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Düsseldorf
White & Case LLP
Jobbeschreibung
Am Standort unserer Kanzlei in Bielefeld suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Insolvenzsachbearbeiter (m/w/d) in Vollzeit.
Das erwartet Dich:
- Unterstützung der Insolvenzverwalter bei der professionellen Bearbeitung unserer Verbraucherinsolvenzverfahren. Hierunter gehört u.a.:
- Vorbereitung der Gerichtskorrespondenz
- Führung der Insolvenzakte
- Tabellenführung
- Einzug von Forderungen und die Verwertung von Vermögensgegenständen
- Finanzbuchhaltung unter kaufmännischen und insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten
- Bearbeitung steuerlicher Sachverhalte
- Selbständige Erledigung der anfallenden Korrespondenz Das bringst Du mit:
- Du hast eine abgeschlossene Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten (m/d/w), eine vergleichbare Qualifikation (kaufmännische oder juristische Ausbildung) oder hast gerade Dein Studium zum Wirtschaftsjuristen (m/w/d) abgeschlossen
- Erste Berufserfahrung in der Insolvenzsachbearbeitung sind wünschenswert - Berufsanfänger sind bei uns jedoch ebenfalls herzlich willkommen
- Du bist sicher im Umgang mit den MS Office Anwendungen
- Du bist zuverlässig, teamorientiert, proaktiv und arbeitest sehr sorgfältig
- Du hast das Talent, auch in Hochphasen das Wesentliche im Blick zu behalten und flexibel auf neue Situationen zu reagieren, die sich im Bereich der Insolvenzen ergeben.
Warum White & Case:
- Zukunftsorientierte Aufgaben einer renommierten Kanzlei für Insolvenzrecht mit sehr gutem Betriebsklima
- Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung (mobiles Arbeiten nach Abstimmung möglich)
- Umfangreiche Einarbeitung und Weiterbildung
- Attraktive Vergütung, 30 Urlaubstage (zusätzliche freie Tage an Weihnachten und Silvester), ein Jobticket oder Pkw-Stellplatz, Essens-/Restaurantschecks, eine betriebliche Gesundheits- und Altervorsorge sowie Fahrradleasing
- Diverse Team Events und unternehmensweise Sport- und After-Work-Aktivitäten
- Benefits & Wellbeing: u.a. Unterstützung von berufstätigen Eltern bei der Vereinbarung von Beruf und Privatleben (z.B. Kinder- und Notfallbetreuung)
- Mehr dazu findest Du hier: Unser Angebot für Business Services
#BusinessServicesRoles
Gemeinsam setzen wir ein Zeichen. Du & White & Case.[tr?id=114666964809923&ev=ViewContent&cd[content_category]=scope&cd[content_type]=stellenanzeige&cd[content_name]=white-case]
24000150
Flensburg
White & Case LLP
Jobbeschreibung
Für unseren Standort der White & Case LLP in Flensburg suchen wir zur Verstärkung unseres Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Insolvenzsachbearbeiter (m/w/d) für den Bereich der IK-Verfahren (Verbraucherinsolvenzverfahren) in Vollzeit.
Deine Aufgaben:
Unterstützung der Insolvenzverwalter bei der professionellen Bearbeitung unserer Verbraucherinsolvenzverfahren. Hierunter gehört u.a.:
- Vorbereitung der Gerichtskorrespondenz
- Einzug von Forderungen und die Verwertung von Vermögensgegenständen
- Finanzbuchhaltung unter kaufmännischen und insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten sowie die Organisation des dazugehörigen Belegwesens
- Selbstständige Erledigung der anfallenden Korrespondenz
- Durchführung der in den Verfahren anfallenden Zahlungsvorgänge
Deine Qualifikationen:
- Du hast eine abgeschlossene Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten (m/d/w), eine vergleichbare Qualifikation (kaufmännische, juristische oder wirtschaftliche Ausbildung) oder hast gerade Dein Studium zum Wirtschaftsjuristen (m/w/d) abgeschlossen
- Erste Berufserfahrung in der Insolvenzsachbearbeitung sind wünschenswert - Berufsanfänger sind bei uns jedoch ebenfalls herzlich willkommen
- Du bist sicher im Umgang mit den MS Office Anwendungen
- Du bist zuverlässig, teamorientiert, proaktiv und arbeitest sehr sorgfältig
- Du hast das Talent, auch in Hochphasen das Wesentliche im Blick zu behalten und flexibel auf neue Situationen zu reagieren, die sich im Bereich der Insolvenzverwaltung ergeben
Unser Angebot an Dich:
- Zukunftsorientierte Aufgaben einer renommierten Kanzlei für Insolvenzrecht mit sehr gutem Betriebsklima
- Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung (mobiles Arbeiten nach Abstimmung möglich)
- Attraktive Vergütung, umfangreiche Einarbeitung und regelmäßige Weiterbildungen, 30 Urlaubstage (zusätzliche freie Tage an Weihnachten und Silvester), das Deutschlandticket, Essens-/Restaurantschecks, eine betriebliche Gesundheits- und Altersvorsorge sowie Fahrradleasing
- Benefits & Wellbeing: u.a. Unterstützung von berufstätigen Eltern bei der Vereinbarung von Beruf und Privatleben (z.B. Kinder- und Notfallbetreuung)
- Ein Büro im schönen Holm der Flensburger Innenstadt
Starte mit uns durch! Wir freuen uns auf Deine vollständige Bewerbung unter Angabe Deines frühestmöglichen Eintrittstermins und Deiner Gehaltsvorstellung. #BusinessServicesRoles
Gemeinsam setzen wir ein Zeichen. Du & White & Case.[tr?id=114666964809923&ev=ViewContent&cd[content_category]=scope&cd[content_type]=stellenanzeige&cd[content_name]=white-case]
240001DB
Brandenburg an der Havel
Die rechtsstaatliche Durchsetzung gerichtlich festgestellter Ansprüche ist ein wichtiger wirtschaftlicher Standortfaktor. Denn die besten Urteile sind wertlos, wenn die Ansprüche anschließend nicht geltend gemacht werden können.
Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts sucht zum 1. Januar 2025 Quereinsteiger (m/w/d) für den Gerichtsvollzieherdienst
Gerichtsvollzieher*innen nehmen in der Justiz eine Sonderstellung ein. Obwohl sie Mitarbeitende eines Amtsgerichts sind, versehen sie ihre Aufgaben eigenständig. Wichtiger Bestandteil dabei ist der Außendienst. Das Büro unterhalten sie auf eigene Rechnung außerhalb des Amtsgerichtsgebäudes. Zu den wesentlichen Aufgaben des Gerichtsvollzieherdienstes gehören die Pfändung und Versteigerung von beweglichem Vermögen, die zwangsweise Räumung von Wohnungen und Geschäftsräumen und die Durchführung von Zustellungen sowie die Abnahme der Vermögensauskunft.
Wir erwarten von Ihnen:
● Fachoberschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand,
● abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit juristischer, bankfachlicher oder kaufmännischer Qualifikation, letztere beschränkt auf Berufstätige, die in einem wirtschaftlich-juristischen oder finanzwirtschaftlichen Berufsfeld tätig sind,
● mindestens einjährige Berufspraxis,
● sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen,
● gesundheitliche Eignung für den Gerichtsvollzieherdienst,
● gültige PKW-Fahrerlaubnis,
● Kenntnisse moderner Informations- und Kommunikationstechnik,
● Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen,
● soziales und wirtschaftliches Verständnis,
● hohe Einsatzbereitschaft, Organisationsfähigkeit und Belastbarkeit,
● Selbstsicherheit, kompetentes Auftreten und Durchsetzungsvermögen,
● Einfühlungsvermögen sowie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,
● Vorliegen der Voraussetzungen für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis nach bestandener Prüfung (Dazu gehört z. B., dass Sie zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit haben.)
Wir bieten Ihnen:
● einen vielseitigen Beruf mit einem breit gefächerten Aufgabenbereich und einer flexiblen, grundsätzlich eigenständigen Arbeitsgestaltung,
● eine spezifische Ausbildung über 26 Monate, während der Sie ein monatliches Entgelt in Höhe von ca. 3.000 bis 3.200 Euro brutto erhalten; die Probezeit beträgt sechs Monate,
● nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe und die Ernennung zum/zur Gerichtsvollzieher/in (Besoldungsgruppe A 8),
● bei Bewährung in der täglichen Arbeit ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und einen Aufstieg bis Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage,
● zusätzlich zur Besoldung einen erheblichen Anteil der von Ihnen eingenommenen Gebühren für die Einrichtung und Unterhaltung eines eigenen Büros (Sachkosten und Kosten für Bürokräfte).
Der spätere Einsatz als Gerichtsvollzieher/in wird vorrangig bei Amtsgerichten in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz, Prignitz und Uckermark erfolgen.
Ist Ihr Interesse geweckt?
Bewerben Sie sich bis zum 10. Mai 2024 um Zulassung zur Gerichtsvollzieherausbildung, die am 1. Januar 2025 beginnt. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte per Post an:
Brandenburgisches Oberlandesgericht
- Der Präsident -
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
oder per E-Mail an: [email protected] (https://mailto:[email protected])
Ansprechpartner:
Herr Gielow
Telefon: 03381 / 39-9223
Frau Gorlo
Telefon: 03381 / 39-9213
E-Mail: [email protected] (https://mailto:[email protected])
Der Bewerbung sind von Ihnen folgende Unterlagen beizufügen:
● Tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild,
● Ablichtung des Zeugnisses des erreichten Schulabschlusses,
● Ablichtung des Zeugnisses des erreichten Berufsabschlusses und/oder eines erreichten Hochschul- oder Fachhochschulabschlusses,
● Zeugnis(se) über die bisherige berufliche Tätigkeit,
● Kopie des Personalausweises,
● formlose Einverständniserklärung zur Teilnahme an den Ausbildungsabschnitten, die im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen, Nebenstelle Monschau, durchgeführt werden.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die hierfür zuständige Stelle beizufügen. Andernfalls kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet:
● Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) https://kmk.org/zab (https://kmk.org/zab)
● Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen https://anerkennung-in-deutschland.de (https://anerkennung-in-deutschland.de)
● Staatliches Schulamt Cottbus unter https://schulaemter.brandenburg.de (https://schulaemter.brandenburg.de)
Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.
Weitere Informationen zum Berufsbild des Gerichtsvollziehers / der Gerichtsvollzieherin finden Sie ebenso im Internet:
● Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg https://mdj.brandenburg.de (https://mdj.brandenburg.de)
● Brandenburgisches Oberlandesgericht https://olg.brandenburg.de (https://olg.brandenburg.de)
Die Bewerberauswahl erfolgt unabhängig von Geschlecht, Behinderung, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung erwartet. Im Falle einer Schwer-behinderung / Gleichstellung mit Schwerbehinderten sind die entsprechenden Nachweise der Schwerbehinderung / Gleichstellung mit Schwerbehinderten beizufügen, da bei Fehlen der Unterlagen Ihre Bewerbung diesem bevorzugt zu behandelnden Personenkreis nicht zugeordnet werden kann.
