Stellenangebote als Burgermeisterin in Deutschland

Finde jetzt 12 Stellenangebote als Burgermeisterin in Deutschland

Aktuell angezeigte Seite 1 von 1 mit 12 Ergebnissen, Sie können weitere Filter hier auswählen.

Stellenangebote als Burgermeisterin in Deutschland
Finde jetzt 12 Stellenangebote als Burgermeisterin in Deutschland

Zeigt 15 von 12 Ergebnissen

ARBEIT

Bürgermeister/in

Mitarbeiter (m/w/d) - Stabsstelle Bürgermeister (Bürgermeister/in)

Bretzfeld


Die Gemeinde Bretzfeld sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Mitarbeiter (m/w/d) - Stabsstelle im Bürgermeisteramt

Es handelt sich um eine unbefristete Stelle in Vollzeit.

Der Aufgabenbereich umfasst im wesentlichen folgende Tätigkeiten:

- Betreuung und Plege der Homepage und der BürgerAPP
- Betreuung und Pflege der SocialMedia-Kanäle (Facebook und Instagram)
- Erstellung von Presseberichten mit passenden Bildern
- Erstellung des Jahresberichts
- Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, auch am Wochenende
(in 2025 vor allem Veranstaltungen rund um das 50-jährige Gemeindejubiläum)
- Sonderaufgaben des Bürgermeisters
- Teilnahme an Gemeinderatssitzungen und Erstellung des Protokolls
- Vertretung des Bürgermeistervorzimmers

Ihr Profil:

- Abgeschlossenes Studium oder eine Ausbildung mit Weiterbildung zum Fachwirt mit einschlägiger Berufserfahrung
- Sicherer Umgang mit den MS-Office-Programmen sowie gängigen
Programmen für die Mediengestaltung, wie z.B. Adobe Programme
- Hohes Maß an Selbständigkeit, Organisationsgeschick und Engagement
- Hohe Einsatzbereitschaft sowie absolute Diskretion
- Schnelle Auffassungsgabe, Flexibilität im Umgang mit wechselnden
Aufgabenstellungen und eigenständige Priorisierung
- Korrektes und freundliches Auftreten

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit Freiraum für eigene Ideen und der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten. Die Vergütung erfolgt nach den Regelungen des TVöD in Entgeltgruppe 9b mit den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Neben einem betrieblichen Gesundheitsmanagement bieten wir ein Jobticket sowie die Möglichkeit eines Job-Bike-Leasings an.

Für Auskünfte stehen Ihnen Bürgermeister Herr Piott (Tel. 07946 771-11) oder der Leiter des Personalamts Herr Offenberger (Tel. 07946 771-36) zur Verfügung.

Ihre Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 28.02.2025 an das Bürgermeisteramt Bretzfeld, Adolzfurter Str. 12, 74626 Bretzfeld oder Sie bewerben sich über das Online-Bewerberportal auf www.bretzfeld.de - Rathaus -Karriereseite.

Gemeinde Bretzfeld
Adolzfurter Straße 12 74626 Bretzfeld
www.bretzfeld.de
Fon 07946-771-0 Fax 07946-771-14

Online-Bewerbung

Gemeinde Bretzfeld

Gemeinde Bretzfeld
2025-02-13
ARBEIT
Vollzeit

Bürgermeister/in

Sekretär/-in (m/w/d) für das Vorzimmer der Oberbürgermeisterin (Bürgermeister/in)

Bruchsal


Sekretär/-in (m/w/d) für das Vorzimmer der Oberbürgermeisterin

Die Große Kreisstadt Bruchsal (ca. 47.000 Einwohner) zeichnet sich durch eine sehr gute infrastrukturelle Ausstattung und verkehrsgünstige Lage aus und bietet mit einem vielfältigen Schul– und Freizeitangebot eine hohe Wohn– und Lebensqualität.

Können Sie eine Chefin managen?

