Das Landgericht Frankfurt am Main ist als Justizbehörde für Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht ab einem Wert des Streitgegenstandes von 5.000 Euro sowie für Strafprozesse ab einer voraussichtlichen Freiheitsstrafe von zwei Jahren zuständig. Außerdem fungiert es als Berufungsinstanz für die Amtsgerichte Frankfurt am Main, Bad Homburg und Königstein. Die Sozialen Dienste bei dem Landgericht Frankfurt am Main sind in sechs Fachbereiche (Allgemeine Bewährungshilfe I und II, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe, Sonderdienste und Sicherheitsmanagement) unterteilt und bestehen aus 45 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern und Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfern. Diese betreuen sämtliche Probanden und Probandinnen des Landgerichtsbezirks Frankfurt am Main. Ihre Aufgaben: Hauptamtliche Bewährungshelfer sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz. Bewährungshelfer betreuen jugendliche und erwachsene, straffällig gewordene Personen während der Dauer einer zwei- bis fünfjährigen Bewährungs-oder Führungsaufsichtszeit. Sie stehen den Verurteilten (Probanden) helfend und betreuend zur Seite und haben die Aufgabe, den Probanden Hilfestellung zur Lebensbewältigung zu geben. Bewährungshelfer haben einen gesetzlichen Auftrag und überwachen im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung von erteilten Auflagen und Weisungen. Die Betreuung der Probanden sowie die Aufsicht über diese stehen gleichrangig gegenüber. Der/die Bewerber/in muss die gesundheitliche Eignung für die Einstellung, insbesondere auch für eine regelmäßige Außendiensttätigkeit, besitzen. Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Bürozeit wird erwartet. Anforderungen: Der Abschluss des Studiums Diplom Sozialpädagogin (FH) /Diplom Sozialpädagoge (FH) oder des Fachhochschul-Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit - jeweils mit staatlicher Anerkennung - ist zwingende Voraussetzung. Die Wahl des Schwerpunkts Resozialisierung oder die Arbeit mit Straffälligen im Studium ist sinnvoll, aber nicht Bedingung für die Tätigkeit als Bewährungshelfer/ Bewährungshelferin. Berufserfahrung in anderen (Sozial-) Berufen ist erwünscht. Um den Beruf der Bewährungshelferin/ des Bewährungshelfers auszuüben und dabei die notwendigen sozialpädagogischen, psychologischen, soziologischen und rechtlichen Erkenntnisse zu gewinnen und richtig anwenden zu können, sind folgende Fähigkeiten erforderlich: - Lebenserfahrung - Menschenkenntnis - Realitätssinn - Einfühlungsvermögen - ausreichend psychische Belastungsfähigkeit - Durchsetzungsvermögen - Konfliktfähigkeit - Teamfähigkeit - Fähigkeit, eine Beziehung zu Probanden aufzubauen und zu erhalten - Organisationsgeschick - Kreativität - Bereitschaft zu Qualifizierung/Fortbildung - EDV-Kenntnisse Wir bieten Ihnen: - spätere Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis sowie in ein Beamtenverhältnis ist grundsätzlich möglich - betriebliche Altersvorsorge (VBL) - Jahressonderzahlung gemäß § 20 TV-H - kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Tarifgebiet des RMV und NVV (vorerst befristet bis 31.12.2024) - ein großes Fortbildungsangebot Der ausgeschriebene Arbeitsplatz kann auch in Teilzeit besetzt werden. Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für die ausgeschriebene Stelle Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Ergänzende Informationen: Nur schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen
Daniel Döttger
Gerichtsstr. 2
60313
Gerichtsstr. 2, 60313, Frankfurt am Main, Hessen, Deutschland
Bewerben über
Frankfurt am Main
Das Landgericht Frankfurt am Main ist als Justizbehörde für Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht ab einem Wert des Streitgegenstandes von 5.000 Euro sowie für Strafprozesse ab einer voraussichtlichen Freiheitsstrafe von zwei Jahren zuständig. Außerdem fungiert es als Berufungsinstanz für die Amtsgerichte Frankfurt am Main, Bad Homburg und Königstein.
Die Sozialen Dienste bei dem Landgericht Frankfurt am Main sind in sechs Fachbereiche (Allgemeine Bewährungshilfe I und II, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe, Sonderdienste und Sicherheitsmanagement) unterteilt und bestehen aus 45 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern und Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfern. Diese betreuen sämtliche Probanden und Probandinnen des Landgerichtsbezirks Frankfurt am Main.
Ihre Aufgaben:
Hauptamtliche Bewährungshelfer sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz. Bewährungshelfer betreuen jugendliche und erwachsene, straffällig gewordene Personen während der Dauer einer zwei- bis fünfjährigen Bewährungs-oder Führungsaufsichtszeit. Sie stehen den Verurteilten (Probanden) helfend und betreuend zur Seite und haben die Aufgabe, den Probanden Hilfestellung zur Lebensbewältigung zu geben.
Bewährungshelfer haben einen gesetzlichen Auftrag und überwachen im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung von erteilten Auflagen und Weisungen.
Die Betreuung der Probanden sowie die Aufsicht über diese stehen gleichrangig gegenüber.
Der/die Bewerber/in muss die gesundheitliche Eignung für die Einstellung, insbesondere auch für eine regelmäßige Außendiensttätigkeit, besitzen. Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Bürozeit wird erwartet.
Anforderungen:
Der Abschluss des Studiums Diplom Sozialpädagogin (FH) /Diplom Sozialpädagoge (FH) oder des Fachhochschul-Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit - jeweils mit staatlicher Anerkennung - ist zwingende Voraussetzung.
Die Wahl des Schwerpunkts Resozialisierung oder die Arbeit mit Straffälligen im Studium ist sinnvoll, aber nicht Bedingung für die Tätigkeit als Bewährungshelfer/ Bewährungshelferin. Berufserfahrung in anderen (Sozial-) Berufen ist erwünscht.
Um den Beruf der Bewährungshelferin/ des Bewährungshelfers auszuüben und dabei die notwendigen sozialpädagogischen, psychologischen, soziologischen und rechtlichen Erkenntnisse zu gewinnen und richtig anwenden zu können, sind folgende Fähigkeiten erforderlich:
- Lebenserfahrung
- Menschenkenntnis
- Realitätssinn
- Einfühlungsvermögen
- ausreichend psychische Belastungsfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen
- Konfliktfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Fähigkeit, eine Beziehung zu Probanden aufzubauen und zu erhalten
- Organisationsgeschick
- Kreativität
- Bereitschaft zu Qualifizierung/Fortbildung
- EDV-Kenntnisse
Wir bieten Ihnen:
- spätere Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis sowie in ein Beamtenverhältnis ist grundsätzlich möglich
- betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- Jahressonderzahlung gemäß § 20 TV-H
- kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Tarifgebiet des RMV und NVV (vorerst befristet bis 31.12.2024)
- ein großes Fortbildungsangebot
Der ausgeschriebene Arbeitsplatz kann auch in Teilzeit besetzt werden.
Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für die ausgeschriebene Stelle Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Ergänzende Informationen:
Nur schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen