Offres d'emploi comme Duales studium rechtspflege en Allemagne

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Offres d'emploi comme Duales studium rechtspflege en Allemagne
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AUSBILDUNG
Vollzeit

Duales Studium Rechtspflege

Diplom Rechtspfleger/in (m/w/d), Bezirk Oberlandesgericht Oldenburg

Wittmund

Aufgaben Wir suchen zum 1. Oktober 2024 nach geeigneten Nachwuchskräften für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz - Rechtspflegerlaufbahn - (m/w/d) und freuen uns auf Ihre Bewerbung! Aufgabenbereiche Diplom-Rechtspfleger/-innen (FH) nehmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Die Stellung ist insoweit mit der eines Richters vergleichbar. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen inhaltlicher Art gebunden. Der Aufgabenbereich als Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) ist sehr vielseitig und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, die im Wesentlichen ehemals im Verantwortungsbereich des Richters lagen. Zudem sind Sie Beamtin oder Beamter und genießen entsprechende Vorteile. Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und damit sehr vielseitig. Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin sind Sie z. B. bei den Amtsgerichten u. a. zuständig für
die Führung bzw. Leitung der Zwangsversteigerung von Grundstücken in eigener Verantwortung (Zwangsversteigerungsgericht)
die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen (Nachlassgericht)
die Eintragung von Eigentumsänderungen, Grundpfandrechten etc. (Grundbuchamt)
die Überwachung und Beratung von den für hilfsbedürftige Erwachsene eingesetzte Betreuerinnen und Betreuer (Betreuungsgericht)
die Bestellung von Vormündern für minderjährige Kinder (Familiengericht).

Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich die Bearbeitung von Register-,
Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen sowie die Tätigkeit in den
Rechtsantragsstellen. Bei Staatsanwaltschaften liegt der
Zuständigkeitsbereich in der Strafvollstreckung. Neben der Tätigkeit in
der Rechtspflege bietet auch die Justizverwaltung ein breites Spektrum
an Tätigkeitsbereichen.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie:


gerne Entscheidungen treffen,
über ein gutes Urteils-, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen verfügen,
gerne mit Texten arbeiten und auch mit komplexen Sachverhalten umgehen können und
kontaktfähig und flexibel sind.

Wir bieten Ihnen u. a.


ein anspruchsvolles, praxisorientiertes duales Studium (24 Monate
fachwissenschaftliche und 12 Monate berufspraktische Studienzeiten),
ein gutes Einkommen schon während des Studiums,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Einsatzorte
Der Einsatzort kann bei jedem Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sein. Eine Karte finden Sie hier. Die Ausbildungsplatzanzahl gilt ebenfalls für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk.

Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zum Rechtspflege-Studium zugelassen werden, wenn Sie

1. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen,
2. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben und
3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines
Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die
Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen
sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege
mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes
unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen
nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des
40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so
kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten
Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von
45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie
schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden
Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der
Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal
der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das
Portal ist unter folgendem Link erreichbar:

Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal
einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an [email protected] oder postalisch an folgende Adresse übersenden:

Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26014 Oldenburg

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen
ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In
diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten
Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden
können.

Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
ggf. eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
ggf. Kopien der Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlassung

Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind
neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:


Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Rechtspflegerdienst, barrierefrei

Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein nach dem
Soldatenversorgungsgesetz in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich
bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für
die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz
einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich)
bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig
und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht
durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei.
Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen
Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei
weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht
Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen
Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt
werden.

Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu
einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw.
der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und
Eigenschaften verfügt, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle
Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität,
analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

Ansprechpartner für Ihre Fragen
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon: 0441 220-1172)

Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www. oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).

Land Niedersachsen

Land Niedersachsen Logo
2023-12-27
AUSBILDUNG
Vollzeit

Duales Studium Rechtspflege

Diplom Rechtspfleger/in (m/w/d), Bezirk Oberlandesgericht Oldenburg

Wilhelmshaven

Aufgaben Wir suchen zum 1. Oktober 2024 nach geeigneten Nachwuchskräften für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz - Rechtspflegerlaufbahn - (m/w/d) und freuen uns auf Ihre Bewerbung! Aufgabenbereiche Diplom-Rechtspfleger/-innen (FH) nehmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Die Stellung ist insoweit mit der eines Richters vergleichbar. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen inhaltlicher Art gebunden. Der Aufgabenbereich als Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) ist sehr vielseitig und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, die im Wesentlichen ehemals im Verantwortungsbereich des Richters lagen. Zudem sind Sie Beamtin oder Beamter und genießen entsprechende Vorteile. Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und damit sehr vielseitig. Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin sind Sie z. B. bei den Amtsgerichten u. a. zuständig für
die Führung bzw. Leitung der Zwangsversteigerung von Grundstücken in eigener Verantwortung (Zwangsversteigerungsgericht)
die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen (Nachlassgericht)
die Eintragung von Eigentumsänderungen, Grundpfandrechten etc. (Grundbuchamt)
die Überwachung und Beratung von den für hilfsbedürftige Erwachsene eingesetzte Betreuerinnen und Betreuer (Betreuungsgericht)
die Bestellung von Vormündern für minderjährige Kinder (Familiengericht).

Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich die Bearbeitung von Register-,
Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen sowie die Tätigkeit in den
Rechtsantragsstellen. Bei Staatsanwaltschaften liegt der
Zuständigkeitsbereich in der Strafvollstreckung. Neben der Tätigkeit in
der Rechtspflege bietet auch die Justizverwaltung ein breites Spektrum
an Tätigkeitsbereichen.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie:


gerne Entscheidungen treffen,
über ein gutes Urteils-, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen verfügen,
gerne mit Texten arbeiten und auch mit komplexen Sachverhalten umgehen können und
kontaktfähig und flexibel sind.

Wir bieten Ihnen u. a.


ein anspruchsvolles, praxisorientiertes duales Studium (24 Monate
fachwissenschaftliche und 12 Monate berufspraktische Studienzeiten),
ein gutes Einkommen schon während des Studiums,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Einsatzorte
Der Einsatzort kann bei jedem Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sein. Eine Karte finden Sie hier. Die Ausbildungsplatzanzahl gilt ebenfalls für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk.

Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zum Rechtspflege-Studium zugelassen werden, wenn Sie

1. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen,
2. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben und
3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines
Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die
Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen
sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege
mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes
unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen
nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des
40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so
kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten
Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von
45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie
schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden
Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der
Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal
der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das
Portal ist unter folgendem Link erreichbar:

Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal
einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an [email protected] oder postalisch an folgende Adresse übersenden:

Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26014 Oldenburg

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen
ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In
diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten
Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden
können.

Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
ggf. eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
ggf. Kopien der Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlassung

Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind
neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:


Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Rechtspflegerdienst, barrierefrei

Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein nach dem
Soldatenversorgungsgesetz in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich
bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für
die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz
einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich)
bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig
und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht
durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei.
Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen
Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei
weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht
Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen
Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt
werden.

Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu
einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw.
der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und
Eigenschaften verfügt, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle
Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität,
analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

Ansprechpartner für Ihre Fragen
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon: 0441 220-1172)

Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www. oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).

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2023-12-27
AUSBILDUNG
Vollzeit

Duales Studium Rechtspflege

Diplom Rechtspfleger/in (m/w/d), Bezirk Oberlandesgericht Oldenburg

Wildeshausen

Aufgaben Wir suchen zum 1. Oktober 2024 nach geeigneten Nachwuchskräften für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz - Rechtspflegerlaufbahn - (m/w/d) und freuen uns auf Ihre Bewerbung! Aufgabenbereiche Diplom-Rechtspfleger/-innen (FH) nehmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Die Stellung ist insoweit mit der eines Richters vergleichbar. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen inhaltlicher Art gebunden. Der Aufgabenbereich als Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) ist sehr vielseitig und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, die im Wesentlichen ehemals im Verantwortungsbereich des Richters lagen. Zudem sind Sie Beamtin oder Beamter und genießen entsprechende Vorteile. Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und damit sehr vielseitig. Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin sind Sie z. B. bei den Amtsgerichten u. a. zuständig für
die Führung bzw. Leitung der Zwangsversteigerung von Grundstücken in eigener Verantwortung (Zwangsversteigerungsgericht)
die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen (Nachlassgericht)
die Eintragung von Eigentumsänderungen, Grundpfandrechten etc. (Grundbuchamt)
die Überwachung und Beratung von den für hilfsbedürftige Erwachsene eingesetzte Betreuerinnen und Betreuer (Betreuungsgericht)
die Bestellung von Vormündern für minderjährige Kinder (Familiengericht).

Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich die Bearbeitung von Register-,
Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen sowie die Tätigkeit in den
Rechtsantragsstellen. Bei Staatsanwaltschaften liegt der
Zuständigkeitsbereich in der Strafvollstreckung. Neben der Tätigkeit in
der Rechtspflege bietet auch die Justizverwaltung ein breites Spektrum
an Tätigkeitsbereichen.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie:


gerne Entscheidungen treffen,
über ein gutes Urteils-, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen verfügen,
gerne mit Texten arbeiten und auch mit komplexen Sachverhalten umgehen können und
kontaktfähig und flexibel sind.

Wir bieten Ihnen u. a.


ein anspruchsvolles, praxisorientiertes duales Studium (24 Monate
fachwissenschaftliche und 12 Monate berufspraktische Studienzeiten),
ein gutes Einkommen schon während des Studiums,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Einsatzorte
Der Einsatzort kann bei jedem Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sein. Eine Karte finden Sie hier. Die Ausbildungsplatzanzahl gilt ebenfalls für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk.

Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zum Rechtspflege-Studium zugelassen werden, wenn Sie

1. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen,
2. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben und
3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines
Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die
Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen
sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege
mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes
unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen
nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des
40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so
kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten
Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von
45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie
schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden
Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der
Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal
der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das
Portal ist unter folgendem Link erreichbar:

Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal
einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an [email protected] oder postalisch an folgende Adresse übersenden:

Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26014 Oldenburg

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen
ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In
diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten
Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden
können.

Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
ggf. eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
ggf. Kopien der Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlassung

Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind
neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:


Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Rechtspflegerdienst, barrierefrei

Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein nach dem
Soldatenversorgungsgesetz in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich
bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für
die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz
einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich)
bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig
und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht
durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei.
Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen
Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei
weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht
Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen
Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt
werden.

Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu
einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw.
der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und
Eigenschaften verfügt, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle
Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität,
analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

Ansprechpartner für Ihre Fragen
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon: 0441 220-1172)

Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www. oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).

Land Niedersachsen

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Duales Studium Rechtspflege

Diplom Rechtspfleger/in (m/w/d), Bezirk Oberlandesgericht Oldenburg

Westerstede

Aufgaben Wir suchen zum 1. Oktober 2024 nach geeigneten Nachwuchskräften für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz - Rechtspflegerlaufbahn - (m/w/d) und freuen uns auf Ihre Bewerbung! Aufgabenbereiche Diplom-Rechtspfleger/-innen (FH) nehmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Die Stellung ist insoweit mit der eines Richters vergleichbar. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen inhaltlicher Art gebunden. Der Aufgabenbereich als Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) ist sehr vielseitig und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, die im Wesentlichen ehemals im Verantwortungsbereich des Richters lagen. Zudem sind Sie Beamtin oder Beamter und genießen entsprechende Vorteile. Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und damit sehr vielseitig. Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin sind Sie z. B. bei den Amtsgerichten u. a. zuständig für
die Führung bzw. Leitung der Zwangsversteigerung von Grundstücken in eigener Verantwortung (Zwangsversteigerungsgericht)
die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen (Nachlassgericht)
die Eintragung von Eigentumsänderungen, Grundpfandrechten etc. (Grundbuchamt)
die Überwachung und Beratung von den für hilfsbedürftige Erwachsene eingesetzte Betreuerinnen und Betreuer (Betreuungsgericht)
die Bestellung von Vormündern für minderjährige Kinder (Familiengericht).

Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich die Bearbeitung von Register-,
Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen sowie die Tätigkeit in den
Rechtsantragsstellen. Bei Staatsanwaltschaften liegt der
Zuständigkeitsbereich in der Strafvollstreckung. Neben der Tätigkeit in
der Rechtspflege bietet auch die Justizverwaltung ein breites Spektrum
an Tätigkeitsbereichen.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie:


gerne Entscheidungen treffen,
über ein gutes Urteils-, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen verfügen,
gerne mit Texten arbeiten und auch mit komplexen Sachverhalten umgehen können und
kontaktfähig und flexibel sind.

Wir bieten Ihnen u. a.


ein anspruchsvolles, praxisorientiertes duales Studium (24 Monate
fachwissenschaftliche und 12 Monate berufspraktische Studienzeiten),
ein gutes Einkommen schon während des Studiums,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Einsatzorte
Der Einsatzort kann bei jedem Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sein. Eine Karte finden Sie hier. Die Ausbildungsplatzanzahl gilt ebenfalls für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk.

Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zum Rechtspflege-Studium zugelassen werden, wenn Sie

1. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen,
2. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben und
3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines
Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die
Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen
sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege
mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes
unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen
nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des
40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so
kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten
Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von
45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie
schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden
Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der
Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal
der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das
Portal ist unter folgendem Link erreichbar:

Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal
einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an [email protected] oder postalisch an folgende Adresse übersenden:

Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26014 Oldenburg

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen
ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In
diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten
Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden
können.

Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
ggf. eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
ggf. Kopien der Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlassung

Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind
neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:


Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Rechtspflegerdienst, barrierefrei

Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein nach dem
Soldatenversorgungsgesetz in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich
bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für
die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz
einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich)
bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig
und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht
durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei.
Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen
Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei
weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht
Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen
Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt
werden.

Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu
einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw.
der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und
Eigenschaften verfügt, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle
Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität,
analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

Ansprechpartner für Ihre Fragen
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon: 0441 220-1172)

Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www. oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).

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Duales Studium Rechtspflege

Diplom Rechtspfleger/in (m/w/d), Bezirk Oberlandesgericht Oldenburg

Vechta

Aufgaben Wir suchen zum 1. Oktober 2024 nach geeigneten Nachwuchskräften für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz - Rechtspflegerlaufbahn - (m/w/d) und freuen uns auf Ihre Bewerbung! Aufgabenbereiche Diplom-Rechtspfleger/-innen (FH) nehmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Die Stellung ist insoweit mit der eines Richters vergleichbar. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen inhaltlicher Art gebunden. Der Aufgabenbereich als Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) ist sehr vielseitig und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, die im Wesentlichen ehemals im Verantwortungsbereich des Richters lagen. Zudem sind Sie Beamtin oder Beamter und genießen entsprechende Vorteile. Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und damit sehr vielseitig. Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin sind Sie z. B. bei den Amtsgerichten u. a. zuständig für
die Führung bzw. Leitung der Zwangsversteigerung von Grundstücken in eigener Verantwortung (Zwangsversteigerungsgericht)
die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen (Nachlassgericht)
die Eintragung von Eigentumsänderungen, Grundpfandrechten etc. (Grundbuchamt)
die Überwachung und Beratung von den für hilfsbedürftige Erwachsene eingesetzte Betreuerinnen und Betreuer (Betreuungsgericht)
die Bestellung von Vormündern für minderjährige Kinder (Familiengericht).

Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich die Bearbeitung von Register-,
Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen sowie die Tätigkeit in den
Rechtsantragsstellen. Bei Staatsanwaltschaften liegt der
Zuständigkeitsbereich in der Strafvollstreckung. Neben der Tätigkeit in
der Rechtspflege bietet auch die Justizverwaltung ein breites Spektrum
an Tätigkeitsbereichen.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie:


gerne Entscheidungen treffen,
über ein gutes Urteils-, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen verfügen,
gerne mit Texten arbeiten und auch mit komplexen Sachverhalten umgehen können und
kontaktfähig und flexibel sind.

Wir bieten Ihnen u. a.


ein anspruchsvolles, praxisorientiertes duales Studium (24 Monate
fachwissenschaftliche und 12 Monate berufspraktische Studienzeiten),
ein gutes Einkommen schon während des Studiums,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Einsatzorte
Der Einsatzort kann bei jedem Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sein. Eine Karte finden Sie hier. Die Ausbildungsplatzanzahl gilt ebenfalls für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk.

Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zum Rechtspflege-Studium zugelassen werden, wenn Sie

1. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen,
2. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben und
3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines
Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die
Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen
sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege
mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes
unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen
nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des
40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so
kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten
Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von
45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie
schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden
Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der
Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal
der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das
Portal ist unter folgendem Link erreichbar:

Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal
einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an [email protected] oder postalisch an folgende Adresse übersenden:

Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26014 Oldenburg

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen
ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In
diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten
Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden
können.

Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
ggf. eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
ggf. Kopien der Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlassung

Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind
neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:


Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Rechtspflegerdienst, barrierefrei

Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein nach dem
Soldatenversorgungsgesetz in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich
bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für
die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz
einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich)
bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig
und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht
durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei.
Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen
Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei
weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht
Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen
Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt
werden.

Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu
einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw.
der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und
Eigenschaften verfügt, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle
Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität,
analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

Ansprechpartner für Ihre Fragen
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon: 0441 220-1172)

Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www. oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).

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AUSBILDUNG
Vollzeit

Duales Studium Rechtspflege

Diplom Rechtspfleger/in (m/w/d), Bezirk Oberlandesgericht Oldenburg

Varel

Aufgaben Wir suchen zum 1. Oktober 2024 nach geeigneten Nachwuchskräften für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz - Rechtspflegerlaufbahn - (m/w/d) und freuen uns auf Ihre Bewerbung! Aufgabenbereiche Diplom-Rechtspfleger/-innen (FH) nehmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Die Stellung ist insoweit mit der eines Richters vergleichbar. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen inhaltlicher Art gebunden. Der Aufgabenbereich als Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) ist sehr vielseitig und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, die im Wesentlichen ehemals im Verantwortungsbereich des Richters lagen. Zudem sind Sie Beamtin oder Beamter und genießen entsprechende Vorteile. Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und damit sehr vielseitig. Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin sind Sie z. B. bei den Amtsgerichten u. a. zuständig für
die Führung bzw. Leitung der Zwangsversteigerung von Grundstücken in eigener Verantwortung (Zwangsversteigerungsgericht)
die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen (Nachlassgericht)
die Eintragung von Eigentumsänderungen, Grundpfandrechten etc. (Grundbuchamt)
die Überwachung und Beratung von den für hilfsbedürftige Erwachsene eingesetzte Betreuerinnen und Betreuer (Betreuungsgericht)
die Bestellung von Vormündern für minderjährige Kinder (Familiengericht).

Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich die Bearbeitung von Register-,
Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen sowie die Tätigkeit in den
Rechtsantragsstellen. Bei Staatsanwaltschaften liegt der
Zuständigkeitsbereich in der Strafvollstreckung. Neben der Tätigkeit in
der Rechtspflege bietet auch die Justizverwaltung ein breites Spektrum
an Tätigkeitsbereichen.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie:


gerne Entscheidungen treffen,
über ein gutes Urteils-, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen verfügen,
gerne mit Texten arbeiten und auch mit komplexen Sachverhalten umgehen können und
kontaktfähig und flexibel sind.