Dann suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als

Sekretär/-in (m/w/d) für das
Vorzimmer der Oberbürgermeisterin - Stellenkennziffer 2024-0040 -

Der Kontakt zur Oberbürgermeisterin führt über das Vorzimmer. Gemeinsam mit einer Kollegin sind Sie daher die/der erste Ansprechpartner/-in für Gesprächspartner/-innen der Oberbürgermeisterin für alle Anliegen und Anfragen. Sie nehmen Telefongespräche entgegen und priorisieren diese, managen die Termine der Oberbürgermeisterin und bearbeiten ihre Korrespondenz.

Bewerbungsschluss: 30. April 2024

Fühlen Sie sich angesprochen?

Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung unter
www.bruchsal.de/stellenangebote
Hier finden Sie auch weitere Informationen.

Stadtverwaltung Bruchsal

Stadtverwaltung Bruchsal
2024-03-26
ARBEIT
Vollzeit

Bürgermeister/in

Bürgermeisterin / Bürgermeister (m/w/d) (Bürgermeister/in)

Merchweiler


Bürgermeisterin / Bürgermeister (m/w/d)

Die Amtszeit beträgt gemäß § 31 Absatz 2 i.V.m. § 56 Absatz 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) zehn Jahre.

Der bisherige Amtsinhaber stellt sich der Wiederwahl.

Die Besoldung richtet sich nach der Saarländischen Kommunalbesoldungsverordnung und erfolgt derzeit in der Besoldungsgruppe A 16. Aufgrund der Einwohnerzahl der Gemeinde Merchweiler wird das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der ersten Amtszeit gemäß § 2 Absatz 2 Saarländische Kommunalbesoldungsverordnung zunächst in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft.

Eine Höherstufung ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit durch Beschluss des Gemeinderates zulässig. Daneben wird eine monatliche Aufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an hauptamtliche kommunale Wahlbeamte und sonstige Behördenleiter in Höhe von derzeit 205 € gewährt.

Wählbar zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Merchweiler am 09. Juni 2024 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.

Erhält keine Bewerberin oder kein Bewerber diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt.

Eine etwa notwendige Stichwahl findet am Sonntag, 23. Juni 2024 statt.

Neben der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl auch die Einreichung eines Wahlvorschlages als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe nach dem Kommunalwahlgesetz (KWG) erforderlich. Eine entsprechende Aufforderung durch den Gemeindewahlleiter erfolgt zeitgleich mit dieser Ausschreibung im Blickpunkt sowie auf der Homepage der Gemeinde Merchweiler.

Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, denen bei der letzten Gemeinderatswahl kein Sitz im Gemeinderat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel, bedürfen der Unterstützung von mindestens 81 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern aus der Gemeinde Merchweiler. Dies gilt auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.

Der Unterstützung des Wahlvorschlags einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist (§ 22 Abs. KWG).

Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 04. April 2024, 18.00 Uhr (66. Tag vor der Wahl).

Bewerbungen mit allen aussagekräftigen Unterlagen sind bis zum 04. April 2024 unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl" an die Gemeindewahlleitung der Gemeinde Merchweiler, Hauptstraße 82, 66589 Merchweiler zu richten.
Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt (Tel.: 06825/955-150).

Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSG VO):
Im Rahmen der Stellenbesetzung werden Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Privatadresse, private Telefon-Nr./Email, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate) erfasst und diese ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb der Behörde verwendet und nur durch die hierzu befugten Personen an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständige innerbetriebliche Stellen weitergeleitet.

Gemeinde Merchweiler

Gemeinde Merchweiler
2024-03-07
ARBEIT
Vollzeit

Bürgermeister/in

Bürgermeister (m/w/d) (Bürgermeister/in)

Mettlach


In der Gemeinde Mettlach (ca. 12.300 Einwohner) ist zum 1. Oktober 2024 die Stelle des

Bürgermeisters (m/w/d)

neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 10 Jahre. Der jetzige Amtsinhaber tritt erneut zur Wahl an. Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 Saarl. Kommunalbesoldungsverordung nach Besoldungsgruppe A16. Eine Höherstufung nach Besoldungsgruppe B2 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit durch Beschluss des Gemeinderates möglich.

