وظائف كـ Justizfachwirtbeamter im justizdienst في ألمانيا

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وظائف كـ Justizfachwirtbeamter im justizdienst في ألمانيا
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AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Wittmund

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Aurich

Amtsgericht Aurich Logo
2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Wilhelmshaven

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Aurich

Amtsgericht Aurich Logo
2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Wildeshausen

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Aurich

Amtsgericht Aurich Logo
2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Westerstede

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Aurich

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2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Vechta

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

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2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Varel

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Aurich

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2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Papenburg

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

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AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Osnabrück

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Aurich

Amtsgericht Aurich Logo
2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Oldenburg (Oldb)

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Aurich

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2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Nordhorn

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Aurich

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2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Nordenham

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Aurich

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2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Norden, Ostfriesland

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

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2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Meppen

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Aurich

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2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Lingen (Ems)

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Aurich

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2024-11-08
AUSBILDUNG
Vollzeit

Justizfachwirt/Beamter im Justizdienst

Justizfachwirt/in (m/w/d)

Leer (Ostfriesland)

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
 
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
 
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
 
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen
Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet 

Wir bieten Ihnen unter anderem


eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 13.08.2024).
 
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
 
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
 
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
 
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (*2) zu besitzen und
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben. 

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
 
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
 
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
 
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
 
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
 
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
 
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
 
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
 
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
 
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
 
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
 
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
 
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).


*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

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2024-11-08

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