Wir bieten Ihnen u. a.


ein anspruchsvolles, praxisorientiertes duales Studium (24 Monate
fachwissenschaftliche und 12 Monate berufspraktische Studienzeiten),
ein gutes Einkommen schon während des Studiums,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Einsatzorte
Der Einsatzort kann bei jedem Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sein. Eine Karte finden Sie hier. Die Ausbildungsplatzanzahl gilt ebenfalls für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk.

Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zum Rechtspflege-Studium zugelassen werden, wenn Sie

1. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen,
2. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben und
3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines
Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die
Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen
sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege
mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes
unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen
nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des
40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so
kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten
Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von
45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie
schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
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Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der
Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal
der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das
Portal ist unter folgendem Link erreichbar:

Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal
einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an [email protected] oder postalisch an folgende Adresse übersenden:

Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
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26014 Oldenburg

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen
ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In
diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten
Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden
können.

Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
ggf. eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
ggf. Kopien der Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlassung

Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind
neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:


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Einwilligungsformblatt Online-Test Rechtspflegerdienst, barrierefrei

Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein nach dem
Soldatenversorgungsgesetz in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich
bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für
die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz
einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich)
bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig
und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht
durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei.
Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen
Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei
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Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen
Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt
werden.

Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu
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Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw.
der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und
Eigenschaften verfügt, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle
Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität,
analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

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Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon: 0441 220-1172)

Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www. oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).

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Vollzeit

Duales Studium Rechtspflege

Diplom Rechtspfleger/in (m/w/d), Bezirk Oberlandesgericht Oldenburg

Papenburg

Aufgaben Wir suchen zum 1. Oktober 2024 nach geeigneten Nachwuchskräften für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz - Rechtspflegerlaufbahn - (m/w/d) und freuen uns auf Ihre Bewerbung! Aufgabenbereiche Diplom-Rechtspfleger/-innen (FH) nehmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Die Stellung ist insoweit mit der eines Richters vergleichbar. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen inhaltlicher Art gebunden. Der Aufgabenbereich als Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) ist sehr vielseitig und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, die im Wesentlichen ehemals im Verantwortungsbereich des Richters lagen. Zudem sind Sie Beamtin oder Beamter und genießen entsprechende Vorteile. Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und damit sehr vielseitig. Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin sind Sie z. B. bei den Amtsgerichten u. a. zuständig für
die Führung bzw. Leitung der Zwangsversteigerung von Grundstücken in eigener Verantwortung (Zwangsversteigerungsgericht)
die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen (Nachlassgericht)
die Eintragung von Eigentumsänderungen, Grundpfandrechten etc. (Grundbuchamt)
die Überwachung und Beratung von den für hilfsbedürftige Erwachsene eingesetzte Betreuerinnen und Betreuer (Betreuungsgericht)
die Bestellung von Vormündern für minderjährige Kinder (Familiengericht).

Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich die Bearbeitung von Register-,
Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen sowie die Tätigkeit in den
Rechtsantragsstellen. Bei Staatsanwaltschaften liegt der
Zuständigkeitsbereich in der Strafvollstreckung. Neben der Tätigkeit in
der Rechtspflege bietet auch die Justizverwaltung ein breites Spektrum
an Tätigkeitsbereichen.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie:


gerne Entscheidungen treffen,
über ein gutes Urteils-, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen verfügen,
gerne mit Texten arbeiten und auch mit komplexen Sachverhalten umgehen können und
kontaktfähig und flexibel sind.

Wir bieten Ihnen u. a.


ein anspruchsvolles, praxisorientiertes duales Studium (24 Monate
fachwissenschaftliche und 12 Monate berufspraktische Studienzeiten),
ein gutes Einkommen schon während des Studiums,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Einsatzorte
Der Einsatzort kann bei jedem Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sein. Eine Karte finden Sie hier. Die Ausbildungsplatzanzahl gilt ebenfalls für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk.

Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zum Rechtspflege-Studium zugelassen werden, wenn Sie

1. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen,
2. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben und
3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines
Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die
Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen
sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege
mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes
unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen
nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des
40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so
kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten
Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von
45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie
schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden
Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der
Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal
der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das
Portal ist unter folgendem Link erreichbar:

Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal
einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an [email protected] oder postalisch an folgende Adresse übersenden:

Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26014 Oldenburg

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen
ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In
diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten
Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden
können.

Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
ggf. eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
ggf. Kopien der Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlassung

Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind
neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:


Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
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Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein nach dem
Soldatenversorgungsgesetz in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich
bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für
die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz
einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich)
bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig
und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht
durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei.
Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen
Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei
weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht
Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen
Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt
werden.

Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu
einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw.
der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und
Eigenschaften verfügt, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle
Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität,
analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

Ansprechpartner für Ihre Fragen
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon: 0441 220-1172)

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Vollzeit

Duales Studium Rechtspflege

Diplom Rechtspfleger/in (m/w/d), Bezirk Oberlandesgericht Oldenburg

Osnabrück

Aufgaben Wir suchen zum 1. Oktober 2024 nach geeigneten Nachwuchskräften für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz - Rechtspflegerlaufbahn - (m/w/d) und freuen uns auf Ihre Bewerbung! Aufgabenbereiche Diplom-Rechtspfleger/-innen (FH) nehmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Die Stellung ist insoweit mit der eines Richters vergleichbar. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen inhaltlicher Art gebunden. Der Aufgabenbereich als Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) ist sehr vielseitig und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, die im Wesentlichen ehemals im Verantwortungsbereich des Richters lagen. Zudem sind Sie Beamtin oder Beamter und genießen entsprechende Vorteile. Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und damit sehr vielseitig. Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin sind Sie z. B. bei den Amtsgerichten u. a. zuständig für
die Führung bzw. Leitung der Zwangsversteigerung von Grundstücken in eigener Verantwortung (Zwangsversteigerungsgericht)
die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen (Nachlassgericht)
die Eintragung von Eigentumsänderungen, Grundpfandrechten etc. (Grundbuchamt)
die Überwachung und Beratung von den für hilfsbedürftige Erwachsene eingesetzte Betreuerinnen und Betreuer (Betreuungsgericht)
die Bestellung von Vormündern für minderjährige Kinder (Familiengericht).

Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich die Bearbeitung von Register-,
Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen sowie die Tätigkeit in den
Rechtsantragsstellen. Bei Staatsanwaltschaften liegt der
Zuständigkeitsbereich in der Strafvollstreckung. Neben der Tätigkeit in
der Rechtspflege bietet auch die Justizverwaltung ein breites Spektrum
an Tätigkeitsbereichen.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie:


gerne Entscheidungen treffen,
über ein gutes Urteils-, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen verfügen,
gerne mit Texten arbeiten und auch mit komplexen Sachverhalten umgehen können und
kontaktfähig und flexibel sind.

Wir bieten Ihnen u. a.


ein anspruchsvolles, praxisorientiertes duales Studium (24 Monate
fachwissenschaftliche und 12 Monate berufspraktische Studienzeiten),
ein gutes Einkommen schon während des Studiums,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Einsatzorte
Der Einsatzort kann bei jedem Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sein. Eine Karte finden Sie hier. Die Ausbildungsplatzanzahl gilt ebenfalls für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk.

Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zum Rechtspflege-Studium zugelassen werden, wenn Sie

1. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen,
2. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben und
3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines
Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die
Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen
sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege
mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes
unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen
nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des
40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so
kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten
Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von
45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie
schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
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Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der
Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal
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Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal
einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an [email protected] oder postalisch an folgende Adresse übersenden:

Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
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Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen
ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In
diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten
Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden
können.

Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
ggf. eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
ggf. Kopien der Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlassung

Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind
neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:


Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Rechtspflegerdienst, barrierefrei

Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein nach dem
Soldatenversorgungsgesetz in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich
bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für
die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz
einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich)
bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig
und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht
durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei.
Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen
Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei
weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht
Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen
Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt
werden.

Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu
einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw.
der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und
Eigenschaften verfügt, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle
Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität,
analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

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Vollzeit

Duales Studium Rechtspflege

Diplom Rechtspfleger/in (m/w/d), Bezirk Oberlandesgericht Oldenburg

Oldenburg (Oldb)

Aufgaben Wir suchen zum 1. Oktober 2024 nach geeigneten Nachwuchskräften für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz - Rechtspflegerlaufbahn - (m/w/d) und freuen uns auf Ihre Bewerbung! Aufgabenbereiche Diplom-Rechtspfleger/-innen (FH) nehmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Die Stellung ist insoweit mit der eines Richters vergleichbar. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen inhaltlicher Art gebunden. Der Aufgabenbereich als Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) ist sehr vielseitig und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, die im Wesentlichen ehemals im Verantwortungsbereich des Richters lagen. Zudem sind Sie Beamtin oder Beamter und genießen entsprechende Vorteile. Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und damit sehr vielseitig. Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin sind Sie z. B. bei den Amtsgerichten u. a. zuständig für
die Führung bzw. Leitung der Zwangsversteigerung von Grundstücken in eigener Verantwortung (Zwangsversteigerungsgericht)
die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen (Nachlassgericht)
die Eintragung von Eigentumsänderungen, Grundpfandrechten etc. (Grundbuchamt)
die Überwachung und Beratung von den für hilfsbedürftige Erwachsene eingesetzte Betreuerinnen und Betreuer (Betreuungsgericht)
die Bestellung von Vormündern für minderjährige Kinder (Familiengericht).

Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich die Bearbeitung von Register-,
Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen sowie die Tätigkeit in den
Rechtsantragsstellen. Bei Staatsanwaltschaften liegt der
Zuständigkeitsbereich in der Strafvollstreckung. Neben der Tätigkeit in
der Rechtspflege bietet auch die Justizverwaltung ein breites Spektrum
an Tätigkeitsbereichen.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie:


gerne Entscheidungen treffen,
über ein gutes Urteils-, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen verfügen,
gerne mit Texten arbeiten und auch mit komplexen Sachverhalten umgehen können und
kontaktfähig und flexibel sind.

Wir bieten Ihnen u. a.


ein anspruchsvolles, praxisorientiertes duales Studium (24 Monate
fachwissenschaftliche und 12 Monate berufspraktische Studienzeiten),
ein gutes Einkommen schon während des Studiums,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Einsatzorte
Der Einsatzort kann bei jedem Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sein. Eine Karte finden Sie hier. Die Ausbildungsplatzanzahl gilt ebenfalls für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk.

Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zum Rechtspflege-Studium zugelassen werden, wenn Sie

1. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen,
2. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben und
3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines
Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die
Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen
sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege
mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes
unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen
nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des
40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so
kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten
Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von
45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie
schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden
Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der
Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal
der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das
Portal ist unter folgendem Link erreichbar:

Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal
einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an [email protected] oder postalisch an folgende Adresse übersenden:

Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26014 Oldenburg

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen
ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In
diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten
Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden
können.

Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
ggf. eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
ggf. Kopien der Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlassung

Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind
neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:


Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Rechtspflegerdienst, barrierefrei

Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein nach dem
Soldatenversorgungsgesetz in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich
bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für
die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz
einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich)
bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig
und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht
durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei.
Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen
Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei
weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht
Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen
Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt
werden.

Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu
einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw.
der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und
Eigenschaften verfügt, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle
Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität,
analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

Ansprechpartner für Ihre Fragen
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon: 0441 220-1172)

Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www. oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).

Land Niedersachsen

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2023-12-27
AUSBILDUNG
Vollzeit

Duales Studium Rechtspflege

Diplom Rechtspfleger/in (m/w/d), Bezirk Oberlandesgericht Oldenburg

Nordhorn

Aufgaben Wir suchen zum 1. Oktober 2024 nach geeigneten Nachwuchskräften für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz - Rechtspflegerlaufbahn - (m/w/d) und freuen uns auf Ihre Bewerbung! Aufgabenbereiche Diplom-Rechtspfleger/-innen (FH) nehmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Die Stellung ist insoweit mit der eines Richters vergleichbar. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen inhaltlicher Art gebunden. Der Aufgabenbereich als Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) ist sehr vielseitig und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, die im Wesentlichen ehemals im Verantwortungsbereich des Richters lagen. Zudem sind Sie Beamtin oder Beamter und genießen entsprechende Vorteile. Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und damit sehr vielseitig. Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin sind Sie z. B. bei den Amtsgerichten u. a. zuständig für
die Führung bzw. Leitung der Zwangsversteigerung von Grundstücken in eigener Verantwortung (Zwangsversteigerungsgericht)
die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen (Nachlassgericht)
die Eintragung von Eigentumsänderungen, Grundpfandrechten etc. (Grundbuchamt)
die Überwachung und Beratung von den für hilfsbedürftige Erwachsene eingesetzte Betreuerinnen und Betreuer (Betreuungsgericht)
die Bestellung von Vormündern für minderjährige Kinder (Familiengericht).

Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich die Bearbeitung von Register-,
Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen sowie die Tätigkeit in den
Rechtsantragsstellen. Bei Staatsanwaltschaften liegt der
Zuständigkeitsbereich in der Strafvollstreckung. Neben der Tätigkeit in
der Rechtspflege bietet auch die Justizverwaltung ein breites Spektrum
an Tätigkeitsbereichen.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie:


gerne Entscheidungen treffen,
über ein gutes Urteils-, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen verfügen,
gerne mit Texten arbeiten und auch mit komplexen Sachverhalten umgehen können und
kontaktfähig und flexibel sind.

Wir bieten Ihnen u. a.


ein anspruchsvolles, praxisorientiertes duales Studium (24 Monate
fachwissenschaftliche und 12 Monate berufspraktische Studienzeiten),
ein gutes Einkommen schon während des Studiums,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Einsatzorte
Der Einsatzort kann bei jedem Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sein. Eine Karte finden Sie hier. Die Ausbildungsplatzanzahl gilt ebenfalls für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk.

Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zum Rechtspflege-Studium zugelassen werden, wenn Sie

1. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen,
2. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben und
3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines
Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die
Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen
sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege
mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes
unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen
nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des
40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so
kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten
Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von
45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie
schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden
Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der
Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal
der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das
Portal ist unter folgendem Link erreichbar:

Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal
einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an [email protected] oder postalisch an folgende Adresse übersenden:

Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26014 Oldenburg

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen
ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In
diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten
Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden
können.

Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
ggf. eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
ggf. Kopien der Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlassung

Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind
neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:


Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Rechtspflegerdienst, barrierefrei

Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein nach dem
Soldatenversorgungsgesetz in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich
bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für
die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz
einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich)
bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig
und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht
durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei.
Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen
Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei
weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht
Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen
Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt
werden.

Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu
einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw.
der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und
Eigenschaften verfügt, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle
Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität,
analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

Ansprechpartner für Ihre Fragen
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon: 0441 220-1172)

Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www. oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).

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2023-12-27
AUSBILDUNG
Vollzeit

Duales Studium Rechtspflege

Diplom Rechtspfleger/in (m/w/d), Bezirk Oberlandesgericht Oldenburg

Nordenham

Aufgaben Wir suchen zum 1. Oktober 2024 nach geeigneten Nachwuchskräften für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz - Rechtspflegerlaufbahn - (m/w/d) und freuen uns auf Ihre Bewerbung! Aufgabenbereiche Diplom-Rechtspfleger/-innen (FH) nehmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Die Stellung ist insoweit mit der eines Richters vergleichbar. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen inhaltlicher Art gebunden. Der Aufgabenbereich als Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) ist sehr vielseitig und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, die im Wesentlichen ehemals im Verantwortungsbereich des Richters lagen. Zudem sind Sie Beamtin oder Beamter und genießen entsprechende Vorteile. Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und damit sehr vielseitig. Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin sind Sie z. B. bei den Amtsgerichten u. a. zuständig für
die Führung bzw. Leitung der Zwangsversteigerung von Grundstücken in eigener Verantwortung (Zwangsversteigerungsgericht)
die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen (Nachlassgericht)
die Eintragung von Eigentumsänderungen, Grundpfandrechten etc. (Grundbuchamt)
die Überwachung und Beratung von den für hilfsbedürftige Erwachsene eingesetzte Betreuerinnen und Betreuer (Betreuungsgericht)
die Bestellung von Vormündern für minderjährige Kinder (Familiengericht).

Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich die Bearbeitung von Register-,
Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen sowie die Tätigkeit in den
Rechtsantragsstellen. Bei Staatsanwaltschaften liegt der
Zuständigkeitsbereich in der Strafvollstreckung. Neben der Tätigkeit in
der Rechtspflege bietet auch die Justizverwaltung ein breites Spektrum
an Tätigkeitsbereichen.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie:


gerne Entscheidungen treffen,
über ein gutes Urteils-, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen verfügen,
gerne mit Texten arbeiten und auch mit komplexen Sachverhalten umgehen können und
kontaktfähig und flexibel sind.

Wir bieten Ihnen u. a.


ein anspruchsvolles, praxisorientiertes duales Studium (24 Monate
fachwissenschaftliche und 12 Monate berufspraktische Studienzeiten),
ein gutes Einkommen schon während des Studiums,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Einsatzorte
Der Einsatzort kann bei jedem Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sein. Eine Karte finden Sie hier. Die Ausbildungsplatzanzahl gilt ebenfalls für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk.

Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zum Rechtspflege-Studium zugelassen werden, wenn Sie

1. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen,
2. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben und
3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines
Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die
Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen
sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege
mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes
unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen
nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des
40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so
kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten
Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von
45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie
schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden
Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der
Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal
der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das
Portal ist unter folgendem Link erreichbar:

Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal
einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an [email protected] oder postalisch an folgende Adresse übersenden:

Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26014 Oldenburg

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen
ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In
diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten
Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden
können.

Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
ggf. eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
ggf. Kopien der Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlassung

Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind
neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:


Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Rechtspflegerdienst, barrierefrei

Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein nach dem
Soldatenversorgungsgesetz in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich
bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für
die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz
einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich)
bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig
und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht
durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei.
Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen
Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei
weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht
Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen
Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt
werden.

Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu
einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw.
der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und
Eigenschaften verfügt, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle
Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität,
analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

Ansprechpartner für Ihre Fragen
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon: 0441 220-1172)

Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www. oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).

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2023-12-27
AUSBILDUNG
Vollzeit

Duales Studium Rechtspflege

Diplom Rechtspfleger/in (m/w/d), Bezirk Oberlandesgericht Oldenburg

Norden, Ostfriesland

Aufgaben Wir suchen zum 1. Oktober 2024 nach geeigneten Nachwuchskräften für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz - Rechtspflegerlaufbahn - (m/w/d) und freuen uns auf Ihre Bewerbung! Aufgabenbereiche Diplom-Rechtspfleger/-innen (FH) nehmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Die Stellung ist insoweit mit der eines Richters vergleichbar. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen inhaltlicher Art gebunden. Der Aufgabenbereich als Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) ist sehr vielseitig und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, die im Wesentlichen ehemals im Verantwortungsbereich des Richters lagen. Zudem sind Sie Beamtin oder Beamter und genießen entsprechende Vorteile. Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und damit sehr vielseitig. Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin sind Sie z. B. bei den Amtsgerichten u. a. zuständig für
die Führung bzw. Leitung der Zwangsversteigerung von Grundstücken in eigener Verantwortung (Zwangsversteigerungsgericht)
die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen (Nachlassgericht)
die Eintragung von Eigentumsänderungen, Grundpfandrechten etc. (Grundbuchamt)
die Überwachung und Beratung von den für hilfsbedürftige Erwachsene eingesetzte Betreuerinnen und Betreuer (Betreuungsgericht)
die Bestellung von Vormündern für minderjährige Kinder (Familiengericht).

Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich die Bearbeitung von Register-,
Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen sowie die Tätigkeit in den
Rechtsantragsstellen. Bei Staatsanwaltschaften liegt der
Zuständigkeitsbereich in der Strafvollstreckung. Neben der Tätigkeit in
der Rechtspflege bietet auch die Justizverwaltung ein breites Spektrum
an Tätigkeitsbereichen.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie:


gerne Entscheidungen treffen,
über ein gutes Urteils-, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen verfügen,
gerne mit Texten arbeiten und auch mit komplexen Sachverhalten umgehen können und
kontaktfähig und flexibel sind.

Wir bieten Ihnen u. a.


ein anspruchsvolles, praxisorientiertes duales Studium (24 Monate
fachwissenschaftliche und 12 Monate berufspraktische Studienzeiten),
ein gutes Einkommen schon während des Studiums,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Einsatzorte
Der Einsatzort kann bei jedem Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sein. Eine Karte finden Sie hier. Die Ausbildungsplatzanzahl gilt ebenfalls für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk.

Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zum Rechtspflege-Studium zugelassen werden, wenn Sie

1. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen,
2. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben und
3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines
Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die
Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen
sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege
mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes
unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen
nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des
40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so
kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten
Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von
45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie
schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden
Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der
Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal
der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das
Portal ist unter folgendem Link erreichbar:

Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal
einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an [email protected] oder postalisch an folgende Adresse übersenden:

Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26014 Oldenburg

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen
ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In
diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten
Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden
können.

Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
ggf. eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
ggf. Kopien der Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlassung

Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind
neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:


Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Rechtspflegerdienst, barrierefrei

Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein nach dem
Soldatenversorgungsgesetz in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich
bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für
die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz
einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich)
bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig
und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht
durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei.
Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen
Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei
weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht
Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen
Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt
werden.

Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu
einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw.
der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und
Eigenschaften verfügt, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle
Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität,
analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

Ansprechpartner für Ihre Fragen
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon: 0441 220-1172)

Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www. oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).

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AUSBILDUNG
Vollzeit

Duales Studium Rechtspflege

Diplom Rechtspfleger/in (m/w/d), Bezirk Oberlandesgericht Oldenburg

Meppen

Aufgaben Wir suchen zum 1. Oktober 2024 nach geeigneten Nachwuchskräften für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz - Rechtspflegerlaufbahn - (m/w/d) und freuen uns auf Ihre Bewerbung! Aufgabenbereiche Diplom-Rechtspfleger/-innen (FH) nehmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Die Stellung ist insoweit mit der eines Richters vergleichbar. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen inhaltlicher Art gebunden. Der Aufgabenbereich als Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) ist sehr vielseitig und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, die im Wesentlichen ehemals im Verantwortungsbereich des Richters lagen. Zudem sind Sie Beamtin oder Beamter und genießen entsprechende Vorteile. Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und damit sehr vielseitig. Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin sind Sie z. B. bei den Amtsgerichten u. a. zuständig für
die Führung bzw. Leitung der Zwangsversteigerung von Grundstücken in eigener Verantwortung (Zwangsversteigerungsgericht)
die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen (Nachlassgericht)
die Eintragung von Eigentumsänderungen, Grundpfandrechten etc. (Grundbuchamt)
die Überwachung und Beratung von den für hilfsbedürftige Erwachsene eingesetzte Betreuerinnen und Betreuer (Betreuungsgericht)
die Bestellung von Vormündern für minderjährige Kinder (Familiengericht).

Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich die Bearbeitung von Register-,
Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen sowie die Tätigkeit in den
Rechtsantragsstellen. Bei Staatsanwaltschaften liegt der
Zuständigkeitsbereich in der Strafvollstreckung. Neben der Tätigkeit in
der Rechtspflege bietet auch die Justizverwaltung ein breites Spektrum
an Tätigkeitsbereichen.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie:


gerne Entscheidungen treffen,
über ein gutes Urteils-, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen verfügen,
gerne mit Texten arbeiten und auch mit komplexen Sachverhalten umgehen können und
kontaktfähig und flexibel sind.

Wir bieten Ihnen u. a.


ein anspruchsvolles, praxisorientiertes duales Studium (24 Monate
fachwissenschaftliche und 12 Monate berufspraktische Studienzeiten),
ein gutes Einkommen schon während des Studiums,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Einsatzorte
Der Einsatzort kann bei jedem Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sein. Eine Karte finden Sie hier. Die Ausbildungsplatzanzahl gilt ebenfalls für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk.

Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zum Rechtspflege-Studium zugelassen werden, wenn Sie

1. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen,
2. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben und
3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines
Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die
Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen
sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege
mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes
unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen
nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des
40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so
kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten
Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von
45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie
schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden
Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der
Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal
der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das
Portal ist unter folgendem Link erreichbar:

Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal
einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an [email protected] oder postalisch an folgende Adresse übersenden:

Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26014 Oldenburg

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen
ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In
diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten
Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden
können.

Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
ggf. eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
ggf. Kopien der Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlassung

Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind
neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:


Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Rechtspflegerdienst, barrierefrei

Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein nach dem
Soldatenversorgungsgesetz in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich
bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für
die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz
einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich)
bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig
und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht
durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei.
Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen
Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei
weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht
Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen
Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt
werden.

Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu
einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw.
der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und
Eigenschaften verfügt, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle
Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität,
analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

Ansprechpartner für Ihre Fragen
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon: 0441 220-1172)

Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www. oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).