Die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Mettlach am Sonntag, 09. Juni 2024, nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Erhält dabei keine der Bewerberinnen/der Bewerber die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl am Sonntag, 23. Juni 2024, statt.

Die vollständige Stellenausschreibung mit den Einzelheiten zur Wählbarkeit, zu den Altersgrenzen, der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung als auch zur Einreichung eines Wahlvorschlags finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Mettlach www.mettlach.de/Stellenangebote.

Bewerbungen sind bis spätestens 04. April 2024, 18:00 Uhr, an die Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, 66693 Mettlach oder per Mail an [email protected] zu richten.

Rainer Borens
Erster Beigeordneter

Gemeinde Mettlach

Gemeinde Mettlach
2024-03-05
ARBEIT
Vollzeit

Bürgermeister/in

Bürgermeister (m/w/d) (Bürgermeister/in)

Mettlach


In der Gemeinde Mettlach (ca. 12.300 Einwohner) ist zum 1. Oktober 2024 die Stelle des

Bürgermeisters (m/w/d)

neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 10 Jahre. Der jetzige Amtsinhaber tritt erneut zur Wahl an. Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 Saarl. Kommunalbesoldungsverordung nach Besoldungsgruppe A16. Eine Höherstufung nach Besoldungsgruppe B2 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit durch Beschluss des Gemeinderates möglich.

Die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Mettlach am Sonntag, 09. Juni 2024, nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Erhält dabei keine der Bewerberinnen/der Bewerber die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl am Sonntag, 23. Juni 2024, statt.

Die vollständige Stellenausschreibung mit den Einzelheiten zur Wählbarkeit, zu den Altersgrenzen, der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung als auch zur Einreichung eines Wahlvorschlags finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Mettlach www.mettlach.de/Stellenangebote.

Bewerbungen sind bis spätestens 04. April 2024, 18:00 Uhr, an die Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, 66693 Mettlach oder per Mail an [email protected] zu richten.

Rainer Borens
Erster Beigeordneter

Gemeinde Mettlach

Gemeinde Mettlach
2024-02-22
ARBEIT
Vollzeit

Bürgermeister/in

Bürgermeisterin / Bürgermeister (m/w/d) (Bürgermeister/in)

Dillingen, Saar


Bürgermeisterin / Bürgermeister (m/w/d)

Stellenausschreibung

In der Stadt Dillingen/Saar (rd. 20.000 Einwohner) ist nach der Ruhestandsversetzung des
derzeitigen Stelleninhabers die Stelle

der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters (m/w/d)
zum 1. Januar 2025

neu zu besetzen.

Gemäß § 31 Abs. 2 i. V. m. § 56 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) dauert die Amtszeit zehn Jahre. Der jetzige Amtsinhaber tritt in den Ruhestand.

Die Besoldung erfolgt gem. § 2 der Saarl. Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe B 3. Eine Höherstufung nach Besoldungsgruppe B 4 ist gemäß der Verordnung frühestens nach Ablauf von zwei Jahren der Amtszeit der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters durch Beschluss des Stadtrates möglich. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an hauptamtliche kommunale Wahlbeamte und sonstige Behördenleiter in Höhe von 256,00 € gewährt.

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur Bürgermeisterin/Zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Dillingen/Saar am 9. Juni 2024 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Erhält keine Bewerberin oder kein Bewerber diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Eine etwa notwendige Stichwahl findet am 23. Juni 2024 statt.

Neben der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl auch die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerber/-in oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich. Der Gemeindewahlleiter hat zur Einreichung von Wahlvorschlägen in der Saarbrücker Zeitung vom 25. Januar 2024 aufgefordert.
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 4. April 2024 (66. Tag vor der Wahl) um 18.00 Uhr.

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der bei der letzten Stadtratswahl keinen Sitz im Stadtrat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes keinen Sitz im Landtag zufiel, bedarf der Unterstützung durch Wahlberechtigte in Höhe von mindestens der dreifachen Anzahl der zu wählenden Stadtratsmitglieder. Dies gilt auch für die Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.

Der Unterstützung der Wahlvorschläge einer Partei bedarf es nicht, wenn dieser Partei bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag Sitze zugefallen sind.

Bewerbungen mit allen aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf, beglaubigte Zeugniskopien, Nachweis des beruflichen Werdeganges etc.) sind bis spätestens 4. April 2024, 18.00 Uhr, an den Gemeindewahlleiter der Stadt Dillingen/ Saar, Merziger Straße 51, 66763 Dillingen/Saar, Kennwort „Bürgermeisterwahl", zu richten. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zu.

Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt unter der Rufnummer 0 68 31/7 09-2 17 oder -2 14.

Dillingen/Saar, den 8. Februar 2024

Der Gemeindewahlleiter
Franz-Josef Berg

Stadt Dillingen/Saar

Stadt Dillingen/Saar
2024-02-20
ARBEIT

Bürgermeister/in

Stabsstelle des Bürgermeisters in Vollzeit (m/w/d) / Bachelor of Arts Studiengang Public Management (Bürgermeister/in)

Tamm


Möchten Sie die Zukunft der zweitjüngsten Stadt in Baden-Württemberg gemeinsam mit uns gestalten? Die Stadt Tamm sucht zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder nach Vereinbarung eine/n engagierte/n:
Stabsstelle des Bürgermeisters in Vollzeit (m/w/d) / Bachelor of Arts Studiengang Public Management
Sie möchten in verschiedenen Bereichen arbeiten und einen abwechslungsreichen Arbeitstag erleben? Sie sind aufgeschlossen gegenüber neuen Herausforderungen und interessieren sich für die Aufgaben und Zusammenhänge in einer kommunalen Verwaltung? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Sie nehmen Aufgaben aus unterschiedlichen Kernbereichen zur Unterstützung des Bürgermeisters wahr:

Wirtschaftsförderung sowie Öffentlichkeits- und Pressearbeit
Koordination ehrenamtlichen Engagements
Gremienarbeit und Bürgerbeteiligung
Leitung des Kulturbereichs mit Personalverantwortung
Projektmanagement und Sonderaufgaben

Dabei sind Sie:

Kommunikativ und teamfähig sowie interessiert an politischen Zusammenhängen
Kreativ und innovativ
Flexibel und Sie behalten stets den Überblick sowie sicher im Umgang mit modernen Medien

Dafür bieten wir Ihnen:

Ein interessantes und vielseitiges Arbeitsgebiet und ein motiviertes Team
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer leistungsgerechten Vergütung bei entsprechender Qualifikation und
beruflicher Erfahrung mit Besoldung in A11 und bis EG 12 TVöD (AT) und eine zusätzliche Altersvorsorge
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Zusätzliche leistungsorientierte Bezahlung und Jahressonderzahlung sowie 30 Tage Urlaub
Ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement mit einem Zuschuss zum Fitnessstudio, Zuschuss zum JobticketDeutschlandticket, Möglichkeit des Jobrad-Fahrradleasings, kostenloser Büchereiausweis und Online-Leihe


Sie sind interessiert? Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 08.03.2024 online an [email protected] oder an die Stadt Tamm, Hauptstraße 100, 71732 Tamm. Für Auskünfte erreichen Sie Herrn Bürgermeister Martin Bernhard unter der Telefonnummer: 07141/606-1000. Weitere Informationen zur Stadt Tamm erhalten Sie unter www.tamm.org. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Bewerbung!

Stadtverwaltung Tamm

Stadtverwaltung Tamm
2024-02-16
ARBEIT
Vollzeit

Bürgermeister/in

Referent*in (w/m/d) der Oberbürgermeisterin (Bürgermeister/in)

Metzingen, Württemberg


Die Stadt Metzingen (23.000 Einwohner) ist ein modernes Dienstleistungs- und Handelszentrum in herrlicher Lage am Fuße der Schwäbischen Alb.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und strukturierte Persönlichkeit mit Hands-on-Mentalität für die Stabsstelle „Kommunikation, Gremien, Städtepartnerschaften“ der Oberbürgermeisterin.

Referent*in (w/m/d) der Oberbürgermeisterin Was Sie bei uns machen

* Bei Terminen, Besprechungen und Veranstaltungen der Oberbürgermeisterin kümmern Sie sich um eine koordinierte Vor- und Nachbereitung sowie begleitende Aufgaben wie die Protokollführung.
* Sie sind an der Entwicklung von Strategien und Konzepten beteiligt und übernehmen Verantwortung bei einzelnen Vorgängen bzw. Projektleitung/Projektarbeit.
* Sie übernehmen Vertretungsaufgaben im Büro der Oberbürgermeisterin (Sekretariat, Assistenz) und unterstützen die Kolleg*innen im Team der Stabsstelle bei den sonstigen Aufgaben des Stabes sowie bei besonderen Anlässen, bei denen kollegiale Hands-on-Mentalität gefragt ist.

Was wir von Ihnen erwarten
* Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor), gerne aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung oder über eine vergleichbare qualifizierte Ausbildung.
* Sie arbeiten analytisch und lösungsorientiert mit einem guten Organisationsvermögen. Dabei können Sie überzeugend kommunizieren und treten freundlich und sicher auf.
* Sie haben idealerweise gute Kenntnisse in der Kommunalverwaltung und Interesse an Kommunalpolitik.
* Sie sind überdurchschnittlich verantwortungs- und einsatzbereit, vertrauenswürdig, loyal und packen im Team mit an, wenn Sie gebraucht werden. Als Teamplayer*in haben Sie Freude an kreativem Austausch und Zusammenarbeit.

Was wir Ihnen bieten
* Arbeiten in einem spannenden Umfeld - im Mittelpunkt des kommunalen Geschehens und an der Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung. Dabei wirken Sie an großen Transformationsthemen wie Digitalisierung und Klimaschutz mit.
* Flache Hierarchien und Offenheit für Ihre guten Ideen
* Eine unbefristete Stelle in Vollzeit mit einer tarifgerechten Bezahlung nach EG 10 TVöD.
* Einen familienfreundlichen Arbeitgeber mit einem modernen Gesundheitsmanagement und einem Langzeitarbeitszeitkonto sowie die Möglichkeit Home-Office zu nutzen.



Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 10. März 2024 online über das Bewerbungsportal der Stadt Metzingen: www.mein-check-in.de/metzingen (Kennziffer 24-0/01).

Fragen zum Stelleninhalt? Gerne direkt an Salome Mages, Leiterin der Stabsstelle „Kommunikation, Gremien, Städtepartnerschaften“, Tel. 07123/395-4110.

Stadtverwaltung Metzingen

Stuttgarter Straße 2-4 | 72555 Metzingen

Stadt Metzingen

Stadt Metzingen
2024-02-13
ARBEIT
Vollzeit

Bürgermeister/in

Referent für den Bürgermeister (m/w/d) (Bürgermeister/in)

Eggenstein-Leopoldshafen


Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit einen

Referenten für den Bürgermeister (m/w/d)

Die Stelle umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche:

* Büro des Bürgermeisters
* Verfassen von Reden und Grußwörtern für den Bürgermeister
* Schnittstelle für interne und externe Stellen
* Vor- und Nachbereitung von Terminen des Bürgermeisters
* Aufbereitung von Themen für den Bürgermeister
* Ansprechperson der Presse
* Teilnahme an Sitzungen unserer Gremien
* Umsetzung Projekte nach Vorgabe des Bürgermeisters
* Zentrales Beschwerdemanagement



Wir erwarten von Ihnen:

* Durchsetzungsvermögen und gute Kommunikationsfähigkeiten
* persönliches Engagement und Belastbarkeit
* souveräner Umgang mit den Microsoft-Office-Produkten
* Erfahrung in der Kommunalpolitik bzw. Verwaltung ist von Vorteil



Wir bieten Ihnen:

* eine unbefristete Anstellung in Vollzeit
* je nach Qualifikation Bezahlung bis zur Entgeltgruppe E 9b bzw. Besoldungsgruppe A10 bei Erfüllung der beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen mit Entwicklungsmöglichkeiten
* Berücksichtigung Ihrer bislang erworbenen Berufserfahrung
* die Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes sowie einen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss
* flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung
* einen abwechslungsreichen und modernen Arbeitsplatz
* vielfältige und freie Fortbildungsmöglichkeiten
* die Möglichkeit des Fahrradleasings
* einen Beitrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung



Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, die Sie bitte über unser Bewerberportal unter www.stellen.egg-leo.de stellen.

