Offres d'emploi comme Justizfachwirtbeamter im justizdienst en Allemagne

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AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Ausbildung Justizsekretär:in /Beamte:r im Justizdienst (m/w/d)

Hamburg

Ausbildung in der JustizFür die Gerechtigkeit arbeiten! Wir bieten dir die spannende Möglichkeit zur Ausbildung zur/zum Beamten im Allgemeinen Justizdienst - auch Justizsekretär:in/ JuSe (m/w/d) genannt. Diese engagierten Mitarbeitenden stellen eine Wichtige Instanz bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften dar. Denn die Bediensteten im mittleren Justizdienst übernehmen in den Serviceeinheiten bei Gericht und Staatsanwaltschaft vielfältige Aufgaben von der Aktenverwaltung über den Schriftverkehr bis zur Protokollführung. Vielfach gehören sie auch zu den ersten Ansprechpersonen für die Bürger dieser Stadt.Die Ausbildung im allgemeinen Justizdienst zur/zum Justizsekretär:in entspricht der Ausbildung zur/zum Justizfachwirt:in, es handelt sich lediglich um eine andere Berufsbezeichnung. 

Anforderungen und StärkenDu hast Interesse an gerichtlichen Verwaltungstätigkeiten, vielseitigen juristischen Sachverhalten und zeichnest dich durch eine schnelle Auffassungsgabe und Kommunikationsfähigkeit aus? Dann passt du als JuSe perfekt in unser zuverlässiges Team. In dem Ausbildungsbereich legen wir großen Fokus darauf, ratsuchenden Besuchenden kompetent mit Auskünften zur Seite zu stehen. Für die Ausbildung setzen wir mindestens einen befriedigenden Realschulabschluss in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Gesellschaftskunde voraus.Weitere Einstellungsvoraussetzungen:
mindestens der mittlere Schulabschluss
positive Eignungsempfehlung aus einem online durchzuführenden Eignungstest (die Einladung zum Test erhältst du, wenn wir deine Bewerbung geprüft haben)
eine gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis
Im Anschluss an den Eignungstest erfolgt unser Vorauswahlverfahren, nach welchem wir dich im Erfolgsfall zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einladen.
Deine AufgabenbereicheZwar gibt es derzeit noch einige Verfahren in Papierform, aber die Digitalisierung frischt auch die Justiz auf. Ob verbeamtet oder nicht, in der täglichen Arbeit auf den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften kannst du alle Abläufe besser als je zuvor steuern und begleiten.Deine Aufgaben sind unter anderem:
Akten selbständig anlegen und verwalten
Protokolle führen (bei Gerichtsverhandlungen)
Fristen berechnen und kontrollieren
Gerichtskosten berechnen und kontrollieren
Dokumente erstellen und ggf. beglaubigen
Auskünfte erteilen
Anträge und weitere Einlassungen erfassen