Bedienstete des öffentlichen Dienstes werden gebeten, die Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht – unter Nennung der Anschrift der personalaktenführenden Stelle – zu erteilen.
Während der Ausbildung kann einem Wunsch auf Teilzeitarbeit nicht entsprochen werden.
Eine Kostenerstattung für Auslagen/Reisekosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ist nicht möglich.
Die Stellenausschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Die Bewerberinnen/Bewerber erklären sich durch die Abgabe einer Bewerbung mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehen-den Speicherung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entnehmen Sie bitte der Internetpräsentation des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Nach Abschluss des Besetzungsverfahrens werden die Bewerbungs-unterlagen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Bewerbungsschluss: 10. Mai 2024
Oldenburg (Oldb)
Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Gerichtsvollzieherdienst - (m/w/d).
Einstellungstermin ist für justizexterne Bewerber/innen der 1. Juni 2024 und für justizinterne Bewerber/innen der 1. Dezember 2024.
Aufgabenbereiche
Zentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst ist es, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen. Insofern ist ein funktionsfähiges Gerichtsvollzieherwesen ein wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftliche Betätigung. Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Dabei sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht.
Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Zwangsräumung von Wohnungen, die Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht. Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie die Beschäftigung von Bürohilfen. Einige Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben sich auch in Gemeinschaftsbüros zusammengeschlossen.
Der Beruf erfordert deshalb:
vielseitige Fachkenntnisse,
hohe Leistungsbereitschaft,
Zuverlässigkeit,
gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft,
Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst,
ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen,
häufig auch Einfühlungsvermögen.
Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.
Es sind insgesamt 2 Ausbildungsplätze für justizinterne (bleiben in ihrer Besoldungsgruppe) oder justizexterne (erhalten Entgeltgruppe 5 TV-L) Bewerber/innen zu vergeben.
Die Ausbildung besteht aus berufspraktischen Zeiten von insgesamt zehn Monaten bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher und einem theoretischen Lehrgang von acht Monaten sowie für externe Bewerber/innen aus einem zusätzlichen sechsmonatigen Vorbereitungslehrgang.
Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie
1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung,
insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben,
2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,
3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben
4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und
5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben.
In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren Justizdienstes sind.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der niedersächsischen Justiz tätig sind, bitte ich ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg zu übermitteln.
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an OLGOL-Bewerbungen-Gerichtsvollzieherdienst@justiz.niedersachsen.de oder postalisch an folgende Adresse übersenden:
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26014 Oldenburg
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können.
Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:
ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Ausbildung
Kopie der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
ggf. Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme Ihrer Personalakten (nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichem Dienst)
Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:
Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Gerichtsvollzieherdienst, barrierefrei (PDF, 272.17 KB)
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon 0441 220-1172)
Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung)
Aurich
Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Gerichtsvollzieherdienst - (m/w/d).
Einstellungstermin ist für justizexterne Bewerber/innen der 1. Juni 2024 und für justizinterne Bewerber/innen der 1. Dezember 2024.
Aufgabenbereiche
Zentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst ist es, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen. Insofern ist ein funktionsfähiges Gerichtsvollzieherwesen ein wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftliche Betätigung. Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Dabei sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht.
Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Zwangsräumung von Wohnungen, die Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht. Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie die Beschäftigung von Bürohilfen. Einige Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben sich auch in Gemeinschaftsbüros zusammengeschlossen.
Der Beruf erfordert deshalb:
vielseitige Fachkenntnisse,
hohe Leistungsbereitschaft,
Zuverlässigkeit,
gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft,
Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst,
ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen,
häufig auch Einfühlungsvermögen.
Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.
Es sind insgesamt 2 Ausbildungsplätze für justizinterne (bleiben in ihrer Besoldungsgruppe) oder justizexterne (erhalten Entgeltgruppe 5 TV-L) Bewerber/innen zu vergeben.
Die Ausbildung besteht aus berufspraktischen Zeiten von insgesamt zehn Monaten bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher und einem theoretischen Lehrgang von acht Monaten sowie für externe Bewerber/innen aus einem zusätzlichen sechsmonatigen Vorbereitungslehrgang.
Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie
1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung,
insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben,
2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,
3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben
4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und
5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben.
In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren Justizdienstes sind.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der niedersächsischen Justiz tätig sind, bitte ich ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg zu übermitteln.
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an OLGOL-Bewerbungen-Gerichtsvollzieherdienst@justiz.niedersachsen.de oder postalisch an folgende Adresse übersenden:
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26014 Oldenburg
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können.
Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:
ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Ausbildung
Kopie der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
ggf. Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme Ihrer Personalakten (nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichem Dienst)
Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:
Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Gerichtsvollzieherdienst, barrierefrei (PDF, 272.17 KB)
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon 0441 220-1172)
Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung)
Osnabrück
Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Gerichtsvollzieherdienst - (m/w/d).
Einstellungstermin ist für justizexterne Bewerber/innen der 1. Juni 2024 und für justizinterne Bewerber/innen der 1. Dezember 2024.
Aufgabenbereiche
Zentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst ist es, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen. Insofern ist ein funktionsfähiges Gerichtsvollzieherwesen ein wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftliche Betätigung. Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Dabei sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht.
Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Zwangsräumung von Wohnungen, die Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht. Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie die Beschäftigung von Bürohilfen. Einige Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben sich auch in Gemeinschaftsbüros zusammengeschlossen.
Der Beruf erfordert deshalb:
vielseitige Fachkenntnisse,
hohe Leistungsbereitschaft,
Zuverlässigkeit,
gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft,
Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst,
ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen,
häufig auch Einfühlungsvermögen.
Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.
Es sind insgesamt 1 - 10 Ausbildungsplätze für justizinterne (bleiben in ihrer Besoldungsgruppe) oder justizexterne (erhalten Entgeltgruppe 5 TV-L) Bewerber/innen zu vergeben.
Die Ausbildung besteht aus berufspraktischen Zeiten von insgesamt zehn Monaten bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher und einem theoretischen Lehrgang von acht Monaten sowie für externe Bewerber/innen aus einem zusätzlichen sechsmonatigen Vorbereitungslehrgang.
Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie
1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung,
insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben,
2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,
3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben
4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und
5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben.
In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren Justizdienstes sind.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der niedersächsischen Justiz tätig sind, bitte ich ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg zu übermitteln.
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an OLGOL-Bewerbungen-Gerichtsvollzieherdienst@justiz.niedersachsen.de oder postalisch an folgende Adresse übersenden:
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26014 Oldenburg
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können.
Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:
ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Ausbildung
Kopie der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
ggf. Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme Ihrer Personalakten (nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichem Dienst)
Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:
Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Gerichtsvollzieherdienst, barrierefrei (PDF, 272.17 KB)
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon 0441 220-1172)
Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung)
Öhringen
Der neue juristische Studiengang für Menschen mit Organisationstalent und Fingerspitzengefühl! Für ein effektives Rechtssystem übernehmen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher eine unersetzliche Aufgabe. Wenn trotz Urteils keine Zahlung geleistet wird, sind Gläubiger auf Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher angewiesen, um an ihr Geld zu kommen.
Der moderne und vielseitige Bachelor-Studiengang bietet eine ausgewogene Mischung aus Theorie und Praxis, Bezahlung von Anfang an und als Perspektive einen interessanten Beruf, der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit mit der Sicherheit des Beamtenstatus und einer attraktiven Vergütung verbindet.
Ebenso eignet sich der Studiengang für Bewerber mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung.
Ein Beruf mit AnsehenAls Teil der Justiz tragen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher dazu bei, Gerichtsentscheidungen umzusetzen und den Rechtsfrieden unter den Beteiligten zu sichern. Ihr vorrangiges Ziel ist es, einen für alle Seiten akzeptablen Weg zu finden, damit Schulden bezahlt werden können. So gehören bei einer Zwangsvollstreckung gleichzeitig Überzeugungs- und Durchsetzungskraft wie auch Einfühlungsvermögen dazu, um die Interessen und Rechte der Gläubiger und Schuldner gleichermaßen zu berücksichtigen. Gerichtsvollzieher sind auch befugt, eigenverantwortlich über die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen zu entscheiden – dabei sind sie ausschließlich an das Gesetz gebunden.
Aufgrund ihrer bedeutungsvollen hoheitlichen Aufgaben genießen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ein hohes Maß an Vertrauen und gesellschaftlichem Ansehen.
Ein Beruf mit Verantwortung
Mit der Verantwortlichkeit für einen eigenen Bezirk entscheidet jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher selbständig über die Abwicklung der Gläubigeraufträge. Abwechslung und Vielseitigkeit ergeben sich aus dem Mix von Büro- und Außendiensttätigkeiten. Dabei bringt der tägliche Umgang mit unterschiedlichen Menschen und Situationen immer wieder neue Herausforderungen mit sich.
Zu den Schwerpunkten der Gerichtsvollziehertätigkeit gehören unter anderem:
Die Zwangsvollstreckung:Sofern dafür nicht die Gerichte zuständig sind, verhelfen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher den Gläubigern, ihre gerichtlich festgestellten Ansprüche gegen die Schuldner durchzusetzen. Dabei gilt es in erster Linie, zwischen Schuldnern und Gläubigern zu vermitteln und eine gütliche Einigung, z.B. eine Ratenzahlungsvereinbarung, herbeizuführen. Wenn eine gütliche Einigung scheitert, kann die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher auch mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betraut werden. Als solche kommen beispielsweise in Betracht:
Die
Einholung einer Vermögensauskunft beim Schuldner
oder die Einholung von Auskünften über das Vermögen des Schuldners bei
Dritten (z.B. den Trägern der Rentenversicherung),
die
Pfändung von Sachen des Schuldners (mit
einem Pfandsiegel) und deren Verwertung (= Versteigerung) mit
anschließender Auszahlung des Erlöses an den Gläubiger,
die
Wegnahme einer beweglichen Sache (z.B. eines
Fahrzeugs) oder
die
Räumung einer Wohnung.
Die Durchführung von Zustellungen:Wenn die Beteiligten in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren für die Zustellung von wichtigen Dokumenten selbst verantwortlich sind, können sie eine Gerichtsvollzieherin oder einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, um sicher zu sein und im Streitfall nachweisen zu können, dass der Empfänger die Dokumente wirklich erhalten hat.
Ein Beruf mit Eigenständigkeit
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind verbeamtet und gehören jeweils einem Amtsgericht an. Dennoch organisieren sie ihren Geschäftsbetrieb völlig eigenständig. Eine Besonderheit ist dabei, dass sie ein eigenes Büro führen und dafür nach Bedarf in eigener Verantwortung zusätzliche Bürokräfte einstellen können.