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter Tel. Nr. 0721/97886-10 (Bürgermeister, Herr Lang) oder -72 (Sachgebietsleiter Personalwesen, Herr Bott).

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Thomas Bott | Friedrichstraße 32 | 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel. 0721 97886-72 | [email protected]

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
2023-12-21
ARBEIT
Vollzeit

Bürgermeister/in

Hauptamtlicher Bürgermeister (m/w/d) (Bürgermeister/in)

Neuerburg, Eifel


Hauptamtlicher Bürgermeister (m/w/d)

zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Der Amtsinhaber scheidet zum 31.03.2024 aus und wird sich nicht bewerben.

Zur Verbandsgemeinde Südeifel gehören 65 Ortsgemeinden und die Stadt Neuerburg mit insgesamt ca. 20.100 Einwohnern. Sitz der Verbandsgemeinde ist die Stadt Neuerburg.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 9. Juni 2024, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Südeifel für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl).

Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, dem 23. Juni 2024, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist gemäß § 53 Abs. 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, wer

* Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
* am Tag der Wahl (09. Juni 2024) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
* nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
* die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes eintritt.



Zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B 3 oder B 4 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 4 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Unabhängig von einer beamtenrechtlichen Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/ Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 22. April 2024, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der amtlichen Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) der Verbandsgemeinde Südeifel öffentlich bekannt macht.

Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen werden erbeten bis zum 15. April 2024 (keine Ausschlussfrist) an:

Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
– Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters –
Die Wahlleiterin/Der Wahlleiter
Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg

Verbandsgemeinde Südeife

Verbandsgemeinde Südeife
2023-12-19
ARBEIT
Teilzeit

Bürgermeister/in

Sachbearbeiter (m/w/d) für das Referat des Oberbürgermeister (Bürgermeister/in)

Leonberg, Württemberg


Was die Welt bewegt,
bewegen wir für Leonberg.

Klimawandel, Mobilität oder Digitalisierung – Themen, die die Welt bewegen. Umgesetzt werden sie vor Ort, beispielsweise mit klimaneutralen ÖPNV-Angeboten, Kita-Plätzen oder einer neuen Kläranlage. Im Mittelpunkt steht unsere Stadtverwaltung, die sich den vielfältigen Aufgaben stellt. Unser Ziel dabei: Wir wollen in Leonberg für die Leonberger viel bewegen.

Die Stadt der Zukunft entwickeln als Sachbearbeiter (m/w/d) für das Referat des Oberbürgermeisters in Vollzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Was können Sie bewegen?

* Sitzungsdienst des Gemeinderates und seiner beschließenden Ausschüsse, insbesondere vollständige Protokollführung
* Bearbeitung von Anfragen aus dem Gemeinderat und seiner beschließenden Ausschüsse
* Systembetreuung für das Ratsinformationssystem Allris
* Zuarbeiten für die Leitung des Referates des Oberbürgermeisters
* Übernahme von Sonderprojekten

Was sollten Sie mitbringen?
* eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder eine vergleichbare Ausbildung im kaufmännischen Bereich
* Verständnis für Politik und Verwaltung
* sicheres Auftreten sowie ausgeprägte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit
* selbstständiges, strukturiertes und eigenverantwortliches Arbeiten
* organisatorisches Geschick und Teamfähigkeit
* zeitliche Flexibilität und die Bereitschaft, an abendlichen Sitzungen teilzunehmen
* sicherer Umgang mit Office-Anwendungen und Präsentationssoftwares
* Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung ist von Vorteil