Dein AusbildungsablaufIn deiner Ausbildung warten anspruchsvolle, abwechslungsreiche Aufgaben in Zusammenarbeit mit Richter:innen, Staatsanwält:innen sowie Diplom-Rechtspfleger:innen auf dich. Der Schwerpunkt dieser praktischen Ausbildung findet beim Amtsgericht Hamburg und der Staatsanwaltschaft Hamburg statt, in welchen dir umfassende Einblicke in die unterschiedlichsten Rechtsgebiete geboten werden.Die Schwerpunkte:
Grundbuchverfahren
Handelsregister
Nachlassverfahren
Zivil- und Strafverfahren
Zwangsvollstreckung
Insolvenzverfahren
Betreuungsverfahren
Familienverfahren
Kostenrecht
Staats- und Verwaltungsrecht
Für angehende Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Justizdienst beginnt die Ausbildung jeweils am 1. Oktober und dauert zwei Jahre.Als Justizsekretäranwärter:in bist du bereits während der Ausbildung auf Widerruf verbeamtet. Mit dem Abschluss erwirbst du eine bundesweit anerkannte Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1, Fachrichtung Justiz. Durch den Beamtenstatus erhältst du keinen Arbeitsvertrag, sondern eine Ernennungsurkunde.
Gehalt und SicherheitFür das Beamtentum sind Rechte und Pflichten, sowie Gehalt und Urlaub durch landesrechtliche Vorschriften geregelt. Die für dich relevanten Gehälter kannst du den den Besoldungstabellen für den hamburgischen öffentlichen Dienst entnehmen. Zudem profitieren unsere Landesbeamten davon, keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung beitragen zu müssen.Die Anwärterbezüge betragen aktuell rd. 1.500,00 Euro. Zum 01.02.2025 erhöhen sich die Anwärterbezüge. Die jeweils aktuelle Höhe kann dem Hamburgischen Besoldungsgesetz (Anlage VIII) entnommen werden.
Deine PerspektivenDer kontinuierliche Erfolg unserer engagierten Nachwuchskräfte ist uns sehr wichtig. Deshalb bestehen bei uns nach erfolgreicher Ausbildung sehr gute Übernahmechancen.Nach deiner Übernahme und einigen Jahren Berufserfahrung hast du bei uns die Möglichkeit, eine Position mit Personalverantwortung zu übernehmen oder eine Aufstiegsausbildung im Gerichtsvollzug oder in der Rechtspflege zu beginnen. Natürlich bieten wir dir auch eine Vielfalt an interessanten Fortbildungsmöglichkeiten an.
Deine BewerbungDas klingt spannend? Dann schick uns bis zum 30. April 2025 deine Bewerbung!Die Justizsekretärsanwärter:innen starten am 1. Oktober in ihre Ausbildung.Was wir von dir brauchen:
Dein aussagefähiges Bewerbungsschreiben
Deinen tabellarischen Lebenslauf
Das Schulabschlusszeugnis oder die letzten beiden Schulzeugnisse
Ggf. Zeugnisse und/oder Teilnahmebescheinigungen zu weiteren Qualifikationen
Bitte sende uns deine Bewerbung zusammengefasst in einer PDF-Datei per E-Mail an: [email protected] per Post an:Behörde für Justiz und Verbraucherschutz HamburgReferat für Personalentwicklung, Aus- und FortbildungZ21/22Drehbahn 3620354 HamburgNoch Fragen? Schreib uns gerne eine Mail: [email protected]
Statement zur ChancengleichheitAls moderner Arbeitgeber setzt die Freie und Hansestadt Hamburg bewusst auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und strebt zukünftig einen ausgeglichenen Anteil der Geschlechter in der Hamburger Verwaltung an. Unsere Ausbildungen sind für Frauen und Männer gleich gut geeignet. Deshalb wollen wir Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich im gleichen Umfang ansprechen und zu einer Bewerbung ermutigen. Aktuell ist im Bereich der Justizausbildungen das Geschlecht der Männer unterrepräsentiert (§ 3 Abs. 1 und 3 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes). Wir fordern daher Männer ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.Auch für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen gilt bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ein Einstellungsvorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerber:innen.Der Senat setzt darüber hinaus gezielt auf mehr kulturelle Vielfalt in der hamburgischen Verwaltung! In unserer Stadt leben mehr als 650.000 Menschen aus den verschiedensten Herkunftsländern. Mehr als ein Drittel aller Hamburger Schülerinnen und Schüler haben einen Migrationshintergrund. Wir möchten, dass sich diese kulturelle Vielfalt auch bei unseren Mitarbeiter:innen widerspiegelt. Kompetenzen wie z. B. die Mehrsprachigkeit oder Erfahrungen aus anderen Kulturkreisen sind oftmals wertvoll und hilfreich. Wir heißen deshalb auch Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund herzlich willkommen, sich bei uns zu bewerben.

Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

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2025-01-11
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Wittmund

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Aurich

Amtsgericht Aurich Logo
2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Wilhelmshaven

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Aurich

Amtsgericht Aurich Logo
2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Wildeshausen

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Aurich

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2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Westerstede

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

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2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Vechta

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

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2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Varel

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

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2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Papenburg

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Aurich

Amtsgericht Aurich Logo
2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Osnabrück

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

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2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Oldenburg (Oldb)

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Aurich

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2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Nordhorn

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Aurich

Amtsgericht Aurich Logo
2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Nordenham

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Aurich

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2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Norden, Ostfriesland

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Aurich

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2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Meppen

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Aurich

Amtsgericht Aurich Logo
2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Lingen (Ems)

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

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2024-11-08

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