassungen
- Hygieneüberwachungsaufgaben in öffentlichen Einrichtungen
- Zuarbeiten für den Bereich Bau,- und Umwelthygiene
- Entnahme amtlicher Trinkwasserproben (Freigabeuntersuchungen,
Ortsnetzproben etc.), Beurteilung diesbezüglicher Befunde, ggf. Einleiten von
Maßnahmen bei Nichteinhaltung entsprechender Grenzwerte
- Vollzug der Überwachungsaufgaben aus der neuen Trinkwasserverordnung mit
Schwerpunkt Warmwasseranlagen im gewerblichen Bereich
- Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen, Badegewässern und
Schwimmbädern
- Beratung und Aufklärung von Bürgern zu wohnraum- und infektionshygienischen
Fragen, zu Trinkwasser, Umweltinformation und Gesundheitsvorsorge, Nutzung von
Hausbrunnen oder mobiler Trinkwasserversorgungsanlagen
Vorausgesetzt werden ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein,
Selbstständigkeit, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit,
Durchsetzungsvermögen, sicheres und bürgerfreundliches Auftreten, Bereitschaft
zum flexiblen Arbeitseinsatz, gutes sprachliches und schriftliches
Ausdrucksvermögen und die Bereitschaft zur Fortbildung. Der Bewerber (m/w/d)
sollte sicheres und anwendungsbereites Fachwissen und Kenntnisse im
Verwaltungsverfahren sowie IT- Erfahrungen mit der Software für
Gesundheitsämter, SurvNet vorweisen können. Der Besitz des Führerscheins mit
entsprechender Fahrpraxis als Selbstfahrer und Bereitschaft zum Einsatz des
Privat-Pkw für dienstliche Belange sind erforderlich.
Die Vergütung erfolgt mit Entgeltgruppe 9anach TVöD, Anlage 1, bei einer
wöchentlichen Arbeitszeit von30 Stunden.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen werden bis zum 14.06.2024erbeten
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Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen
aus Kostengründen nur dann erfolgt, sofern der Bewerbung ein ausreichend
frankierter Rückumschlag beigefügt wird. Die Unterlagen nicht berücksichtigter
Bewerber (m/w/d) werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens
vernichtet. Gegebenenfalls entstehende Kosten beim Vorstellungsgespräch werden
nicht erstattet. Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich damit
einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten während des Auswahlverfahrens
gespeichert und nur für diesen Zweck verwendet werden dürfen. Ein Widerruf
dieser Einwilligung ist jederzeit möglich.
Schleiz, 29.05.2024
Christian Herrgott
Landrat