Ein Beruf mit Perspektive
Der Status als Beamtin / Beamter des gehobenen Justizdienstes bietet Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern eine sichere Beschäftigung und eine attraktive und leistungsorientierte Bezahlung. Prüfungsabsolventen werden in Besoldungsgruppe A 10 eingestellt, Beförderungsmöglichkeiten gibt es bis zur Besoldungsgruppe A 11. Über die Beamtenbesoldung hinaus erhalten die Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg einen Anteil an den erwirtschafteten Gebühren als zusätzliche Vergütung. Mit diesem Leistungsanreiz werden die Aufwendungen im eigenen Geschäftsbetrieb abgegolten und die Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gleichzeitig am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt.
Dank der eigenständigen und flexiblen Arbeitsplanung lässt sich der Beruf besonders gut mit den Anforderungen einer Familie vereinbaren.
Das Studium …im Überblick
Das Studium beginnt am 1. September an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen und ist in drei Phasen gegliedert:
1. Jahr:
Studium an der Hochschule (Studienphase I)
2. Jahr:
Praktische Ausbildung vor Ort bei Gerichten und Gerichtsvollziehern (Studienphase II)
3. Jahr:
Studium an der Hochschule (Studienphase III)
Die fest in das zweite Studienjahr integrierte Praxisphase eröffnet den Studierenden bereits frühe Einblicke und praktische Erfahrungen in ihrem späteren Beruf.
Das Bestehen der einzelnen Themenmodule sowie der Bachelorarbeit ist Voraussetzung für den Abschluss als „Bachelor of Laws“ (LL.B.). …als persönliche Wahl
Die Tätigkeit von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern zielt darauf ab, Sachverhalte zu erfassen, zu ordnen und mit Hilfe der einschlägigen Gesetze rechtlich zu bewerten. Dafür ist es wichtig, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen und selbst klar und verständlich formulieren zu können. Darüber hinaus müssen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bei ihrer Arbeit in besonderem Maße auch die jeweilige soziale Situation der Schuldner erfassen und berücksichtigen.
Daher sollten Sie gerne mit Menschen in verschiedenen Lebenslagen umgehen und über das notwendige Fingerspitzengefühl verfügen. Eine wichtige Voraussetzung ist außerdem, dass Sie es verstehen, Ihren Standpunkt zu vertreten, ohne dabei die Interessen der Beteiligten außer Acht zu lassen – und auch in schwierigen Situation einen kühlen Kopf behalten.
Wenn es Ihnen Freude macht, selbständig und flexibel – in gewisser Weise sogar unternehmerisch – zu denken und zu arbeiten, und Sie gerne Verantwortung übernehmen, ist das Studium zur Gerichtsvollzieherin (LL.B.) / zum Gerichtsvollzieher (LL.B.) genau das Richtige für Sie.
Alles rund um die Bewerbung
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung zum Gerichtsvollzieher- Studium erfüllen Sie, wenn Sie
das
Abitur oder die Fachhochschulreife haben,
die
deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der sonstigen Staatsangehörigkeiten
gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz (zum Beispiel EU-Bürger) besitzen,
die
weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein
Beamtenverhältnis erfüllen und gesundheitlich geeignet sind.
Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte das Online-Bewerbungsverfahren. Den entsprechenden Link finden Sie auf dieser sowie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Motivationsschreiben
individuell gestalteter Lebenslauf
Schulzeugnisse der letzten vier Schulhalbjahre
ggf. Zeugnisse über Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten seit Beendigung der Schulzeit
ggf. Zeugnisse über bestandene Prüfungen
Auf Basis der Bewerbungsunterlagen findet eine Vorauswahl statt, nach der Bewerberinnen und Bewerber für das weitere Auswahlverfahren vor Ort eingeladen werden.
Hör' doch gleich mal noch in unseren Podcast rein. Diesen findest du auf folgenden Plattformen:Apple: podcasts.apple.comSpotify: open.spotify.comAmazon Music: music.amazon.de
Wittmund
Aufgaben Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Gerichtsvollzieherdienst - (m/w/d). Einstellungstermin ist für justizexterne Bewerber/innen der 1. Juni 2024 und für justizinterne Bewerber/innen der 1. Dezember 2024.AufgabenbereicheZentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst ist es, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen. Insofern ist ein funktionsfähiges Gerichtsvollzieherwesen ein wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftliche Betätigung. Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Dabei sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht.Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Zwangsräumung von Wohnungen, die Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht. Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie die Beschäftigung von Bürohilfen. Einige Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben sich auch in Gemeinschaftsbüros zusammengeschlossen.Der Beruf erfordert deshalb:
vielseitige Fachkenntnisse,
hohe Leistungsbereitschaft,
Zuverlässigkeit,
gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft,
Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst,
ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen,
häufig auch Einfühlungsvermögen.
Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.Es sind insgesamt 1 - 10 Ausbildungsplätze für justizinterne (bleiben in ihrer Besoldungsgruppe) oder justizexterne (erhalten Entgeltgruppe 5 TV-L) Bewerber/innen zu vergeben.Die Ausbildung besteht aus berufspraktischen Zeiten von insgesamt zehn Monaten bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher und einem theoretischen Lehrgang von acht Monaten sowie für externe Bewerber/innen aus einem zusätzlichen sechsmonatigen Vorbereitungslehrgang. ZulassungsvoraussetzungenSie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie 1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung,insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben,2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben. In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte. Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten. Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen. Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren Justizdienstes sind.Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid. BewerbungsformIhre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:obm2.pmv.niedersachsen.de Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der niedersächsischen Justiz tätig sind, bitte ich ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg zu übermitteln. Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an OLGOL-Bewerbungen-Gerichtsvollzieherdienst@justiz.niedersachsen.de oder postalisch an folgende Adresse übersenden: Oberlandesgericht Oldenburg- Die Präsidentin -Postfach 92 2126014 Oldenburg Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können.BewerbungsunterlagenFür die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:
ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Ausbildung
Kopie der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
ggf. Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme Ihrer Personalakten (nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichem Dienst)
Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:
Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Gerichtsvollzieherdienst, barrierefrei (PDF, 272.17 KB)
MehrfachbewerbungenDie Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren einheitlich durch.Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden. AuswahlverfahrenGeeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit. Ansprechpartner für Ihre FragenHerr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)Frau Köhler (Telefon 0441 220-1172) Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung)
Wittmund
Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Gerichtsvollzieherdienst - (m/w/d).
Einstellungstermin ist für justizexterne Bewerber/innen der 1. Juni 2024 und für justizinterne Bewerber/innen der 1. Dezember 2024.
Aufgabenbereiche
Zentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst ist es, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen. Insofern ist ein funktionsfähiges Gerichtsvollzieherwesen ein wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftliche Betätigung. Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Dabei sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht.
Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Zwangsräumung von Wohnungen, die Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht. Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie die Beschäftigung von Bürohilfen. Einige Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben sich auch in Gemeinschaftsbüros zusammengeschlossen.
Der Beruf erfordert deshalb:
vielseitige Fachkenntnisse,
hohe Leistungsbereitschaft,
Zuverlässigkeit,
gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft,
Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst,
ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen,
häufig auch Einfühlungsvermögen.
Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.
Es sind insgesamt 2 Ausbildungsplätze für justizinterne (bleiben in ihrer Besoldungsgruppe) oder justizexterne (erhalten Entgeltgruppe 5 TV-L) Bewerber/innen zu vergeben.
Die Ausbildung besteht aus berufspraktischen Zeiten von insgesamt zehn Monaten bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher und einem theoretischen Lehrgang von acht Monaten sowie für externe Bewerber/innen aus einem zusätzlichen sechsmonatigen Vorbereitungslehrgang.
Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie
1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung,
insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben,
2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,
3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben
4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und
5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben.
In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren Justizdienstes sind.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der niedersächsischen Justiz tätig sind, bitte ich ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg zu übermitteln.
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an OLGOL-Bewerbungen-Gerichtsvollzieherdienst@justiz.niedersachsen.de oder postalisch an folgende Adresse übersenden:
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26014 Oldenburg
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können.
Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:
ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Ausbildung
Kopie der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
ggf. Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme Ihrer Personalakten (nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichem Dienst)
Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:
Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Gerichtsvollzieherdienst, barrierefrei (PDF, 272.17 KB)
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon 0441 220-1172)
Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung)
Wilhelmshaven
Aufgaben Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Gerichtsvollzieherdienst - (m/w/d). Einstellungstermin ist für justizexterne Bewerber/innen der 1. Juni 2024 und für justizinterne Bewerber/innen der 1. Dezember 2024.AufgabenbereicheZentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst ist es, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen. Insofern ist ein funktionsfähiges Gerichtsvollzieherwesen ein wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftliche Betätigung. Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Dabei sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht.Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Zwangsräumung von Wohnungen, die Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht. Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie die Beschäftigung von Bürohilfen. Einige Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben sich auch in Gemeinschaftsbüros zusammengeschlossen.Der Beruf erfordert deshalb:
vielseitige Fachkenntnisse,
hohe Leistungsbereitschaft,
Zuverlässigkeit,
gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft,
Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst,
ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen,
häufig auch Einfühlungsvermögen.
Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.Es sind insgesamt 1 - 10 Ausbildungsplätze für justizinterne (bleiben in ihrer Besoldungsgruppe) oder justizexterne (erhalten Entgeltgruppe 5 TV-L) Bewerber/innen zu vergeben.Die Ausbildung besteht aus berufspraktischen Zeiten von insgesamt zehn Monaten bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher und einem theoretischen Lehrgang von acht Monaten sowie für externe Bewerber/innen aus einem zusätzlichen sechsmonatigen Vorbereitungslehrgang. ZulassungsvoraussetzungenSie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie 1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung,insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben,2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben. In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte. Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten. Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen. Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren Justizdienstes sind.Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid. BewerbungsformIhre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:obm2.pmv.niedersachsen.de Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der niedersächsischen Justiz tätig sind, bitte ich ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg zu übermitteln. Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an OLGOL-Bewerbungen-Gerichtsvollzieherdienst@justiz.niedersachsen.de oder postalisch an folgende Adresse übersenden: Oberlandesgericht Oldenburg- Die Präsidentin -Postfach 92 2126014 Oldenburg Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können.BewerbungsunterlagenFür die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:
ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Ausbildung
Kopie der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
ggf. Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme Ihrer Personalakten (nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichem Dienst)
Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:
Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Gerichtsvollzieherdienst, barrierefrei (PDF, 272.17 KB)
MehrfachbewerbungenDie Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren einheitlich durch.Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden. AuswahlverfahrenGeeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit. Ansprechpartner für Ihre FragenHerr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)Frau Köhler (Telefon 0441 220-1172) Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung)
Wilhelmshaven
Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Gerichtsvollzieherdienst - (m/w/d).