Was bieten wir Ihnen?
* eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
* flexible Gleitzeitregelungen
* ein topmodernes Arbeitsumfeld in unserem Rathausneubau
* Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung durch gute Fortbildungsmöglichkeiten
* einen attraktiven ÖPNV-Fahrtkostenzuschuss
* die Möglichkeit des Dienstradleasings im Rahmen der Entgeltumwandlung
* gesundheitsfördernde Maßnahmen
* ein kostengünstiges Mittagessen in der Cafeteria
* ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer Vergütung entsprechend der persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 8 TVöD
* die betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes
* eine Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt

Warum Leonberg?

Zwischen der pulsierenden Großstadt Stuttgart und dem Tor zum Schwarzwald hat sich Leonberg seinen eigenen Charme bewahrt. Vom fachwerkumrandeten Marktplatz bis zum modernen Einkaufscenter bieten sich alle Einkaufsmöglichkeiten, dazu eine hervorragende Verkehrsanbindung und die vielfältigen Freizeitmöglichkeiten – all das macht unsere Stadt zu einem lebens- und liebenswerten Domizil.

Fragen

zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne die Leiterin des Referates des Oberbürgermeisters, Frau Holzbog, Telefon 07152 990-1010.

Wollen Sie mit uns etwas bewegen?
Dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung
bei uns in Leonberg

auf unserem Bewerbungsportal
unter www.leonberg.de/bewerbungsportal
bis zum 7. Januar 2024.

Stadtverwaltung Leonberg

Stadtverwaltung Leonberg
2023-12-08
ARBEIT
Vollzeit

Bürgermeister/in

Bürgermeister (m/w/d) (Bürgermeister/in)

Schwalbach, Saar


Bürgermeister (m/w/d) Stellenausschreibung

In der Gemeinde Schwalbach (17.800 Einwohner) ist die Stelle

der Bürgermeisterin/
des Bürgermeisters (m/w/d)

zum 1. Juli 2024 neu zu besetzen.

Die Amtszeit beträgt gemäß § 31 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) zehn Jahre.

Der jetzige Amtsinhaber tritt in den Ruhestand.

Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 der Saarl. Kommunalbesoldungsverordnung nach B 2. Eine Höherstufung nach Besoldungsgruppe B 3 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit als Bürgermeisterin oder als Bürgermeister durch Beschluss des Gemeinderates möglich. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Saarl. Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für kommunale Wahlbeamte und Behördenleiter gewährt. Sie beträgt zurzeit 230,– €/Monat.

Wählbar zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Schwalbach am Sonntag, 9. Juni 2024 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.

Erhält keine Bewerberin oder kein Bewerber diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Eine etwa notwendige Stichwahl findet am Sonntag, 23. Juni 2024 statt.

Neben der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl auch die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin oder als Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich. Der Gemeindewahlleiter wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen im amtlichen Bekanntmachungsblatt "Blickpunkt Schwalbach der Gemeinde Schwalbach auffordern. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 4. April 2024 (66. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr.

Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, denen bei der letzten Gemeinderatswahl kein Sitz im Gemeinderat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel, bedürfen der Unterstützung von mindestens 99 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Dies gilt auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.

Der Unterstützung der Wahlvorschläge einer Partei bedarf es nicht, wenn dieser Partei bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag Sitze zugefallen sind.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Nachweis berufl. Werdegang) sind bis spätestens 4. April 2024, 18.00 Uhr, unter dem Kennwort „Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters“ an den Gemeindewahlleiter der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, zu richten.

Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt (Tel.: 06834/571-116).

Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

Im Rahmen der Stellenbesetzung werden Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Privatadresse, private Telefon-Nr./E-Mail, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate) erfasst und diese ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb des Unternehmens verwendet und nur durch die hierzu befugten Personen an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen innerbetrieblichen Stellen weitergeleitet.

Der Bürgermeister
In Vertretung
Die Erste Beigeordnete, Heinen

Gemeinde Schwalbach

Gemeinde Schwalbach
2023-11-02

Zeigt 15 von 12 Ergebnissen