Land Niedersachsen

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2023-12-27
AUSBILDUNG
Vollzeit

Duales Studium Rechtspflege

Diplom Rechtspfleger/in (m/w/d), Bezirk Oberlandesgericht Oldenburg

Lingen (Ems)

Aufgaben Wir suchen zum 1. Oktober 2024 nach geeigneten Nachwuchskräften für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz - Rechtspflegerlaufbahn - (m/w/d) und freuen uns auf Ihre Bewerbung! Aufgabenbereiche Diplom-Rechtspfleger/-innen (FH) nehmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Die Stellung ist insoweit mit der eines Richters vergleichbar. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen inhaltlicher Art gebunden. Der Aufgabenbereich als Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) ist sehr vielseitig und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, die im Wesentlichen ehemals im Verantwortungsbereich des Richters lagen. Zudem sind Sie Beamtin oder Beamter und genießen entsprechende Vorteile. Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und damit sehr vielseitig. Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin sind Sie z. B. bei den Amtsgerichten u. a. zuständig für
die Führung bzw. Leitung der Zwangsversteigerung von Grundstücken in eigener Verantwortung (Zwangsversteigerungsgericht)
die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen (Nachlassgericht)
die Eintragung von Eigentumsänderungen, Grundpfandrechten etc. (Grundbuchamt)
die Überwachung und Beratung von den für hilfsbedürftige Erwachsene eingesetzte Betreuerinnen und Betreuer (Betreuungsgericht)
die Bestellung von Vormündern für minderjährige Kinder (Familiengericht).

Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich die Bearbeitung von Register-,
Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen sowie die Tätigkeit in den
Rechtsantragsstellen. Bei Staatsanwaltschaften liegt der
Zuständigkeitsbereich in der Strafvollstreckung. Neben der Tätigkeit in
der Rechtspflege bietet auch die Justizverwaltung ein breites Spektrum
an Tätigkeitsbereichen.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie:


gerne Entscheidungen treffen,
über ein gutes Urteils-, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen verfügen,
gerne mit Texten arbeiten und auch mit komplexen Sachverhalten umgehen können und
kontaktfähig und flexibel sind.

Wir bieten Ihnen u. a.


ein anspruchsvolles, praxisorientiertes duales Studium (24 Monate
fachwissenschaftliche und 12 Monate berufspraktische Studienzeiten),
ein gutes Einkommen schon während des Studiums,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Einsatzorte
Der Einsatzort kann bei jedem Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sein. Eine Karte finden Sie hier. Die Ausbildungsplatzanzahl gilt ebenfalls für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk.

Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zum Rechtspflege-Studium zugelassen werden, wenn Sie

1. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen,
2. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben und
3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines
Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die
Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen
sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege
mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes
unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen
nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des
40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so
kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten
Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von
45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie
schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden
Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der
Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal
der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das
Portal ist unter folgendem Link erreichbar:

Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal
einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an [email protected] oder postalisch an folgende Adresse übersenden:

Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26014 Oldenburg

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen
ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In
diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten
Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden
können.

Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
ggf. eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
ggf. Kopien der Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlassung

Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind
neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:


Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Rechtspflegerdienst, barrierefrei

Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein nach dem
Soldatenversorgungsgesetz in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich
bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für
die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz
einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich)
bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig
und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht
durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei.
Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen
Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei
weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht
Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen
Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt
werden.

Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu
einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw.
der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und
Eigenschaften verfügt, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle
Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität,
analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

Ansprechpartner für Ihre Fragen
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon: 0441 220-1172)

Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www. oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).

Land Niedersachsen

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2023-12-27
AUSBILDUNG
Vollzeit

Duales Studium Rechtspflege

Diplom Rechtspfleger/in (m/w/d), Bezirk Oberlandesgericht Oldenburg

Leer (Ostfriesland)

Aufgaben Wir suchen zum 1. Oktober 2024 nach geeigneten Nachwuchskräften für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz - Rechtspflegerlaufbahn - (m/w/d) und freuen uns auf Ihre Bewerbung! Aufgabenbereiche Diplom-Rechtspfleger/-innen (FH) nehmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Die Stellung ist insoweit mit der eines Richters vergleichbar. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen inhaltlicher Art gebunden. Der Aufgabenbereich als Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) ist sehr vielseitig und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, die im Wesentlichen ehemals im Verantwortungsbereich des Richters lagen. Zudem sind Sie Beamtin oder Beamter und genießen entsprechende Vorteile. Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und damit sehr vielseitig. Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin sind Sie z. B. bei den Amtsgerichten u. a. zuständig für
die Führung bzw. Leitung der Zwangsversteigerung von Grundstücken in eigener Verantwortung (Zwangsversteigerungsgericht)
die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen (Nachlassgericht)
die Eintragung von Eigentumsänderungen, Grundpfandrechten etc. (Grundbuchamt)
die Überwachung und Beratung von den für hilfsbedürftige Erwachsene eingesetzte Betreuerinnen und Betreuer (Betreuungsgericht)
die Bestellung von Vormündern für minderjährige Kinder (Familiengericht).

Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich die Bearbeitung von Register-,
Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen sowie die Tätigkeit in den
Rechtsantragsstellen. Bei Staatsanwaltschaften liegt der
Zuständigkeitsbereich in der Strafvollstreckung. Neben der Tätigkeit in
der Rechtspflege bietet auch die Justizverwaltung ein breites Spektrum
an Tätigkeitsbereichen.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie:


gerne Entscheidungen treffen,
über ein gutes Urteils-, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen verfügen,
gerne mit Texten arbeiten und auch mit komplexen Sachverhalten umgehen können und
kontaktfähig und flexibel sind.

Wir bieten Ihnen u. a.


ein anspruchsvolles, praxisorientiertes duales Studium (24 Monate
fachwissenschaftliche und 12 Monate berufspraktische Studienzeiten),
ein gutes Einkommen schon während des Studiums,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Einsatzorte
Der Einsatzort kann bei jedem Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sein. Eine Karte finden Sie hier. Die Ausbildungsplatzanzahl gilt ebenfalls für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk.

Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zum Rechtspflege-Studium zugelassen werden, wenn Sie

1. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen,
2. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben und
3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines
Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die
Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen
sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege
mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes
unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen
nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des
40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so
kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten
Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von
45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie
schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden
Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der
Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal
der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das
Portal ist unter folgendem Link erreichbar:

Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal
einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an [email protected] oder postalisch an folgende Adresse übersenden:

Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26014 Oldenburg

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen
ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In
diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten
Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden
können.

Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
ggf. eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
ggf. Kopien der Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlassung

Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind
neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:


Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Rechtspflegerdienst, barrierefrei

Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein nach dem
Soldatenversorgungsgesetz in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich
bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für
die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz
einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich)
bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig
und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht
durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei.
Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen
Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei
weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht
Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen
Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt
werden.

Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu
einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw.
der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und
Eigenschaften verfügt, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle
Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität,
analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

Ansprechpartner für Ihre Fragen
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon: 0441 220-1172)

Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www. oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).

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