Einstellungstermin ist für justizexterne Bewerber/innen der 1. Juni 2024 und für justizinterne Bewerber/innen der 1. Dezember 2024.
Aufgabenbereiche
Zentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst ist es, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen. Insofern ist ein funktionsfähiges Gerichtsvollzieherwesen ein wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftliche Betätigung. Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Dabei sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht.
Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Zwangsräumung von Wohnungen, die Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht. Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie die Beschäftigung von Bürohilfen. Einige Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben sich auch in Gemeinschaftsbüros zusammengeschlossen.
Der Beruf erfordert deshalb:
vielseitige Fachkenntnisse,
hohe Leistungsbereitschaft,
Zuverlässigkeit,
gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft,
Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst,
ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen,
häufig auch Einfühlungsvermögen.
Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.
Es sind insgesamt 2 Ausbildungsplätze für justizinterne (bleiben in ihrer Besoldungsgruppe) oder justizexterne (erhalten Entgeltgruppe 5 TV-L) Bewerber/innen zu vergeben.
Die Ausbildung besteht aus berufspraktischen Zeiten von insgesamt zehn Monaten bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher und einem theoretischen Lehrgang von acht Monaten sowie für externe Bewerber/innen aus einem zusätzlichen sechsmonatigen Vorbereitungslehrgang.
Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie
1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung,
insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben,
2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,
3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben
4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und
5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben.
In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren Justizdienstes sind.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der niedersächsischen Justiz tätig sind, bitte ich ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg zu übermitteln.
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an OLGOL-Bewerbungen-Gerichtsvollzieherdienst@justiz.niedersachsen.de oder postalisch an folgende Adresse übersenden:
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26014 Oldenburg
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können.
Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:
ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Ausbildung
Kopie der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
ggf. Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme Ihrer Personalakten (nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichem Dienst)
Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:
Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Gerichtsvollzieherdienst, barrierefrei (PDF, 272.17 KB)
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon 0441 220-1172)
Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung)
Wildeshausen
Aufgaben Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Gerichtsvollzieherdienst - (m/w/d). Einstellungstermin ist für justizexterne Bewerber/innen der 1. Juni 2024 und für justizinterne Bewerber/innen der 1. Dezember 2024.AufgabenbereicheZentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst ist es, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen. Insofern ist ein funktionsfähiges Gerichtsvollzieherwesen ein wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftliche Betätigung. Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Dabei sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht.Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Zwangsräumung von Wohnungen, die Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht. Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie die Beschäftigung von Bürohilfen. Einige Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben sich auch in Gemeinschaftsbüros zusammengeschlossen.Der Beruf erfordert deshalb:
vielseitige Fachkenntnisse,
hohe Leistungsbereitschaft,
Zuverlässigkeit,
gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft,
Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst,
ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen,
häufig auch Einfühlungsvermögen.
Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.Es sind insgesamt 1 - 10 Ausbildungsplätze für justizinterne (bleiben in ihrer Besoldungsgruppe) oder justizexterne (erhalten Entgeltgruppe 5 TV-L) Bewerber/innen zu vergeben.Die Ausbildung besteht aus berufspraktischen Zeiten von insgesamt zehn Monaten bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher und einem theoretischen Lehrgang von acht Monaten sowie für externe Bewerber/innen aus einem zusätzlichen sechsmonatigen Vorbereitungslehrgang. ZulassungsvoraussetzungenSie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie 1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung,insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben,2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben. In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte. Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten. Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen. Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren Justizdienstes sind.Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid. BewerbungsformIhre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:obm2.pmv.niedersachsen.de Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der niedersächsischen Justiz tätig sind, bitte ich ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg zu übermitteln. Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an OLGOL-Bewerbungen-Gerichtsvollzieherdienst@justiz.niedersachsen.de oder postalisch an folgende Adresse übersenden: Oberlandesgericht Oldenburg- Die Präsidentin -Postfach 92 2126014 Oldenburg Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können.BewerbungsunterlagenFür die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:
ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Ausbildung
Kopie der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
ggf. Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme Ihrer Personalakten (nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichem Dienst)
Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:
Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Gerichtsvollzieherdienst, barrierefrei (PDF, 272.17 KB)
MehrfachbewerbungenDie Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren einheitlich durch.Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden. AuswahlverfahrenGeeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit. Ansprechpartner für Ihre FragenHerr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)Frau Köhler (Telefon 0441 220-1172) Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung)
Wildeshausen
Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Gerichtsvollzieherdienst - (m/w/d).
Einstellungstermin ist für justizexterne Bewerber/innen der 1. Juni 2024 und für justizinterne Bewerber/innen der 1. Dezember 2024.
Aufgabenbereiche
Zentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst ist es, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen. Insofern ist ein funktionsfähiges Gerichtsvollzieherwesen ein wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftliche Betätigung. Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Dabei sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht.
Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Zwangsräumung von Wohnungen, die Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht. Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie die Beschäftigung von Bürohilfen. Einige Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben sich auch in Gemeinschaftsbüros zusammengeschlossen.
Der Beruf erfordert deshalb:
vielseitige Fachkenntnisse,
hohe Leistungsbereitschaft,
Zuverlässigkeit,
gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft,
Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst,
ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen,
häufig auch Einfühlungsvermögen.
Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.
Es sind insgesamt 2 Ausbildungsplätze für justizinterne (bleiben in ihrer Besoldungsgruppe) oder justizexterne (erhalten Entgeltgruppe 5 TV-L) Bewerber/innen zu vergeben.
Die Ausbildung besteht aus berufspraktischen Zeiten von insgesamt zehn Monaten bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher und einem theoretischen Lehrgang von acht Monaten sowie für externe Bewerber/innen aus einem zusätzlichen sechsmonatigen Vorbereitungslehrgang.
Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie
1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung,
insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben,
2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,
3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben
4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und
5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben.
In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren Justizdienstes sind.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der niedersächsischen Justiz tätig sind, bitte ich ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg zu übermitteln.
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an OLGOL-Bewerbungen-Gerichtsvollzieherdienst@justiz.niedersachsen.de oder postalisch an folgende Adresse übersenden:
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26014 Oldenburg
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können.
Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:
ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Ausbildung
Kopie der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
ggf. Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme Ihrer Personalakten (nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichem Dienst)
Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:
Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Gerichtsvollzieherdienst, barrierefrei (PDF, 272.17 KB)
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon 0441 220-1172)
Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung)
Westerstede
Aufgaben Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Gerichtsvollzieherdienst - (m/w/d). Einstellungstermin ist für justizexterne Bewerber/innen der 1. Juni 2024 und für justizinterne Bewerber/innen der 1. Dezember 2024.AufgabenbereicheZentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst ist es, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen. Insofern ist ein funktionsfähiges Gerichtsvollzieherwesen ein wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftliche Betätigung. Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Dabei sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht.Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Zwangsräumung von Wohnungen, die Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht. Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie die Beschäftigung von Bürohilfen. Einige Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben sich auch in Gemeinschaftsbüros zusammengeschlossen.Der Beruf erfordert deshalb:
vielseitige Fachkenntnisse,
hohe Leistungsbereitschaft,
Zuverlässigkeit,
gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft,
Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst,
ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen,
häufig auch Einfühlungsvermögen.
Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.Es sind insgesamt 1 - 10 Ausbildungsplätze für justizinterne (bleiben in ihrer Besoldungsgruppe) oder justizexterne (erhalten Entgeltgruppe 5 TV-L) Bewerber/innen zu vergeben.Die Ausbildung besteht aus berufspraktischen Zeiten von insgesamt zehn Monaten bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher und einem theoretischen Lehrgang von acht Monaten sowie für externe Bewerber/innen aus einem zusätzlichen sechsmonatigen Vorbereitungslehrgang. ZulassungsvoraussetzungenSie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie 1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung,insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben,2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben. In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte. Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten. Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen. Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren Justizdienstes sind.Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid. BewerbungsformIhre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:obm2.pmv.niedersachsen.de Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der niedersächsischen Justiz tätig sind, bitte ich ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg zu übermitteln. Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an OLGOL-Bewerbungen-Gerichtsvollzieherdienst@justiz.niedersachsen.de oder postalisch an folgende Adresse übersenden: Oberlandesgericht Oldenburg- Die Präsidentin -Postfach 92 2126014 Oldenburg Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können.BewerbungsunterlagenFür die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:
ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Ausbildung
Kopie der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
ggf. Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme Ihrer Personalakten (nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichem Dienst)
Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:
Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Gerichtsvollzieherdienst, barrierefrei (PDF, 272.17 KB)
MehrfachbewerbungenDie Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren einheitlich durch.Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden. AuswahlverfahrenGeeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit. Ansprechpartner für Ihre FragenHerr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)Frau Köhler (Telefon 0441 220-1172) Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung)
Westerstede
Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Gerichtsvollzieherdienst - (m/w/d).
Einstellungstermin ist für justizexterne Bewerber/innen der 1. Juni 2024 und für justizinterne Bewerber/innen der 1. Dezember 2024.
Aufgabenbereiche
Zentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst ist es, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen. Insofern ist ein funktionsfähiges Gerichtsvollzieherwesen ein wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftliche Betätigung. Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Dabei sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht.
Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Zwangsräumung von Wohnungen, die Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht. Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie die Beschäftigung von Bürohilfen. Einige Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben sich auch in Gemeinschaftsbüros zusammengeschlossen.
Der Beruf erfordert deshalb:
vielseitige Fachkenntnisse,
hohe Leistungsbereitschaft,
Zuverlässigkeit,
gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft,
Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst,
ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen,
häufig auch Einfühlungsvermögen.
Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.
Es sind insgesamt 2 Ausbildungsplätze für justizinterne (bleiben in ihrer Besoldungsgruppe) oder justizexterne (erhalten Entgeltgruppe 5 TV-L) Bewerber/innen zu vergeben.
Die Ausbildung besteht aus berufspraktischen Zeiten von insgesamt zehn Monaten bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher und einem theoretischen Lehrgang von acht Monaten sowie für externe Bewerber/innen aus einem zusätzlichen sechsmonatigen Vorbereitungslehrgang.
Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie
1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung,
insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben,
2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,
3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben
4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und
5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben.
In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren Justizdienstes sind.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der niedersächsischen Justiz tätig sind, bitte ich ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg zu übermitteln.
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an OLGOL-Bewerbungen-Gerichtsvollzieherdienst@justiz.niedersachsen.de oder postalisch an folgende Adresse übersenden:
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26014 Oldenburg
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können.
Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:
ein Bewerbungsanschreiben
einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Ausbildung
Kopie der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
ggf. Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme Ihrer Personalakten (nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichem Dienst)
Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:
Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
Einwilligungsformblatt Online-Test Gerichtsvollzieherdienst, barrierefrei (PDF, 272.17 KB)
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon 0441 220-1172)
Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung)
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